tutorials.de Buch-Aktion 02/2012
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  1. #1
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    Hallo,
    ich habe vor einige Wochen ein Gewerbe als nebenberufliche Tätigkeit angemeldet, damit ich bei Ebay nun meine Ware anbieten kann, ohne von meiner Konkurrenz abgemahnt werden zu können. Ich bin Student. Nun habe ich einige Fragen.

    Wie sieht es aus, wenn ich eine kostenlose Versandoption anbiete. Muss ich das als Ausgabe in meine Buchführung übernehmen oder kann man das in den Verkaufpreis irgendwie einrechnen?

    Bei dem Schreiben vom FA, welches ich wohl am Ende des Jahres bekommen werde, muss ich dort eine ausgefüllte EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) beilegen oder nur auf Verlangen des FA? Ich würde gerne auf die Kleinunternehmerbefreiung bestehen.

    Wie kann ich wirklich gut meine Angaben absichert? Wäre ein Screenshot des "Verkauft" Bereiches von Ebay anerkannt?

    Ich habe vor mir eine Software von Lexware zu kaufen, ist diese empfehlenswert? Wenn ja, welche Version würdet ihr mir empfehlen?

    Vielen Dank.
     

  2. #2
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist gerade online Mitglied Diamant
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    Moin,

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    ich habe vor einige Wochen ein Gewerbe als nebenberufliche Tätigkeit angemeldet, damit ich bei Ebay nun meine Ware anbieten kann, ohne von meiner Konkurrenz abgemahnt werden zu können. Ich bin Student. Nun habe ich einige Fragen.
    Also, die 'Konkurrenz' kann Dich sich nicht abmahnen, weil kein Gewerbe angemeldet hast ... da bekommst eine Art "Abmahnung" vom Finanzamt

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Wie sieht es aus, wenn ich eine kostenlose Versandoption anbiete. Muss ich das als Ausgabe in meine Buchführung übernehmen oder kann man das in den Verkaufpreis irgendwie einrechnen?
    Was willst Du denn bei "kostenlos" wo hineinrechnen
    Sicherlich sind die Kosten, die Dir für den Versand entstehen (Porto, Verpackung, Weg zur Post o. ä.) als Betriebsausgaben zu buchen - und mindern Dein steuerpflichtiges Einkommen!

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Bei dem Schreiben vom FA, welches ich wohl am Ende des Jahres bekommen werde, muss ich dort eine ausgefüllte EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) beilegen oder nur auf Verlangen des FA? Ich würde gerne auf die Kleinunternehmerbefreiung bestehen.
    Also, zuerst einmal bekommst Du jetzt Post von FA, nämlich einen sog. Anmeldebogen, worin Du dann die Eckdaten zu Deinem Gewerbe angeben musst. Hierzu zählt u. a. der für dieses Jahre von Dir erwartete Umsatz. Halte ihn auf jeden Fall so niedrig, dass die Kriterien für die Kleingewerberegelung nicht überschritten wird (ich meine 19 TEUR im ersten Jahr).
    Im übrigen: solle Dein Umsatz diesen Wert dann doch (deutlich) übersteigen, ich das kein Problem. Du wirst dann einfach umgestuft und zahlst die Steuern nach!

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Wie kann ich wirklich gut meine Angaben absichert? Wäre ein Screenshot des "Verkauft" Bereiches von Ebay anerkannt?
    Bei wem willst Du was absichern
    Das FA interessiert sind nicht für Deine Screenshots, wohl aber für JEDES Schriftstück im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe. Du musst also JEDE E-Mail, jeden Brief, jede Rechnung, jede Angebotsanfrage etc. aufheben

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich habe vor mir eine Software von Lexware zu kaufen, ist diese empfehlenswert? Wenn ja, welche Version würdet ihr mir empfehlen?
    Ich fand Lexware damals bei meiner Selbständigkeit nicht schlecht, kann aber nicht genau sagen, inwieweit damit die einfache EÜR zu machen ist!
    Als Version musst Du natürlich immer nur die Aktuellste nehmen, da nur sie der aktuellen Steuergesetzgebung angepasst ist!

    Hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Weitere Infos findest Du sicher im Internet und - ganz wichtig ! - beim Steuerberater Deines Vertrauens

    Gruß
    Klaus
     
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  3. #3
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich würde gerne auf die Kleinunternehmerbefreiung bestehen.
    Unbedingt sogar.
    Denn wenn Du verzichtest, bist Du für 5 Jahre gebunden.
    Ausserdem macht es meiner Meinung nach immer einen guten Eindruck wenn die Einnahmen "unerwartet hoch" ausfallen.
    Niedrig kalkuliert --> Einnahmen höher als erwartet --> Geschäft läuft besser als erwartet.
    Tut auch dem eigenen Ego gut.
    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich habe vor mir eine Software von Lexware zu kaufen, ist diese empfehlenswert?
    Diese Frage solltest Du mit Deinem Steuerberater klären.
    Denn nur dieser kann Dir sagen welche Import-Schnittstellen seine Software enhält.
    Hat er keine passende Schnittstelle, muss er die Daten alle per Hand eingeben --> höherer Arbeitsaufwand --> höhere Kosten.

    Und ansonsten.....
    Websearch: Kleinunternehmerregelung/§19 UStG (hieraus geht auch hervor dass die Grenze bei 17.500 EUR liegt)

    Gruss Dr Dau

    PS: dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönlich Meinung wider.
     
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  4. #4
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    Zitat Zitat von vfl_freak Beitrag anzeigen
    Moin,beim Steuerberater Deines Vertrauens
    Zitat Zitat von Dr Dau Beitrag anzeigen
    Diese Frage solltest Du mit Deinem Steuerberater klären.
    Den wollte ich mir ersteinmal sparen, daher das Programm. Ich möchte sehr klein bleiben. Meine Einnahmen werden 1200 EUR im Jahr nicht überschreiten.

    Ich habe mich davor schon etwas im Internet informiert und dort wurde behauptet, man bräuchte nicht unbedingt einen Steuerberater, wenn man alles übersichtlich und klein hält.


    Zitat Zitat von vfl_freak Beitrag anzeigen
    Als Version musst Du natürlich immer nur die Aktuellste nehmen, da nur sie der aktuellen Steuergesetzgebung angepasst ist!
    Ich meine natürlich die Edition. Es gibt ja eine große Auswahl, von "Buchhalter" zu "Quicksteuer".

    Zitat Zitat von vfl_freak Beitrag anzeigen
    Das FA interessiert sind nicht für Deine Screenshots, wohl aber für JEDES Schriftstück im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe. Du musst also JEDE E-Mail, jeden Brief, jede Rechnung, jede Angebotsanfrage etc. aufheben
    Also sollte ich jede Verkaufsbenachrichtigung von Ebay, Überweisungsbenachrichtigung von PayPal ausdrucken und einheften? Sowieos die Rechnung der Post aufheben?


    Naja wie gesagt möchte ich mir einen Steuerberater ersteinmal nicht leisten, da mir das finanziell nicht möglich ist. Wie teuer ist denn soetwas und muss das wirklich sein?

    Das FA hat sich immer noch nicht gemeldet, soll ich dort persönlich vorbei und wenn ja, welche Unterlagen kann ich dafür schon Zuhause ausfüllen?

    Vielen Dank ersteinmal für die Informationen.
    Geändert von zhou (08.02.10 um 21:19 Uhr)
     

  5. #5
    Avatar von vfl_freak
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    Moin,

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich meine natürlich die Edition. Es gibt ja eine große Auswahl, von "Buchhalter" zu "Quicksteuer".
    Das hängt letztlich davon ab, was Du überhaupt machen willst - sprich: ob Dir der "Buchhalter" reicht oder ob Du auch die "Warenwirtschaft" benötigst, kann ich Dir nicht sagen

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Also sollte ich jede Verkaufsbenachrichtigung von Ebay, Überweisungsbenachrichtigung von PayPal ausdrucken und einheften?
    Sowieos die Rechnung der Post aufheben?
    Du musst JEDES 'Schriftstück' (egal wie banal es Dir erscheinen mag) aufheben - und zwar zu Großteill 10 volle Jahre lang! Google mal nach "Aufbewahrungsfristen", da sollte es auch entspr. Listen geben ....

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Das FA hat sich immer noch nicht gemeldet, soll ich dort persönlich vorbei und wenn ja, welche Unterlagen kann ich dafür schon Zuhause ausfüllen?
    Nur die Ruhe - die kommen schon ...
    Vorab ausfüllen kannst Du da gar nichts ...

    Gruß
    Klaus
     
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  6. #6
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    Danke erneut, und wie sieht das mit dem Steuerberater aus? Bei den höchstens 1000EUR im Jahr die ich da machen werde, wäre soetwas über notwendig? Ich könnte das dann auch alleine alles durchführen oder? Mich wunderts nur gerade, da du und "Dr. Dau" das meinten mit dem Steuerberater.
     

  7. #7
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist gerade online Mitglied Diamant
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    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Danke erneut, und wie sieht das mit dem Steuerberater aus? Bei den höchstens 1000EUR im Jahr die ich da machen werde, wäre soetwas über notwendig? Ich könnte das dann auch alleine alles durchführen oder? Mich wunderts nur gerade, da du und "Dr. Dau" das meinten mit dem Steuerberater
    Moin,

    nein, ZWINGEND ist ein Steuerberater zunächst einmal nicht!

    Das hängt aber auch nicht vom Umsatz ab, sondern davon, was im Einzelfall zu tun ist.
    So darfst Du IMHO bspw. eine Bilanz nicht selbst erstellen, sondern dies muss von von einem StB gemacht werden!

    Aber nur ein StB o. ä. kann von sich behaupten, 'alle' Regularien in diesem Zusammenhang zu kennen.
    Und sei es alleine nur für anfängliche Beratung (die oft sogar kostenlos ist) ist ein StB unerlässlich, wie ich finde Alle anderweitigen Auskünfte (auch diese hier) sind unverbindlich und "ersetzen keine Rechtsberatung" (wie es immer so unschön heißt) ...

    Ergo: wenn Du Dich in die relevante Steuergesetzgebung einarbeitest, kannst Du es auch selbst machen.
    Manchmal wird man ja auch von der verwendeten Buchhaltungssoftware unterstützt. Die meisten können inzwischen die UStVA per Elster (zumal es heute zwingend elektronisch sein muss)!

    Gruß
    Klaus
    zhou bedankt sich. 
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  8. #8
    Avatar von Dr Dau
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    Der Knackpunkt ist der, dass Du Dir keine Fehler bei der Steuererklärung erlauben darfst.
    Unterläuft Dir doch ein Fehler, dann wird es u.U. als Steuerhinterziehung ausgelegt..... auch dann wenn der Fehler aus Unwissenheit passiert.
    Ein Steuerberater muss dafür gerade stehen (Berufshaftpflicht), natürlich nur wenn Du es nicht herbeigeführt hast (z.B. durch unwahre Angaben).

    Wie vfl_freak schon sagt, ist eine Erstberatung meist kostenlos (gilt im Übrigen auch für Anwälte).
    Zumindest aber ein Anruf kann nicht schaden..... und die paar Cent wird wohl jeder übrig haben.
    Dann kann Dir auch verlässlich gesagt werden ob und wieviel eine Erstberatung kostet.

    PS: dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönliche Meinung wider.
     
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  9. #9
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    So. Ich habe eine nützliche Seite gefunden. Ich weiß nicht, ob ich darauf verlinken darf. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und zum sofortigen Editieren meines Beitrages. Hier der Link. Dort gibt es im Downloadbereich eine fertige Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne MwSt. für Kleinunternehmer, für jedes Jahr aktuell. Wunderbare Seite, kann ich nur an jeden weiterempfehlen.
     

  10. #10
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, ob ich darauf verlinken darf.
    Auf den ersten Blick sehe ich da kein Problem.
    Die Seite hat zwar Werbung aufgeschaltet, aber.....
    1. dient diese der Finanzierung der Seite, was durchaus legetim ist.
    2. hält sie sich in einem eher gemässigten Rahmen.

    [edit]
    Trotzdem noch ein Hinweis:
    Man sollte sich auf die Aussagen, die dort (und überhaupt im Internet) gemacht werden, nicht blind verlassen.
    [/edit]
    Geändert von Dr Dau (14.02.10 um 09:37 Uhr)
     
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  11. #11
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
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    Ich bin auch der Meinung (nach mehr als 20-jähriger Selbständigkeit), dass man ohne Steuerberater eigentlich nicht selbständig sein kann. Die Risiken, die Dr Dau und VFL_Freak aufgeführt haben, sind wirklich hoch, wenn man ohne wirkliche Kenntnisse der Steuermaterie alles selbst macht, und diese Kenntnisse hast Du derzeit offensichtlich nicht.

    Andererseits ist bei einem Jahresumsatz von 1200,00 der Anteil, der für den Steuerberater drauf geht, einfach zu hoch. Da bist Du schon in der Zwickmühle.

    Entweder arbeitest Du Dich intensiv in diese Materie ein (dazu gibt es im Internet Informationen ohne Ende), und machst es selbst. Oder Du arbeitest an der Umsatzseite, so dass sich die Ausgaben für den Steuerberater rechnen.
     
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  12. #12
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    Ich werde das wohl alles selbstständig machen. Nach den erst neulich gefundenen Excel-Vorlagen und den Informationen im Internet, sehe ich darin kein Problem mehr.

    Ich wollte noch anmerken, dass meine Gewerbeanmeldung vor knapp einem Monat erfolgt ist. Ich habe noch immer keine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen. Wie lange dauert dies i.d.R.?

    Vielen Dank!
     

  13. #13
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist gerade online Mitglied Diamant
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    Moin,

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich werde das wohl alles selbstständig machen. Nach den erst neulich gefundenen Excel-Vorlagen und den Informationen im Internet, sehe ich darin kein Problem mehr.
    Na, dann viel Erfolg

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich wollte noch anmerken, dass meine Gewerbeanmeldung vor knapp einem Monat erfolgt ist. Ich habe noch immer keine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen. Wie lange dauert dies i.d.R.?
    Gute Frage, weiß ich nicht mehr genau, aber ich meine schon, so 2 - 3 Wochen!
    Sonst würde ich zuerst mal ggf. beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen, wie lange so was dauern kann resp. ob deren Meludng wirklich schon raus ist!
    Wobei es aber letztlich auch kein wirklich Problem ist, da Du halt ggf. ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung steuerpflichtig bnist und ggf. nachzahlen 'darfst'

    Gruß
    Klaus
     
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  14. #14
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Moin,

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich wollte noch anmerken, dass meine Gewerbeanmeldung vor knapp einem Monat erfolgt ist. Ich habe noch immer keine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen. Wie lange dauert dies i.d.R.?
    Möglicherweise ewig
    Es kann gut sein, dass du garnicht vom FA angeschrieben wirst.
    Mir wurde dereinst gleich gesagt, ich soll selbst zum FA(Berlin ist halt arm und da ist kein Geld für Porto übrig )
     

  15. #15
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
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    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Ich wollte noch anmerken, dass meine Gewerbeanmeldung vor knapp einem Monat erfolgt ist. Ich habe noch immer keine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen. Wie lange dauert dies i.d.R.?

    Vielen Dank!
    Das ist zu lang. Du solltest beim Finanzamt nach fragen, ob Du für das Gewerbe eine andere Steuernummer bekommst, weil Du die ja unbedingt für die Rechnungsstellung brauchst.
     
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