Moin,

Zitat von
zhou
ich habe vor einige Wochen ein Gewerbe als nebenberufliche Tätigkeit angemeldet, damit ich bei Ebay nun meine Ware anbieten kann, ohne von meiner Konkurrenz abgemahnt werden zu können. Ich bin Student. Nun habe ich einige Fragen.
Also, die 'Konkurrenz' kann Dich sich nicht abmahnen, weil kein Gewerbe angemeldet hast ... da bekommst eine Art "Abmahnung" vom Finanzamt 

Zitat von
zhou
Wie sieht es aus, wenn ich eine kostenlose Versandoption anbiete. Muss ich das als Ausgabe in meine Buchführung übernehmen oder kann man das in den Verkaufpreis irgendwie einrechnen?
Was willst Du denn bei "kostenlos" wo hineinrechnen 
Sicherlich sind die Kosten, die Dir für den Versand entstehen (Porto, Verpackung, Weg zur Post o. ä.) als Betriebsausgaben zu buchen - und mindern Dein steuerpflichtiges Einkommen!

Zitat von
zhou
Bei dem Schreiben vom FA, welches ich wohl am Ende des Jahres bekommen werde, muss ich dort eine ausgefüllte EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) beilegen oder nur auf Verlangen des FA? Ich würde gerne auf die Kleinunternehmerbefreiung bestehen.
Also, zuerst einmal bekommst Du jetzt Post von FA, nämlich einen sog. Anmeldebogen, worin Du dann die Eckdaten zu Deinem Gewerbe angeben musst. Hierzu zählt u. a. der für dieses Jahre von Dir erwartete Umsatz. Halte ihn auf jeden Fall so niedrig, dass die Kriterien für die Kleingewerberegelung nicht überschritten wird (ich meine 19 TEUR im ersten Jahr).
Im übrigen: solle Dein Umsatz diesen Wert dann doch (deutlich) übersteigen, ich das kein Problem. Du wirst dann einfach umgestuft und zahlst die Steuern nach!

Zitat von
zhou
Wie kann ich wirklich gut meine Angaben absichert? Wäre ein Screenshot des "Verkauft" Bereiches von Ebay anerkannt?
Bei wem willst Du was absichern
Das FA interessiert sind nicht für Deine Screenshots, wohl aber für JEDES Schriftstück im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe. Du musst also JEDE E-Mail, jeden Brief, jede Rechnung, jede Angebotsanfrage etc. aufheben

Zitat von
zhou
Ich habe vor mir eine Software von Lexware zu kaufen, ist diese empfehlenswert? Wenn ja, welche Version würdet ihr mir empfehlen?
Ich fand Lexware damals bei meiner Selbständigkeit nicht schlecht, kann aber nicht genau sagen, inwieweit damit die einfache EÜR zu machen ist!
Als Version musst Du natürlich immer nur die Aktuellste nehmen, da nur sie der aktuellen Steuergesetzgebung angepasst ist!
Hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Weitere Infos findest Du sicher im Internet und - ganz wichtig ! - beim Steuerberater Deines Vertrauens 
Gruß
Klaus
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
Moin,

Zitat von
zhou
Ich meine natürlich die Edition. Es gibt ja eine große Auswahl, von "Buchhalter" zu "Quicksteuer".
Das hängt letztlich davon ab, was Du überhaupt machen willst - sprich: ob Dir der "Buchhalter" reicht oder ob Du auch die "Warenwirtschaft" benötigst, kann ich Dir nicht sagen 

Zitat von
zhou
Also sollte ich jede Verkaufsbenachrichtigung von Ebay, Überweisungsbenachrichtigung von PayPal ausdrucken und einheften?
Sowieos die Rechnung der Post aufheben?
Du musst JEDES 'Schriftstück' (egal wie banal es Dir erscheinen mag) aufheben - und zwar zu Großteill 10 volle Jahre lang! Google mal nach "Aufbewahrungsfristen", da sollte es auch entspr. Listen geben ....

Zitat von
zhou
Das FA hat sich immer noch nicht gemeldet, soll ich dort persönlich vorbei und wenn ja, welche Unterlagen kann ich dafür schon Zuhause ausfüllen?
Nur die Ruhe - die kommen schon ... 
Vorab ausfüllen kannst Du da gar nichts ...
Gruß
Klaus
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

Zitat von
zhou
Danke erneut, und wie sieht das mit dem Steuerberater aus? Bei den höchstens 1000EUR im Jahr die ich da machen werde, wäre soetwas über notwendig? Ich könnte das dann auch alleine alles durchführen oder? Mich wunderts nur gerade, da du und "Dr. Dau" das meinten mit dem Steuerberater
Moin,
nein, ZWINGEND ist ein Steuerberater zunächst einmal nicht!
Das hängt aber auch nicht vom Umsatz ab, sondern davon, was im Einzelfall zu tun ist.
So darfst Du IMHO bspw. eine Bilanz nicht selbst erstellen, sondern dies muss von von einem StB gemacht werden!
Aber nur ein StB o. ä. kann von sich behaupten, 'alle' Regularien in diesem Zusammenhang zu kennen.
Und sei es alleine nur für anfängliche Beratung (die oft sogar kostenlos ist) ist ein StB unerlässlich, wie ich finde Alle anderweitigen Auskünfte (auch diese hier) sind unverbindlich und "ersetzen keine Rechtsberatung" (wie es immer so unschön heißt) ...
Ergo: wenn Du Dich in die relevante Steuergesetzgebung einarbeitest, kannst Du es auch selbst machen.
Manchmal wird man ja auch von der verwendeten Buchhaltungssoftware unterstützt. Die meisten können inzwischen die UStVA per Elster (zumal es heute zwingend elektronisch sein muss)!
Gruß
Klaus
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
Ich bin auch der Meinung (nach mehr als 20-jähriger Selbständigkeit), dass man ohne Steuerberater eigentlich nicht selbständig sein kann. Die Risiken, die Dr Dau und VFL_Freak aufgeführt haben, sind wirklich hoch, wenn man ohne wirkliche Kenntnisse der Steuermaterie alles selbst macht, und diese Kenntnisse hast Du derzeit offensichtlich nicht.
Andererseits ist bei einem Jahresumsatz von 1200,00 der Anteil, der für den Steuerberater drauf geht, einfach zu hoch. Da bist Du schon in der Zwickmühle.
Entweder arbeitest Du Dich intensiv in diese Materie ein (dazu gibt es im Internet Informationen ohne Ende), und machst es selbst. Oder Du arbeitest an der Umsatzseite, so dass sich die Ausgaben für den Steuerberater rechnen.
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
Moin,

Zitat von
zhou
Ich werde das wohl alles selbstständig machen. Nach den erst neulich gefundenen Excel-Vorlagen und den Informationen im Internet, sehe ich darin kein Problem mehr.
Na, dann viel Erfolg 

Zitat von
zhou
Ich wollte noch anmerken, dass meine Gewerbeanmeldung vor knapp einem Monat erfolgt ist. Ich habe noch immer keine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen. Wie lange dauert dies i.d.R.?
Gute Frage, weiß ich nicht mehr genau, aber ich meine schon, so 2 - 3 Wochen!
Sonst würde ich zuerst mal ggf. beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen, wie lange so was dauern kann resp. ob deren Meludng wirklich schon raus ist!
Wobei es aber letztlich auch kein wirklich Problem ist, da Du halt ggf. ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung steuerpflichtig bnist und ggf. nachzahlen 'darfst' 
Gruß
Klaus
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

Zitat von
zhou
Ich wollte noch anmerken, dass meine Gewerbeanmeldung vor knapp einem Monat erfolgt ist. Ich habe noch immer keine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen. Wie lange dauert dies i.d.R.?
Vielen Dank!
Das ist zu lang. Du solltest beim Finanzamt nach fragen, ob Du für das Gewerbe eine andere Steuernummer bekommst, weil Du die ja unbedingt für die Rechnungsstellung brauchst.
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.