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02.11.09 22:25 #1mike000 Tutorials.de Gastzugang
Hallo,
ich möchte mich als Programmierer selbständig machen. Wie ich jetzt nach meiner Recherche im Internet erfahren habe, muss ich dafür ein Gewerbe anmelden und kann es nicht als Freiberufler machen, sofern ich kein Studium oder eine vergleichbare Ausbildung habe.
Wie sieht es eigentlich als Fachinformatiker aus?
Aber jetzt zum eigentlich Thema.
Als Kleingewerbe muss man keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man möchte kann man dies aber tun und kann somit die Mehrwertsteuer beim Kunden ausweisen. Dies kann sich lohnen, wenn man noch größere Anschaffungen zu machen hat.
Jetzt hab ich gelesen, dass man dann Umsatzvorsteuer zahlen muss. Ich hab das so verstanden, dass ich am Monatsanfang für meine Umsatzsteuer in Vorleistung trete beim Finanzamt. Wenn ich zuviel gezahlt hab bekomme ich das dann am Monatsende zurück und wenn ich zu wenig gezahlt habe, muss ich nachzahlen.
Jetzt meine Frage. Woher richtet sich die Höhe der Vorleistung?
Gruß
mike000
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02.11.09 23:46 #2
Hallo!
Die Höhe richtet sich nach dem Umsatz.
Da Du aber noch keinen Umsatz hattest, musst Du eine Schätzung (zu erwartender Umsatz) einreichen.
Im übrigen muss man die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung explizit beantragen.
Tut man es nicht, wird man ganz normal besteuert (kann schnell teuer werden).
Daher würde ich Dir auch raten dich mit dem FA abzusprechen (zu erwartender Umsatz liegt zwar innerhalb der Grenze für Kleinunternehmer, aber Du willst die Umsatzsteuer ausweisen können..... die Kleinunternehmerregelung soll also nicht greifen).
Somit begründest Du also auch Deine eher niedrige Selbsteinschätzung über den zu erwartenden Umsatz.
Behalte Deinen Umsatz gut im Auge.
Ist absehbar dass er doch höher als Deine Schätzung ausfällt, setze Dich umgehend mit dem FA in Verbindung (dass zeigt dem FA dass Du Deine Buchhaltung im Griff hast --> macht immer einen guten Eindruck
).
Gruss Dr Dau
PS: dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönliche Meinung wider.Schri-Schra-Schrödi *g*
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02.11.09 23:57 #3mike000 Tutorials.de GastzugangInwiefern kann das schnell teuer werden?Tut man es nicht, wird man ganz normal besteuert (kann schnell teuer werden).
Das heißt, meine Vorleistung kann jeden Monat anders sein? Also kann es sein, dass ich zum Beispiel in einem Monat 500 €uro verdiene und dann im Monat drauf für 500 €uro Umsatzsteuer in Vorleistung zahle?Die Höhe richtet sich nach dem Umsatz.
Da Du aber noch keinen Umsatz hattest, musst Du eine Schätzung (zu erwartender Umsatz) einreichen.
Wie ist denn die Erfahung? Sollte man auf die Umsatzsteuer verzichten oder sollte man diese ausweisen.
Ich habe vor mir einen neuen Rechner und ein neues Notebook zu kaufen und dies über das Gewerbe abzuschreiben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich, wenn ich die Umsatzsteuer/MwSt ausweise, die MwSt die ich beim Rechner und Laptop bezahlt habe, von meiner Umsatzsteuer einbehalten.
Wie sollte man hier am besten vorgehen.
Gruß
mike000
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03.11.09 02:42 #4thecamillo Tutorials.de Gastzugang
Also das kommt auf Dich an ob du Umstzst. abführen möchtest oder nicht. Lass dich da mal vom FA beraten und keine Sorge das sind nur Menschen die beissen also nicht.
Ich bin Kleinstgewerbetreibender im Nebengewerbe und führe meine MWSt. ab kann halt eben auch Vorst. geltend machen.
Ich persönlich empfinde es so besser weil ich gleich von Anfang meiner Nebentätigkeit ein Gefühl dafür bekomme wie es ist Selbständig zu sein.
Elster ist einfach toll. Schei** bequem und verständlich. Ordentliche Rechnungen und Angebote erarbeitet man sich auch gleich.
Mein Tipp:
Mach ne Istversteuerung, d. h. das FA kann von dir erst dann MwSt. fordern wenn gebucht wurde bzw. wenn dein Kunde dich bezahlt hat und nicht wie auf der Rechnung vermerkt, denn der Zeitraum ist oftmals ein anderer.
Nach deiner erfolgreichen Anmeldung bei tutorials.de ohne Gastzugang sende mir mal eine PN da ich dir wirklich viel Material zukommen lassen kann, wenns wirklich um ne Gründung geht.
gruss thecamillo
Mit Anschaffung von Geräten zur Erbrinung deiner Leistungen wächst auch dein Betriebsvermögen, daran sollte man immer denken.Geändert von thecamillo (03.11.09 um 02:47 Uhr)
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03.11.09 07:14 #5mike00 Tutorials.de Gastzugang
So, bin jetzt mal angemeldet.
Was kann dadurch negativ für mich sein?Mit Anschaffung von Geräten zur Erbrinung deiner Leistungen wächst auch dein Betriebsvermögen, daran sollte man immer denken.
Wenn ich jetzt die MwSt ausweise und mir was kaufe, dafür dann die MwSt von der Umsatzsteuer einbehalte. Dann kann ich ja den Kauf noch nutzen, um bei einer jährlichen Steuererklärung mein Einkommen zu schmälern, oder?
Das mit der Istversteuerung klingt Interessant, da ich die Steuern ja nicht vorher abführen brauch.
Gruß
mike00
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03.11.09 07:50 #6
Moin,
vlt. sollten wir hier erstmal die Begriffe klären, da doch einiges durcheinander geht
(a) Es gibt fiskalisch gesehen KEINE Mehrwertsteuer (MWSt.), sondern nur Umsatzsteuer (USt.) udn Vorsteuer (VSt.)
MWSt. ist der ugs. Oberbegriff für beides !!
(b) USt. führst Du auf die von Dir erzielten Umsätze ab. Dies sind derzeit 19%. Du agiert also quasi als Steuereintreiber für den Staat.
(c) Wenn Du nun Ausgabe für Dein Unternehmen tätigst (das kann der Kauf eines PCs oder Drucker, aber auch sowas banales wie 2 Kulis oder etwa eine Parkgebühr sein), dann zahlst Du hierbei ja auch 19% USt.! Diese heißt dann für Dich VSt.
(d) Im Endeffekt kannst Du nun am Monatsende die von Dir gezahlte VSt. von der von Dir vereinnahmten USt. abziehen und brauchst nur noch die Differenz an das FA abführen!
Ggf. (vor allem in der Startphase, wo Du möglicherweise mehr Ausgaben als Einnahmen hast), bekommst Du dann sogar Geld von FA zurück (Bsp.: abzuführende USt. 500 EUR, gezahlte VSt. 750 EUR: ergibt eine sofortige Erstattung von 250 EUR).
Dies alles hat nichts mit Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung zu tun!
Dein Steuerberater wird auf jeden Fall eine eigene USt.-Jahreserklärung erstellen ...
Dein Einkommen resp. die zu zahlende Einkommensteuer schmälerst Du damit NICHT ! ! !
Ob sich dies alles bei der Kleingewerberegelung wirklich rechnet, ist halt die Frage
Gruß
KlausGeändert von vfl_freak (03.11.09 um 07:52 Uhr)
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03.11.09 17:07 #7thecamillo Tutorials.de Gastzugang
Hm,
also entweder ist der Klaus ein Mitarbeiter beim FA oder er ist als Wirtschaftsprüfer tätig oder er ist einfach nur gut informiert. Da letzteres offensichtlich zuzutreffen scheint sollten wir seiner Aussage eine hohe Stellung einräumen.
Mit der Anschaffung neuer Geräte oder der Anschaffung diverser Versicherungen die man für die Erbrinung seiner Leistungen benötigt werden wächst automatisch dein Betriebsvermögen. Dieser Wert ist ein rein rechnerischer, d. h. er schönigt im Grunde deine Gesamtliquidität gegenüber einem externen Geldgeber z.B. einer Bank. Banken interessieren sich natürlich nur für feste Werte, Dinge die man auch verkaufen kann.
Der Nachteil dabei ist, dass auch Betriebsvermögen Vermögen ist und zu deinem Jahresumsatz kumuliert bzw. hinzugerechnet wird.
Beispiel:
Eine Gründung im Nebengewerbe als Beispiel setzt vorraus, dass man max. 15 Std wöchtenlich für die Nebentätigkeit aufbringt aber nicht über einen max. Jahresumsatz von unter 15.000 € erziehlt wird.
- Der genaue Betrag ist mir entfallen und müsste den selbst nocheinmal nachlesen - findest du aber bestimmt in meinen Unterlagen die ich dir auf meinem Server hochgeladen habe. Der Link folgt zu der rund 30MB starken ZIP Datei als PN.
Du hast nun 15.000 teilst diese durch 12 Monate somit ergibt sich ein Monatsumsatz von 1.250 €. Jetzt wirst du in den wenigsten Fällen gleich von Beginn deines Vorhabens diese Umsatzstärke erreichen, musst Investitionen tätigen und dich rechtlich absichern, was alles mit der Zeit auf dich zukommt.
In den ersten Paar Monaten kaufste dir neue Hardware, aquirrierst Kunden, machst PR etc. Alles was du dir nun kaufst was sich wiederum verkaufen lässt bläht dein Betriebsvermögen (Vermögen) auf, sagen wir mal es sind 6.000 €.
Im ersten Monat hast du bereits einen gigantischen Auftrag der dir einen netto Umsatz von 4.000 € bringt.
Dein Gesamtvermögen ist nun bei 10.000 € und du hast noch 11 Monate in denen du Ressourcen frei hast.
Du wirst bestimmt nicht einen möglichen Auftrag sausen lassen also machste die folgenden auf. Am ende des Jahres stellst du fest dass eine Umsätze weit über das Ziel hinausgeschossen sind, da du nochmals 12.000 nettoUmsatz hattest.
Du bist nun 7.000 € über dem Soll. Das FA freut sich dir bekannt geben zu dürfen, dass du von nun ein normaler Gewerbetreibender bist, Steuern zu zahlen hast (sofern keine Steuerbefreiung beantragt wurde - da Existenzgründer). Kurz darauf meldet sich deine Krankenkasse, die Rentenversicherung und last but not least die Handelskammer (wobei mir letzteres mir immer noch nicht klar ist was die für mich tun).
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An Klaus oder sonstige in Steuerfragen sehr bewanderte User:
Ich bin selbst nur Existensgründer und habe erst vor einem halben Jahr angefangen, also seid bitte etwas nachsichtig mit meinen evtl. Falschangaben über die genaue Umsatzobergrenze. Mir ist klar dass da noch Gewinn eine Rolle spielt.
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Also mein Vorschlag wäre bevor man sich Selbständig machen möchte sollte man sich gut informieren. Das Arbeitsamt bietet hierzu ganz nette Kurse an, die sich auch über eine ARGE sofern man ALG2er ist finanzieren lässt. Ein Rechtsanspruch kann bestehen.
Existenzgründerkurse sind nur bedingt gut, da diese einem nur sagen wo man was nachzulesen hat. Die Kursleiter oft eigenständige Unternehmer bieten nach Gesprächen Erstberatungen bei einem Stundensatz von rund 400,- € an was man nicht in Erwägung ziehen sollte.
Die Kurse kratzen an der Oberfläche und alles andere ist "learning by doing"
Gruss thecamillo
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03.11.09 17:24 #8
Moin,
nein, keine Angst
Ich war nur von 2005 - 2007 auch als Exitenzgründer selbstständig; habe damals gleich mit doppelter Buchführung losgelegt und musste mich den Sch... einarbeiten
Im Übrigen muss ich Dir mit den Ausführungen Recht geben, wobei sich das FA und ggf. die Berufsgenossenschaft
recht schnell melden!
Krankenkasse und RV eigentlich eher nicht, da man als Selbstständiger ja nicht mehr pflichtversichert ist (oder ist das beim Kleingewerbe anders?) ...
Bei den Handelskammern bekommt man alle aktuellen Infos, die das jeweilige Gewerbe betreffen! Speziell halten die i. d. R. auch ortsspezifische Daten vor !
Einfach mal auf den Seiten surfen
Und noch ein Tipp: wenn man zu Beginn irgendwo (FA, Krankenkasse etc.) den erwarteten Gewinn oder Umsatz angeben muss - auf jeden Fall nach unten rechnen!! Nachzahlen geht immer, aber bspw. bei der Krankenkasse gibt es überschüssige Beiträge (wenn's denn doch weniger war) NICHT zurück ! ! !
tschüss
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03.11.09 20:59 #9
Vorsicht!
Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine "allgemeine Krankenversicherungspflicht".
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist man hiervon nicht betroffen.
Siehe auch §193 Versicherungsvertragsgesetz (kurz: VVG).
Durch das Gesetz gibt es also auch einen Mindestbeitrag in der KV (unterster Tarif).
Wenn man also ein monatliches Einkommen von z.B. nur 50 Euro hat, muss man trotzdem den Mindestbeitrag zahlen.
Die Insolvenz ist somit per Gesetz vorprogrammiert.
[etwas offtopic, aber das Thema sollte sich jeder mal durch den Kopf gehen lassen]
Was ich mich bei der Sache schon die ganze Zeit über frage:
Wie bezahlen z.B. Bettler (nicht zu verwechseln mit Obdachlosen) ihre KV?
Wie wird dieses kontrolliert?
Woher bekomen sie das nötige Geld?
Nur weil sie betteln, heisst es ja noch lange nicht dass sie nicht irgendwo gemeldet sind und somit einen "Wohnsitz im Inland" haben.
Möglicherweise reicht die Sammelbüchse/der Sammelhut nicht mehr aus um auch noch die KV zu bezahlen und sie müssen nun "expandieren".
Ist ein solches Gesetz überhaupt mit dem Artikel 2 Abs. 1 GG vereinbar?
Mit dieser Frage wird sich das BVerfG sicherlich auch noch beschäfftigen müssen.
[/etwas offtopic, aber das Thema sollte sich jeder mal durch den Kopf gehen lassen]
PS: dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönliche Meinung wider.
PPS: OK, ich habe den Text vorm absenden dann doch nochmal lieber etwas "entschärft".
Schri-Schra-Schrödi *g*
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04.11.09 08:20 #10Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
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07.11.09 08:57 #11mike00 Tutorials.de Gastzugang
Ich brauche da zum Glück nichts zu bezahlen.
Ich möchte das Gewerbe ja nur als Nebengewerbe betreiben. Durch meinen Hauptberuf habe ich freie Heilfürsorge.
Gruß
mike
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07.11.09 10:58 #12thecamillo Tutorials.de Gastzugang
Gute Entscheidung. Die meisten Existenzgründer machen meiner Meinung hier Ihren größten Fehler. Sie gründen in der Vollexistenz ohne aber beruflich oder schulisch genügend marktgerechte Erfahrung mitgebracht zu haben. Eine Gründung im Nebengewerbe sichert genau diesen Reifeprozess. Man steigert sich zunehmend in seiner Leistung ohne den wirtschaftlichen und sozialen Druck ausgesetzt zu sein den eine Vollexistenz mitsichbringen würde.
Während der Ausübung deiner nebengewerblichen Tätigkeit werden dir immer wieder Menschen und Instituionen einzureden versuchen, dass eine Existenz nur in der Vollgründung bestehen kann.
Da ein Programmierer noch mehr in der vernetzten Realität Zuhause ist wie sonst kein Anderer, lasse dich bitte nie von diesem Ruhigen Gang den du für deine Gründung eingelegt hast abbringen, denn kleine Brötchen machen auch satt.
Sicherlich muss eine geleistete Arbeit entsprechend honorierd werden. Der rigchtige Weg eines Selbständigen liegt im Lernen, denn alles im Leben ist ein ewiger Lernprozess. Mit der Zeit wirst Du besser, schneller und effektiver bzw. umsichtiger.
Da Programmierer oft dazu neigen alles selbst machen zu wollen, hier mein Rat:
Wenn du etwas nicht verstehst, suche immer an der Quelle (Prozessoptimierung)
Was du nicht kannst, lass andere machen die es können. (Outsourceing)
Du wirst Fehler machen, lebe damit, lerne davon.
Bitte um Hilfe, wenn du Hilfe brauchst.
So dat wars von meienr Seite und ich wünsch dir wirklich alles Gute beruflich sowie privat. Teu Teu Teu
In diesem Sinne
thecamillo
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07.11.09 13:18 #13mike00 Tutorials.de Gastzugang
Das hätte ich sowieso nicht gemacht. Ich habe ja nicht nur mich zu ernähren, da muss man ja schon nachdenken was man macht. Als Programmierer hat man auch noch sehr gut die Möglichkeit es erstmal als Nebengewerbe zu versuchen. Vorausgesetzt natürlich, man bekommt Aufträge, die man von Zuhause bearbeiten kann.
Ich hoffe allerdings, dass ich davon welche finde.
Auch wenn es nicht zu diesem Thema gehört. Kennt jemand eine Platform, bei der die Chancen für einen Home-Office Auftrag gut stehen?
Gruß
mike
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