tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #1
    Philip_L Philip_L ist offline Grünschnabel
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    Guten Abend,
    Ich habe eine (>400€) Arbeit für eine Firma abgeschlossen, die ich nun mit einer Rechnung belegen muss. Aus Unvorsichigkeit hatte ich bisher kein Gewerbe angemeldet, möchte das Geschäft in nächster Zeit trotzdem abwickeln. Kann ich dies ohne Sorgen tun, wenn ich die Rechnung noch binnen einer Woche abschicke?

    LG
     

  2. #2
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
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    Das dürfte kein Problem sein. Dem Finanzamt ist es egal, wieviele Monate Du möglicherweise in Vorbereitung Deiner Selbständigkeit an einem Projekt bereits gearbeitet hast, dem Finanzamt geht es darum, dass die Rechnung ordnungsgemäß versteuert werden kann.
     
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

  3. #3
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Moin,

    ronaldh hat Recht, allerdijngs musst Du beachten, dass Du auf Deiner Rechnung (je nach Art/Umfang Deines Gewerbes) verschiedene Pflichtangaben machen musst!
    Das fängt bei einer eindeutigen, fortlaufenden ... Rechnugsnummer an und hört bei Deiner Steuernummer (oder besser: Deiner UStID) auf!
    Allerdings dauert es nach der Gewerbeanmeldung sicher ein paar Tage,bis sich das FA bei Dir meldet!
    Bei der UStID dauert es dann sicher mal einige Wochen, zumal sie ggf. nicht von Deinem FA sondern zentral einer Behörde in Saarbrücken, Saarlouis oder so vergeben wird.

    Hast Du denn schon eine Buchhaltung 'am Laufen' ? ?
    Oder planst Du eh' nur Kleingewerbe ? ?

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich beantworte keine Fragen per PN !!
    Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

  4. #4
    Philip_L Philip_L ist offline Grünschnabel
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    Das dürfte kein Problem sein. Dem Finanzamt ist es egal, wieviele Monate Du möglicherweise in Vorbereitung Deiner Selbständigkeit an einem Projekt bereits gearbeitet hast, dem Finanzamt geht es darum, dass die Rechnung ordnungsgemäß versteuert werden kann.
    Danke, diesbezüglich war ich mir nicht sicher.

    Nein, ich möchte nur ein Kleingewerbe gründen, brauche also keine UstID. Andere Frage: Brauche ich eine priv. Krankenversicherung, obwohl ich das Gewerbe nur als Nebenjob ausführen will?
     

  5. #5
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Hallo!

    Wenn Du bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, brauchst Du keine Andere mehr.

    Abgesehen davon muss man sich nichtmehr privat versichern, sondern kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichern.
    Vorteil hieran ist dass man, wenn man sein Gewerbe irgendwann mal wieder aufgibt, weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

    Aus einer privaten Krankenversicherung kommt man u.U. nichtmehr so schnell raus.
    Die Folge davon wäre dass man auch als Angestellter weiterhin die teure private Krankenversicherung bezahlen müsste.

    Gruss Dr Dau

    [edit]
    Zudem ist die private Krankenversicherung, im Gegensatz zur Gesetzlichen, keine Pflichtversicherung.
    [/edit]
     
    Schri-Schra-Schrödi *g*
    mehrspaltiges/zeiliges Seitenlayout mit DIV's und CSS
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    Ausgabe von Datum/Zeit unabhängig von der Server Zeitzone [php]
    Meine Links zum Thema Linux (Last update: 29.10.2011)
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    ----
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  6. #6
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Zitat Zitat von Philip_L Beitrag anzeigen
    Nein, ich möchte nur ein Kleingewerbe gründen, brauche also keine UstID.

    Du benötigst trotzdem zumindest eine Steuernummer für dein Gewerbe, welche du auf der Rechnung angeben musst.

    Du musst aber nicht unbedingt warten, bis sich das FA bei dir meldet, vorrausgesetzt, die Öffnungszeiten der Ämter spielen mit, kannst du beides(Ordnungsamt+FA) in 1-2 h erledigt haben...das FA wird dir vor Ort eine vorläufige Steuernummer zuteilen können(sag am Besten Bescheid, dass du diese benötigst), die sollte für die Rechnung ausreichen.
     

  7. #7
    Philip_L Philip_L ist offline Grünschnabel
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    4
    Danke für alle Antworten.
     

  8. #8
    Philip_L Philip_L ist offline Grünschnabel
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    Es sind doch noch ein paar Fragen aufgekommen.

    Ich habe mein Gewerbe Anfang dieser Woche angemeldet und warte nun auf meinen Gewerbeschein, den mir das Finanzamt (?) eigentlich innerhalb von drei Tagen aushändigen sollte. DIe Gewerbetätigkeit bedarf keiner besonderen Erlaubnis. Wie lange hat die Prozedur bei euch gedauert? Gibt es eine aktuelle Info-Seite zum Thema Exisenzgründung, speziell für den angehenden Kleinunternehmer? Welche Steuern muss ich später beachten?

    MfG
     

  9. #9
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Mmmh, was stellst du dir unter Gewerbeschein vor?

    Einen pompösen Schein mit Stempel & Siegel, auf dem steht "Philip hat ein Gewerbe" gibts nicht

    Du hast jetzt sicher den Gewerbeantrag in der Hand mit Stempel vom Ordungsamt....das würde ich als deinen Gewerbeschein bezeichnen.
    Sobald du alles aus dem Kleingedruckten abgearbeitet hast(also bei dir nur die Meldung beim Finanzamt)...war es das.

    Was das FA angeht: das dürfte je nach Wohnort variieren....mir wurde beim Ordnungsamt gleich gesagt, dass sich das FA nicht bei mir meldet, sondern ich hin muss.

    Du füllst da nen Formular aus(Ausweis und Gewerbeanmeldung mitnehmen)...fertig.

    Später bekommst du dann noch deine Steuernummer mitgeteilt, das wars.
    Philip_L bedankt sich. 

  10. #10
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Moin,

    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    Du hast jetzt sicher den Gewerbeantrag in der Hand mit Stempel vom Ordungsamt....das würde ich als deinen Gewerbeschein bezeichnen.
    Hier hat Sven völlig Recht ... DAS ist der Gewerbeschein
    Zumal das FA damit auch nix zu tun hat und sich dafür auch in keiner Weise interessiert! Die interessiert nur, welche Steuern anfallen könnten ...

    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    Was das FA angeht: das dürfte je nach Wohnort variieren....mir wurde beim Ordnungsamt gleich gesagt, dass sich das FA nicht bei mir meldet, sondern ich hin muss.
    hmm, das ist ist mir zwar neu, aber ok, kann ja in manchen Gemeinden so sein! Bei mir gingen automatisch durch die Anmeldung entsprechende Meldungen ans FA, an die BG und auch die Handelskammer raus, die sich dann nach und nach gemeldet haben ....

    Welche Steuern muss ich später beachten?
    Tja, das hängt u. a. von der Art der Anmeldung ab.
    Es kommen in erster Linie Einkommensteuer, aber Umsatzsteuer oder auch Gewerbesteuer (diese bei bei der Gemeinde) in Frage ....

    Gruß
    Klaus
    Philip_L bedankt sich. 
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

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