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  1. #1
    Svole Svole ist offline Grünschnabel
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    Aug 2009
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    3
    Schönen guten tag,

    ich habe leider im internet keine genaue antwort auf meine frage gefunden,bin aber auf dieses forum gestoßen worauf hin ich mich hier auch direkt mal registriert habe.
    Folgender sachverhalt liegt vor:

    ich würde gerne nebenher eine website betreiben, auf der ich gerne Pixel-Werbung verkaufen möchte ( Werbeflächen auf der Startseite der Homepage - Unternehmen,Privatpersonen,.. können jeweils pixel kaufen zu einem bestimmten festpreis, z.b. 20 cent je pixel..)

    Meine frage nun:

    Besteht für diese tätigkeit die Gewerbeanmeldungspflicht,ist es eine freiberufliche tätigkeit,oder sonstiges?
    Ich arbeite hauptberuflich aus bürokaufmann und würde die "tätigkeit" gerne nebenher machen, um mir ein wenig was dazu zu verdienen.

    würde mich über antworten sehr freuen.

    mit freundlichen grüßen
     

  2. #2
    Stelo Stelo ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    130
    Hallo.

    Vorn weg, natürlich sind meine Angaben alle ohne Gewähr und ich habe jetzt auch nicht die Zeit, die gesetzl. Grundlagen dafür heraus zu suchen, aber meiner Meinung nach sieht es so aus:

    Du machst Einnahmen, d.h. die müssen auch Versteuert werden. Irgendwie musst du dich also schon mal beim Finanzamt anmelden. Du brauchst für die Rechnungen an deine Kunden dann schließlich auch eine Steuernummer.

    Als Freiberufler wirst du dich wohl kaum anmelden können:
    PartGG §1 Abs. 2
    Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
    EStG §18 Abs. 1
    (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
    1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,[...]
    Wenn du ein wenig googelst, findest du auch noch, welche Berufe alle als freiberuflich anerkannt sind.

    Wenn du noch weiter Fragen hast, helfe ich dir gern weiter.
    Übrigens hatte ich vor kurzem ähnliche Problem und habe mich versucht auf den Behörden zu informieren. Echt anstrengend so etwas, aber vllt. interessiert dich ja, was auf dich zukommt: htttp://lestift.rockt.es
     

  3. #3
    Svole Svole ist offline Grünschnabel
    Registriert seit
    Aug 2009
    Beiträge
    3
    wow,danke für die schnelle antwort.

    ich weiss halt nicht genau als was ich das anmelden soll. Ich denke eine einfache Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt wird hierfür wohl genügen.
    Ich sehe die problematik in folgenden Punkten:
    -Da es eher als nebenprojekt gedacht ist, kann ich natürlich nicht abschätzen welche einnahmen auf mich zukommen
    -reicht eine einfache buchführung in diesem fall?
    -welche kosten kommen in etwa auf mich zu?

    gruß
     

  4. #4
    Stelo Stelo ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    130
    Zitat Zitat von Svole Beitrag anzeigen
    wow,danke für die schnelle antwort.
    Bitte, gerne. Wie gesagt, ich hatte ja ein ähnliches Problem vor kurzem.
    Zitat Zitat von Svole Beitrag anzeigen
    ich weiss halt nicht genau als was ich das anmelden soll. Ich denke eine einfache Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt wird hierfür wohl genügen.
    Beim Gewerbeamt um genau zu sein. Bzw. wenn du nicht in der Stadt lebst, beim Gemeindeamt. Von da aus wird diese Gewerbeanmeldung dann an das Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse usw. geschickt. Danach bekommst du z.B. vom Finanzamt post und musst den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, um deine Steuernummer zu beantragen.
    Zitat Zitat von Svole Beitrag anzeigen
    -Da es eher als nebenprojekt gedacht ist, kann ich natürlich nicht abschätzen welche einnahmen auf mich zukommen
    Bei diesem besagten Fragebogen musst du zwar deine Einnahmen abschätzen, aber wenn du das nicht einhälst, tut dir auch keiner weh.
    Du solltst vllt. nur mal über folgendes nachdenken: Es gibt die sogeannte "Kleinunternehmerreglung". Die besagt, dass, wenn du im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 7.500€ verdienen wirst, nicht die Pflicht hast, Umsatzsteuer von deinen Kunden zu verlangen, und somit auch nicht an das Finanzamt zahlen muss.
    Wenn du von der Reglung keinen Gebrauch machst, musst du jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, selbst wenn du nichts eingenommen hast.
    Das kann ziemlich lästig werden, vorallem wenn man das ganze nebenberuflich macht.
    Zitat Zitat von Svole Beitrag anzeigen
    -reicht eine einfache buchführung in diesem fall?
    Bis zu einem Betrag von 17.500€ oder noch mehr, reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am Jahresende.
    Zitat Zitat von Svole Beitrag anzeigen
    -welche kosten kommen in etwa auf mich zu?
    20€-30€ für die Gewerbeanmeldung.
     

  5. #5
    Svole Svole ist offline Grünschnabel
    Registriert seit
    Aug 2009
    Beiträge
    3
    Ich habe oft was über Steuerberaterin gelesen in den anderen threads.
    ab wann ist eine steuerberaterin pflicht?
    Welche kosten erwarten mich diesbezüglich?

    gruß
     

  6. #6
    Stelo Stelo ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    130
    Zitat Zitat von Svole Beitrag anzeigen
    Ich habe oft was über Steuerberaterin gelesen in den anderen threads.
    ab wann ist eine steuerberaterin pflicht?
    Welche kosten erwarten mich diesbezüglich?

    gruß
    Also ich glaube Pflicht ist eine Steuerberaterin nie. Es ist halt nur zu Empfehlen, wenn du viele Einnahmen und Ausgaben hast. Das muss ja alles verrechnet werden usw. Das wird dann schon irgendwann recht kompliziert.
    Meistens nehmen Steuerberater 20% von dem, was du im Jahr verdient hast, oder so ähnlich.

    Aber du solltest dir wirklich erst mal im Klaren werden, wie viel zu verdienen willst. Wie gesagt, wen ndu nicht mehr als 7.500€ im Jahr verdienst und somit nicht mal Umsatzsteuer verlangen musst, ist ein Steuerberater wohl etwas übertrieben.

    Übrigens kannst du auch mal zum Finanzamt oder zur IHK gehen, da wirst du kostenlos beraten. (--> http://lestift.bplaced.net/blog/?p=94)
     

  7. #7
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
    Registriert seit
    Apr 2007
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    912
    Zitat Zitat von Stelo Beitrag anzeigen
    Also ich glaube Pflicht ist eine Steuerberaterin nie. Es ist halt nur zu Empfehlen, wenn du viele Einnahmen und Ausgaben hast. Das muss ja alles verrechnet werden usw. Das wird dann schon irgendwann recht kompliziert.
    Meistens nehmen Steuerberater 20% von dem, was du im Jahr verdient hast, oder so ähnlich.
    Wow, was für einen Steuerberater hast Du, fährt der Rolls Royce? Steuerberater rechnen in der Regel nach einer Gebührenordnung ab, man kann häufig jedoch auch Pauschalen vereinbaren. Aber in den zweistelligen prozentualen Bereich vom Ertrag kommt das niemals. Meine Steuerberatungskosten lagen eher so im Bereich um 1% herum...

    Es ist in jedem Fall empfehlenswert, zumindest einmal eine Beratung beim Steuerberater zu machen, wenn man sich mit der Materie anscheinend überhaupt nicht auskennt. Die sollte jedoch gut vorbereitet sein, so dass man dem Berater detailliert befragen kann. Ob man die Buchhaltung dann später vom Steuerberater durchführen lässt, oder selbst macht, hängt von den Kenntnissen und natürlich auch dem Geschäftsumfang ab.

    @Svole: Bitte beachte doch auch die Netiquette dieses Forums, insbesondere in Bezug auf durchgängig korrekte Groß- und Kleinschreibung.
     
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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