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11.07.09 22:55 #1
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Hi - ich habe mir ein Gewerbe beschafft(Hard-/Software verkauf und IT-Hilfe) nun meine Frage, gibt es einen Freibetrag?
Sprich eine Summe x die man nicht versteuern muss?
Ein Bsp. ich verkaufe Artikel für 10€/stk und mache dann jährlich einen Umsatz von ~ 10.000€ davon müssen denke ich mal immer min. die 19% MwSt bezahlt werden?
und weiter....?
Ich hoffe das mir dabei jmd. weiter helfen kann
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
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12.07.09 00:18 #2
Hallo!
Macht man sich da nicht besser VORHER schlau?
Informiere Dich mal über die "Kleinunternehmerregelung".
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
mehrspaltiges/zeiliges Seitenlayout mit DIV's und CSS
Dinge, die mit Tabellen besser klappen als mit CSS
Ausgabe von Datum/Zeit unabhängig von der Server Zeitzone [php]
Meine Links zum Thema Linux (Last update: 29.10.2011)
Kein Busen ist so flach wie das Niveau dieser Party!
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Alte Weisheit: wer uns in den Arsch kriecht wird beschissen!
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Ich habe 3 Kinder und kein Geld!
Warum kann ich nicht keine Kinder haben und 3 Geld?! (Homer Jay Simpson)
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12.07.09 00:49 #3
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Jap, wäre sicherlich sinnvoll gewesen.. jedoch dachte ich mir ich kann dabei nichts falsch machen, denn wenn ich nichts verkaufe muss ich ja auch nichts zahlen...
Nun zurück zu meiner Frage...
Ich habe das nun so verstanden das ich nur die MwSt. zahlen muss, da ich nicht über 17.500€ im jahr kommen werde.... ist das richtig verstanden?
Vielen dank ersteinmal für dein Antwort
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Im ersten Jahr sind es ungefähr 17.000 € und im zweiten Jahr wird es doch mehr (50.000 €) oder täusche ich mich da?
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Gilt das auch für "verkaufendes Gewerbe" oder vielmehr Kleinstunternehmer im Sinne einer Dienstleistung?
Ich denke bevor hier wild spekuliert wird, gilt es das Finanzamt zu fragen. Die sollten es ja wissen.
Grüße Marcokeep on smiling
www.smileyml.de
Typografie-Basiswissen | Grafik - Basiswissen
TypoWars | ...ja, auch im Chat
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Kleinunternehmerregelung:
Man muss keine Mehrwertsteuer erheben, wenn man im 1. Jahr unter 17.000 und in den Folgejahren unter 50.000 Euro bleibt.
Das ganze muss aber dann bei Rechnung explizit hinzugeschrieben werden, dass keine MWST erhoben wird.
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Hallöchen,
ich habe seit 2001 ein Kleinunternehmen. Soweit ich das weiß, darf man die MwSt gar nicht angeben. Jedoch ist es sinnvoll - oder sogar ein Muss - auf die Kleinunternehmerregelung hinzuweisen.
Ich habe auf meinem Briefbogen im Fuß neben den üblichen Angaben (z.B. Bankverbindung, Steuernr., Finanzamt) den Hinweis "Umsatzsteuerbefreiung laut §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)" untergebracht.Gruß, Jörg
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Meine Worte...
und wenn man eh darunter bleibt ist es auch sinnvoller von dieser regelung gebrauch zu machen, weil es weniger aufwand ist bei den steuern.
Hinweisen muss man darauf. es gibt auch noch eine checkliste, was auf so eine rechnung / briefbogen muss. müsste ich allerdings erst einmal raussuchen.
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16.07.09 12:41 #9
Moin,
zu beachten ist dabei nur Folgendes:
wenn keine Umsatzsteuer USt. abführt (BTW: es gibt fiskalisch gesehen keine MwSt. ! ! !), darf man sich auch keine Vorsteuer VSt. erstatten lassen!
Hier ist also ggf. zu prüfen, was letztlich im Einzelfalle günstiger ist!
Im übrigen ist das Handlen der USt-Erklärung nicht so wild! Die entspr. Zahlen sollten einem die Buchhaltung-SW liefern, die sich ggf. auch gleich um die Übermittlung ans FA per ELSTER kümmert ...
Dazu kommt dann nur noch die Jahres-USt-Erklärung durch den jew. Steuerberater!
Im übrigen ist zu diesen Fragen ein StB immer der bessere Ansprechpartner, da sich das FA ggf. zu solchen Fragen gar nicht äußern muss/darf ! ! !
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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