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  1. #1
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    Hallo zusammen, ich arbeite gerade daran ein wenig selbstständiger zu werden, habe ein "0" Schimmer von den bürokratischen Dingen, wozu auch das anmelden des Gewerbe gehört
    Ich habe einen festen Job, möchte aber nebenbei arbeiten und Grafiken und Animationen als Dienstleistung verkaufen. Dabei handelt es sich um kleine Werbefilme die auf Wunsch des Kunden
    angefertigt werden (wird aber nicht im TV gezeigt) falls das wichtig ist!?
    Kann man sich vorstellen wie bei INSTORE TV also eigentlich nur Eigenwerbung.
    Kann mir jemand eine Aussage darüber machen was nun das richtige für mich ist...

    Gewerbe
    Kleingewerbe
    Nebengewerbe

    oder was gibt es nicht noch alles... ich bin da ein wenig verwirrt.
    Ich bedanke mich schon einmal
    Gruß
    Tom
     

  2. #2
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Moin,

    das kommt drauf an, wieviel Umsatz du erwartest.

    Unter 17500€/Jahr hast du die Möglichkeit, die Kleingewerberegelung beim Finanzamt in Anspruch zu nehmen, das erspart dir einen Haufen Bürokram und die Herumrechnerei mit der Umsatzsteuer(allerdings kannst du diese dann auch nicht bei deinen Ausgaben zurückbekommen...ob das also gut für dich ist, hängt davon ab, ob du hohe Ausgaben hast)
    Du selbst darfst dann auf deinen Rechnungen für deine Kunden auch keine Umsatzsteuer ausweisen.

    Den ganzen Finanzamtkram erledigst du 1x im Jahr mit deiner normalen Steuerklärung, musst dann zusätzlich die Anlage G ausfüllen.


    Nebengewerbe ist es, solange die wöchentliche AZ unter 15h liegt, aber wer will das schon prüfen

    Ob nun Gewerbe oder Kleingewerbe...du füllst beim Ordnungsamt ein Formular aus(etwas Geld... ca. 30€ und Personalausweis mitnehmen).
    Das wars dann schon die Gewerbeanzeige.

    Danach meldet sich noch das Finanzamt bei dir(oder du musst dich selbst melden).
    Da füllst du nen Fragebogen aus(der ist ausnahmsweise umsonst ) darin gibst du bspw. an, wieviel Umsatz du erwartest....sind es weniger als die 17500 kannst du das Häkchen bei der Kleinunternehmerregelung machen....das wars eigentlich schon, die Gewerbeanzeige/Betriebsanmeldung läuft also viel unkomplizierter als man annehmen sollte.

    Da man das, was du machen willst, aber als künstlerische Tätigkeit bezeichnen kann, sollte das auch als "Freiberuf" zählen.
    Dies kannst du ohne Gewerbe machen, musst es nur beim FA anmelden. Weitere Details zum Freiberuf kann ich dir nicht sagen, aber da findet sich bestimmt noch jemand
    Geändert von Sven Mintel (10.03.09 um 03:04 Uhr)
     

  3. #3
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    danke, das hat mir erst mal sehr weiter geholfen.
    Ich dachte aber das man Freiberufler nur angeben kann, wenn die Tätigkeit so viel Geld abwirft, das man davon leben kann!? Oder bin ich da falsch informiert?
     

  4. #4
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    Hai,

    so ganz nebenbei : Wenn du einen festen Job hast musst du mit deinem Arbeitgeber klären ob du dass überhaupt darfst.

    Bei uns ist es so geregelt, dass man Nebentätigkeiten nur anmelden muss. Nicht im einzelnen beschreiben um was es geht.

    Ciao Stefan
     
    Eine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
    Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
    Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !

  5. #5
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    Hi Stefan,

    danke, das habe ich schon gemacht, bei uns ist es auch so, es darf dein normales Berufsleben nicht beeinflussen, sprich man kommt jeden Tag übermüdet zur Arbeit weil man in einer Disco nachts noch arbeitet! Und meine Grafiken darf ich machen, die Erlaubnis habe ich schon.

    Gruß
    Tom
     

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