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  1. #1
    The_S Tutorials.de Gastzugang
    Hi-Ho,

    ich plane ein kleines Nebengewerbe (Softwaredienstleistungen => Entwicklung, Einrichtung, Konfiguration, Webdesign, ...) parallel zu meiner Hauptberuflichen Tätigkeit als Softwareentwickler anzumelden. Damit möchte ich nicht reich werden, sondern mir evtl.davon im Jahr nen Urlaub finanzieren (also so 1000-2000 Euro Umsatz im Jahr).

    Meine Frage: Wie schaut es mit Versicherungen aus? Was sollte man als Softwareentwickler abschließen, ist das überhaupt sinnvoll bei so einem geringen Umsatz (wäre ja dann eigentlich alles für Versicherung weg), oder springt bei solchen kleinen Beträgen die private Haftplicht und Rechtsschutzversicherung ein? Von der Steuer werd ich diese Versicherungen wohl nicht absetzen können!?

    Danke und Gruß
    Stefan
     

  2. #2
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.161
    Zitat Zitat von The_S Beitrag anzeigen
    ich plane ein kleines Nebengewerbe (Softwaredienstleistungen => Entwicklung, Einrichtung, Konfiguration, Webdesign, ...) parallel zu meiner Hauptberuflichen Tätigkeit als Softwareentwickler anzumelden. Damit möchte ich nicht reich werden, sondern mir evtl.davon im Jahr nen Urlaub finanzieren (also so 1000-2000 Euro Umsatz im Jahr).

    Meine Frage: Wie schaut es mit Versicherungen aus? Was sollte man als Softwareentwickler abschließen, ist das überhaupt sinnvoll bei so einem geringen Umsatz (wäre ja dann eigentlich alles für Versicherung weg), oder springt bei solchen kleinen Beträgen die private Haftplicht und Rechtsschutzversicherung ein? Von der Steuer werd ich diese Versicherungen wohl nicht absetzen können!?
    Moin,
    na, dann wünsche ich Dir erstmal viel Erfolg
    Ich denke mal, dass Du zumindest eine Haftpflicht brauchst, die die Schäden abdenkt, die ggf. durch Deine Dienstleistungen entstehen können (Berufshaftpflicht oder so ähnlich heißt das wohl). Wenn Du bspw. Du irgendeine Aktion einen Betrieb für einen Tag lahm legen solltest, kann dass sonst sehr bitter werden (und Deine private Haftpflicht wird sich da fein raushalten)!
    Rechtschutz ist wie immer Geschmackssache, wie ich finde ...
    Ob Du sie abziehen kannst, hängt wohl im Wesentlichen davon ab, wie Dein Betrieb/Gewerbe eingestuft wird, ich denke aber schon, dass dies immer Betriebsausgaben sind! Hierfür ist aber auf jeden Fall eine steuerberaterliche Beratung unerlässlich!

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich beantworte keine Fragen per PN !!
    Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

  3. #3
    The_S Tutorials.de Gastzugang
    Danke für den Tipp! Steuerberater kommt sowieso noch, aber möchte mich gerne vorab informieren. Also wer noch Tipps hat, als her damit .
     

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