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  1. #1
    GFX-Händchen GFX-Händchen ist offline Mitglied Platin
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    Hi all,

    mich würde interessieren wie man seine AGB's zusammenbekommt?
    Wo steht denn im BGB was ohne AGB's gilt?
    Dann könnte man das ja für sich umschreiben.
    Gibts das BGB auch online?

    Was ich bisher lesen konnte ist, dass AGB's geschützt sind und nicht kopiert werden dürfen.
    Wie sieht es aber aus, wenn ich nicht den gleichen Wortlaut/Satzbau nehme sondern das ganze anders schreibe?

    Einen Anwalt nehmen der sich mit Internetrecht auskennt kommt bestimmt zu teuer.
     

  2. #2
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    Hai,

    ich gehe einmal davon aus, daß sich die AGB´s bei "gleichen" Firmen, bzw. Firmen/Dienstleistern, die ein ähnliches Angebot haben, auch gleich sind.

    Also würde ich mir 2, 3, 4, 5 AGB´s besorgen und zusammenschreiben, anpassen.

    Ciao Stefan
     
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    Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
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  3. #3
    CraHack CraHack ist offline Mitglied Silber
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    http://bundesrecht.juris.de/bgb/

    btw erster link bei google "bgb online".



    Ganz allgemein kann ich dir nur Raten in allen Rechtsbelangen einen Anwalt zu fragen. Es sieht zwar oft teuer aus allerdings kann es dir wirklich enorme Kosten ersparen.

    Es giebt auch "Rechtsauskunft-Flatrates". z.b. bei D.A.S. vileicht hilft dir das ja.
     
    emefge CraHack

  4. #4
    GFX-Händchen GFX-Händchen ist offline Mitglied Platin
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    Erstmal danke für eure Antworten.

    Wie schon geschrieben, darf nichts kopiert werden, deshalb nützt es mir nichts 4 oder 5 AGB's der Branche durchzulesen und das dann zusammenzuschreiben.
    Will da keine Abmahnung bekommen!
     

  5. #5
    Registriert seit
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    Hai,

    1. da kann ich CraHack nur zustimmen. Im überigen ersetzt dies hier ja auch keine Rechtsberatung.

    Zitat Zitat von GFX-Händchen Beitrag anzeigen
    Wie schon geschrieben, darf nichts kopiert werden, deshalb nützt es mir nichts 4 oder 5 AGB's der Branche durchzulesen und das dann zusammenzuschreiben.
    Will da keine Abmahnung bekommen!
    Das sehe ich etwas pragmatischer. Wer will denn kontrollieren und ggf. nachweisen, dass du genau seine AGB abgekupfert hast ?

    Schau dir doch mal mehrere AGB´s an. Die werden sich doch gleichen und da behauptet auch keiner, daß kopiert wurde.

    Ciao Stefan
     
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  6. #6
    GFX-Händchen GFX-Händchen ist offline Mitglied Platin
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    555
    Werde mir mehrere AGB's einmal ansehen.

    Wenn ich aber wüsste welche § im BGB wichtig sind um seine eigenen AGB's zu schreiben, dann könnte ich mir diese erstmal durchlesen.
    Man will ja auch keine rechtswidrigen AGB's.
     

  7. #7
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Hallo!

    Zitat Zitat von CraHack Beitrag anzeigen
    Es sieht zwar oft teuer aus allerdings kann es dir wirklich enorme Kosten ersparen.
    Eben, besonders dann wenn sich die AGB als fehlerhaft oder gar sittenwidrig herausstellen.
    Darum sollte man einen Anwalt auch nicht bloss um Rat fragen, sondern diesen die AGB auch ausarbeiten bzw. "absegnen" lassen.
    Wenn er dabei absichtlich Fehler macht, kannst Du ihn dafür haftbar machen.

    Im übrigen steht nicht alles im BGB was in den AGB steht.
    Der Kunde muss die AGB ja akzeptieren, somit kann er also auch andere Vereinbarungen als die, die das BGB vorsieht akzeptieren.
    Problematisch wird es allerdings wenn die anderen Vereinbarungen z.B. "gegen die guten Sitten" verstossen.
    Natürlich sollte auch die "salvatorische" Klausel nicht fehlen.

    Wie Leola schon sagt, so lange Du fremde AGB nicht 1:1 übernimmst, kann Dir auch keiner nachweisen dass Du deren AGB "kopiert" hast.

    Gruss Dr Dau:
    PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönliche Meinung wider.
     
    Schri-Schra-Schrödi *g*
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  8. #8
    CraHack CraHack ist offline Mitglied Silber
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    Zitat Zitat von Dr Dau Beitrag anzeigen
    Natürlich sollte auch die "salvatorische" Klausel nicht fehlen.
    Innerhalb der AGB relativ sinnlos. Eine Salvatorische Klausel kann nur das selbe beinhalten wie § 306 Abs. 3 BGB. Sobalt sie davon abweicht ist sie unwirksam gemäß § 307 BGB.




    btw: Keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung bzw das was ich Glaube.
     
    emefge CraHack

  9. #9
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Als (relativ) sinnlos würde ich die Klausel nicht bezeichnen.
    Schliesslich kennt nicht jeder die geltenden Gesetze in und auswendig.
    Somit bringt die Klausel also etwas Transparentz für den Kunden, in dem er durch diese nochmal darauf aufmerksam gemacht wird dass die AGB im Übrigen gültig sind.
    Zitat Zitat von §306 BGB Abs. 1
    Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/306.html

    Ausserdem: um so länger die AGB und/oder der Vertrag ist, um so mehr wird der Inhalt vom Kunden meist nur überflogen. *pfeif*
    Wenn er dabei etwas "überliest", dann ist es sein Problem.
    Schliesslich ist es ihm ja freigestellt die AGB/den Vertrag in ruhe zuhause zu studieren.
     
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  10. #10
    GFX-Händchen GFX-Händchen ist offline Mitglied Platin
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    Also ich hole mir gerade von Anwälten "Angebote" ein, aber ich glaube nicht, dass ich die AGB von einem Anwalt aufsetzen lassen werde, weil da bin ich gleich mal 1000 Euro los!
     

  11. #11
    Maxro Maxro ist offline Mitglied Bronze
    Registriert seit
    Jul 2007
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    42
    Interessantes Thema, was leider auch gerade für mich von nöten wird.

    Kurz zu mir: Ich hab vor bald ( vllt. in den nächste 4-6 Wochen ) mit meinem "Tauschgeschäft" online zu gehen. Testphasen sind schon gelaufen, kleine Bugs müssen noch ausgemerzt werden und dann kann es los gehen. Wäre da nicht die Geschichte mit den AGB´s / Haftungsausschluss / Impressum. Einen Anwalt bzw. Rechtsberatung kann ich leider vergessen, da ich noch sehr jung ( 18 Jahre Alt ) bin und immer noch zur Schule gehe, folglich auch noch kein eigens Geld verdiene. ( 1000 Euro sind da undenkbar! )

    Vorerst bzw. für den Anfang ( sozusagen als Grundgerüst ) habe ich mich mal auf www.agb.de schlau gemacht und mich einmal registriert. Nun ja .. jetzt wollte ich euch mal Fragen, wo kann ich mich noch schlau machen, was muss explizit beachten werden. ( Ich glaube kaum, das ich mir selber und willkürlich eine AGB zusammen schreiben kann und diese dann rechtens ist, oder ?)

    Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig unter die Arme greifen.

    MfG

    Maxro
     

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