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  1. #1
    mr-network mr-network ist offline Grünschnabel
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    Hallo,

    die Frage wurde zwar schon häufiger gestellt, jedoch lässt sich aus den Threads nicht alles so deutlich herauslesen.

    Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden, um im Internet (Ebay) verschiedene Artikel zu verkaufen. Nun stellt sich die Frage welche Kosten anfallen:

    1. Ich bin Angestellter in einer Industriefirma (führe das Gewerbe also nebenbei) - habe ich durch die Anmeldung meines Gewerbes zusätzliche Steuerabzüge?Hat dies Auswirkungen auf meine private jährliche Steuererklärung?

    2. Wie funktioniert das genau mit der Einkommensteuer (was bedeutet dies überhaupt)?Wieviel Kosten?

    3. Welche Gewerbesteuern fallen an?Wieviel Kosten?

    4. Umsatzsteuer müssen monatlich bezahlt werden?

    5. Wähle ich e. K. als Rechtsform, wenn ich es allein betreibe?

    Mein Gewerbe wird ca. 1000 Euro pro Monat Gewinn abwerfen (Umsatz: im Jahr ca. 20.000 €)

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     

  2. #2
    Avatar von chmee
    chmee chmee ist offline mod | media
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    Mit solchen Fragen solltest Du Dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. Das ist auch in Deinem Sinne, Du solltest Dir sowas von einer Kompetenz erklären lassen.

    Nur kurz und ohne Gewähr :
    Ein Nebengewerbe wird grundsätzlich durch die aufgewendete Zeit bzw. durch das eingenommene Geld definiert. Und mit einem Umsatz von 20.000Eur/Jahr wird es als Nebengewerbe schon sehr sehr eng. Kosten -> Umso mehr Gewinn, desto mehr Kosten -> linear progressive Steuer. Umsatzsteuerzahlungsturnus wird Dir Dein FA vorgeben, sicherlich monatlich. Bist Du ein Kaufmann, dass Du eK nennen dürftest ?

    mfg chmee
     
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  3. #3
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Hallo!
    Zitat Zitat von chmee Beitrag anzeigen
    Ein Nebengewerbe wird grundsätzlich durch die aufgewendete Zeit bzw. durch das eingenommene Geld definiert. Und mit einem Umsatz von 20.000Eur/Jahr wird es als Nebengewerbe schon sehr sehr eng.
    Was sich u.U. auch negativ auf das Angestelltenverhältnis auswirken kann.
    Prinzipiell ist es zwar erlaubt eine Nebenerwerbstätigkeit (egal ob als Angestellter oder Selbständiger) auszuführen, dieses setzt aber voraus dass die Haupterwerbstätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird (darum ja auch Nebenerwerb).

    Gruss Dr Dau
     
    Schri-Schra-Schrödi *g*
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  4. #4
    Avatar von chmee
    chmee chmee ist offline mod | media
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    @DrDau :
    Schön, dass Du es ansprichst. Ich zweifle nämlich daran, dass man die Beeinträchtigung des Haupterwerbs ausschließlich durch die Höhe des Nebeneinkommens definieren könnte. Das würde ja heissen, ich darf nicht 10 Abendessendeals im Jahr zum Thema Baumaschinen machen ( wo der Umsatz/Gewinn bei etwa 250.000/50.000 Euro liegt ), da man mir ja nicht glauben würde, dass die in grob 20 Stunden eines Jahres erzielt wurden.

    mfg chmee
     
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  5. #5
    MKCH MKCH ist offline Mitglied
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    Desweiteren bei solchen Fragen immer sofort sich auf der IHK (Industrie-und Handelskammer) homepage unter Gewerberecht umschauen!
     

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