tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #1
    d-braun d-braun ist offline Mitglied Gold
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    Hi,

    ich arbeite derzeit nebenbei als Webdesigner. Jedoch führe ich keinerlei Steuern ab, weise keine MwSt. aus etc. da ich unter dem entsprechenden Betrag bin und dies derzeit nicht muss.
    Nun habe ich ein Angebot erhalten bei einer Firma eine Art "Festanstellung" als Webdesigner zu bekommen. Ich wäre dann quasi immernoch selbstständig würde aber monatlich den Betrag X bekommen.
    Somit wäre ich natürlich über dem Betrag der als steuerfrei gilt, ich müsste die MwSt ausweisen etc.

    Nun zu meiner Frage:
    Was kommt da an Abzügen auf mich zu? Gewerbesteuer? Beiträge für IHK etc etc.
    Sagen wir mal ich bekomme 2500€ netto ... oder knapp 3000€ brutto von der Firma und habe sonst keine weiteren Einnahmen. Wieviel bleibt davon über?

    Ich finde da leider keine brauchbaren Infos zu im WWW.

    Hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

    MFG
    d-braun
     

  2. #2
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Moin,

    bevor du dich um diese Summe kümmerst, solltest du erstmal Klären, ob du dann wirklich selbständig wärest.

    So, wie du es beschreibst, hättest du einen einzigen Auftraggeber, aus dem du deine Einkünfte bestreitest. Wenn ich mich nicht ganz täusche, wird soetwas "Scheinselbstständigkeit" genannt und deine Einkünfte werden abgabentechnisch behandelt wie die eines Arbeitnehmers.
    Geändert von Sven Mintel (13.01.09 um 17:42 Uhr)
     

  3. #3
    d-braun d-braun ist offline Mitglied Gold
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    Nun besagt § 7 Abs. 4 SGB IV lediglich, dass Personen, die Gründerzuschuss nach § 421 Absatz 1 SGB III beantragt haben, für die Dauer ihrer Förderung widerlegbar als Selbständige beurteilt werden.
    Ich bekomme weder Zuschüsse noch habe ich vor welchen zu beantragen.

    Klar werde ich wohl den Großteil meiner Zeit mit diesem Projekt verbringen. Auch werden ich ggf. den größten Teil des Geldes dort verdienen und den größten Teil meiner Zeit dort verbringen. Mir steht es jedoch frei ob ich diese Tätigkeiten selbstständig ausführe oder diese an Dritte übergebe. Das Projekt wird eigentlich behandelt wie ein normaler Auftrag (nur über 1-2 Jahre mit monatlich fester Vergütung). Desweiteren werde ich weiterhin auch andere Aufträge entgegennehmen sodass ich nicht nur für diese Firma arbeite.

    Wenn ich das richtig sehe bin ich dann noch selbstständig im eigentlichen Sinne oder? Auch wenn ich mal eine Zeit lang nur an diesem Projekt bin und nur ab und zu andere Projekte bearbeite.

    MFG
     

  4. #4
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Es ging mir mit dem Hinweis nicht um die Zuschüsse, das Problem ist einfach Folgendes:

    Wenn du in erster Linie(bei Wikipedia steht etwas von 5/6) dein Einkommen bei diesem Auftraggeber erwirtschaften wirst, besteht die Gefahr, dass du von den zuständigen Stellen als Arbeitnehmer angesehen wirst.
    Abgesehen davon, dass dann jegliche Berechnungen über den Haufen geworfen werden, müsstest du dann rückwirkend Sozialbeiträge zahlen.
     

  5. #5
    d-braun d-braun ist offline Mitglied Gold
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    Ja klar aber wenn ich das bei Wiki richtig deute ist die Regelung doch komplett gestrichen worden und somit gilt man nur als "scheinselbstständig" wenn eben der besagte Gründerzuschuss beantragt wurde. Oder bin ich völlig banane?

    Also wenn ich als "scheinselbstständig" eingestuft werde würde ich behandelt werden wie ein ganz normaler angestellter der nebenbei noch selbstständig ist. Richtig?

    Um nochmal zur ursprünglichen Frage zurückzukommen: Wie wäre das ganze zu handhaben wenn ich (entgegen deiner Vermutung) als selbstständig angesehen werden?

    mfg
     

  6. #6
    Avatar von Jan-Frederik Stieler
    Jan-Frederik Stieler Jan-Frederik Stieler ist offline JFS - aka DirtyWorld
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    Hi,
    also unabhängig von der Disskusion gerade hier ein Link der dir vielleicht noch weitere Informationen liefert.
    http://www.gruendungszuschuss.de/

    Gruß
     
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