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26.12.08 14:17 #1
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Hi all,
wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Gewerbe - sagen wir 2009 - anmelden möchte aber noch bevor man das Gewerbe hat sich Sachen zulegt die man dann, wenn man selbständig ist braucht?
Kann man diese Rechnungen im Nachhinein absetzen wenn ersichtlich ist, dass man die Sachen für das Gewerbe benötigt?
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Sofern du schriftlich nachweisen kannst, dass die erworbenen Artikel ausschließlich für dein Gewerbe sind, sollte es kein Problem sein.
Es gibt aber noch eine 2. Möglichkeit und zwar kannst du dein Gekauftes auch Privat absetzen.
Hier mal ein Link:
http://inhalt.monster.de/10314_de-de_p1.aspMit freundlichen Grüßen
Sascha Grohnert
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Falls dein Problem gelöst ist, einmal bewerten und dein Beitrag auf Erledigt setzen..
Ich beantworte grundsätzlich keine Anfragen per PN, dafür gibt es das Forum.
"Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich gänzlich ungeniert."
Zitat von Wilhelm Busch
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26.12.08 14:33 #3
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Danke!

Anhand der Rechnunge sollte eindeutig ersichtlich sein, dass die Sachen gekauft wurden um sie beruflich zu nutzen.
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