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Guten Abend,
ich habe folgende frage ,
ich würde gerne ein wenig flyer verteilen in meiner stadt.
Muss ich dafür ein gewerbe anmelden bin auch unter 18.
mfg
....
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04.12.08 00:08 #2
- Registriert seit
- Jan 2002
- Ort
- Stuttgart
- Beiträge
- 1.911
Flyer für was? Und in welchem Zusammenhang?
Privat Flyer für den Erhalt zitronenhellgelbgrüner Tulpen zu verteilen, weil die einem so am Herzen liegen, ist vermutlich kein gewerblicher Aspekt.
Flyer zum Thema "ich verkaufe zitronenhellgelbgrüne Tulpen" verteilen an sich auch nicht, jedoch der Verkauf von zitronenhellgelbgrünen Tulpen an sich.
Oder ist's ein Flyer im Sinne von "ich bin professioneller Flyerverteiler. Ruf mich an, wenn ich auch deine Flyer verteilen soll"? Dann möglicherweise auch.
Gruß
RenaKein Support via PN oder Mail ... dafür ist ja das Forum da. :)
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Letzteres wohl eher
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04.12.08 11:07 #4
Hallo,
das Alter spielt da wohl eher eine untergeordnete Rolle!
Die Frage ist vor allem, wie regelmäßig es passieren soll und für wen!
Machst Du es nur mal so für ein paar Tage (bspw. in den Ferien), dann ist IMHO wohl ok.
Wenn Du für Dein eigenes Gewerbe (! ! !) verteilst, brauchst Du den Gewerbeschein fürs Gewerbe - nicht fürs Verteilen
Wenn Du im Auftrag verteilst (was ich ja vermute), bspw. für den Supermarkt Deines Vertrauens, dann solltest Du doch von denen auch das Geld dafür bekommen - ergo ist bspw. ein 400 € Job oder ähnliches! Dafür muss Dich dann der Auftraggeber versichern und auch ein PauschBetrag ans FA abführen!
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
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Es geht wohl eher darum es für verschiedene firmen anzubieten
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05.12.08 09:28 #6
Hallo!
Dir ist aber schon bewusst dass es nicht mit einem Gewerbeschein allein getan ist?
Du brauchst min. noch eine Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Schliesslich könntest Du es z.B. ja mal, aus welchen Gründen auch immer, nicht schaffen die Flyer rechtzeitig zu verteilen.
Da kann eine mögliche Schadenersatzforderung einem u.U. auch schnell mal das Genick brechen.
Eltern haften für ihre Kinder.....
Gilt das hier auch?
Dann könnte ihr Haus, sofern vorhanden, mit über den Jordan gehen.
Auch einen Steuerberater solltest Du haben (der wil natürlich auch Geld haben).
Zumindest für den Anfang und ggf. nur als reiner Berater.
Ein Fehler in der Steuererklärung, und Du kannst ganz schnell das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung an den Hacken haben.
Fahrkosten, egal ob nun für den Bus oder Spritgeld für Deine Eltern, solltest Du nicht ausser acht lassen.
Ach ja, übrig bleiben soll ja natürlich auch noch etwas, oder willst Du im endeffekt für Lau arbeiten?!
Prospekt-/Katalogverteiler werden immer wieder gesucht..... auf 400 Euro Basis.
Was glaubst Du bekommst Du "für eine Handvoll Flyer"?
Und wenn Du zuviel verdienst, darfst Du auchnoch Steuern zahlen (die Grenzen habe ich jetzt nicht im Kopf).
Und wenn Du zu wenig verdinst, dann kann das Gewerbe auch "von amtswegen" zwangsabgemeldet werden.
Gehst Du noch zur Schule/bist in der Ausbildung?
Dann könnte das Gewerbeamt Dir den Gewerbeschein verweigern. (Der Grund dürfte klar sein.)
Mal ganz ehrlich, Du bist noch jung..... mache erstmal die Schule/Ausbildung fertig.
Danach hast Du auch mehr Zeit und könntest Dich intensiv ums Gewerbe kümmern.
Bis dahin kannst Du, wenn Du denn ein bisschen "Taschengeld" brauchst, auch einen 400 Euro Job annehmen.
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
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Ich habe 3 Kinder und kein Geld!
Warum kann ich nicht keine Kinder haben und 3 Geld?! (Homer Jay Simpson)
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05.12.08 09:45 #7
Moin,
so einiges stimmt auf jeden Fall, was Dr. Dau geschrieben hat - ob allerdings "das Haus gleich weg" ist, wage ich dann doch zu bezweifeln
Der Eingangssteuersatz liegt zur Zeit bei 7665 € - wohlgemerkt: zu versteuerndes EK, also nach Abzug aller Kosten!!Und wenn Du zuviel verdienst, darfst Du auch noch Steuern zahlen (die Grenzen habe ich jetzt nicht im Kopf).
Das dürften dann wohl schon etliche Tonnen an Flyern sein, oder ? ?
Zudem gibt es die sog. "Kleingewerbe-Regelung", bei der bspw. USt.-Pflicht und VSt.-Recht wegfallen. Im Web gibt es etliche Seiten hierzu ....
Naja, ganz so schnell geht dass wohl nicht! Zum einen ist nicht verboten, Verlust zu machen! Die Steuerprüfung dürfte vielleicht bei einem 50-jährigen, der jedes Jahr nur 2000 € verdient sicher mißtrauisch werden, aber nicht bei einem Schüler ...Und wenn Du zu wenig verdienst, dann kann das Gewerbe auch "von Amtswegen" zwangsabgemeldet werden.
Zudem solltest Du das Ganze dann auch erstmal als Nebenerwerb anmelden - das macht ggf. vieles deutlich einfacher
Außerdem unterliegst natürlich der Buchführungspflicht! Ob EÜR (Einnahme/Überschuß-Rechnung) oder Doppik (doppelte Buchführung) ist - abhängig natürlich von der Höhe des Umsatzes oder Gewinn - im Prinzip Wahlsache! Du kannst auch alle Belege sammeln und im berühmten Schuhkarton zum genannten StB tragen, der dann alles für Dich macht. Aber das kostet halt .....Zumindest für den Anfang und ggf. nur als reiner Berater.
Ein Fehler in der Steuererklärung, und Du kannst ganz schnell das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung an den Hacken haben.
Gruß
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05.12.08 10:14 #8
Wie gesagt, es kann passieren..... muss aber nicht.
Bei einer Forderung von 1.000 Euro wird man sicherlich andere Wege finden, die beide Seiten gütlich stimmen.
Wenn er aber z.B. die Flyer für das nächste Rockkonzert (natürlich mit Weltstars
) nicht (rechtzeitg) verteilt und der Konzertsaal deshalb leer bleibt, dürfte es schwer werden sich gütlich zu einigen. 
Das kann man fast schon wörtlich nehmen..... mit Flyern ist halt nicht viel zu verdienen.
Natürlich nicht.
Verluste dürfte wohl so ziemlich jedes Unternehmen machen..... davon lebt die Wirtschaft ja schliesslich.
Trotzdem sollte man nicht ausser acht lassen dass auch eine Zwangsabmeldung möglich ist.
Hier gilst also auch, es kann passieren..... muss aber nicht.Schri-Schra-Schrödi *g*
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