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  1. #1
    srkn61 srkn61 ist offline Rookie
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    Hallo,

    war gestern in der Gemeinde und habe meinen Gewerbeschein beantragt und bekommen.
    Ich habe auch alle nötigen Angaben reingeschrieben. Was ich aber noch wissen will, ist wie genau eigentlich die Angabe für die geübte Tätigkeit sein soll. Ich möchte über Internet besser gesagt über Ebay verkaufen. Als Tätigkeit habe ich folgendes
    geschrieben:
    Internethandel(Computerteile, Bürowaren, Pflegeprodukte), keine Lagerung

    Ich habe vergesssen anzugeben dass ich Kleider und Schuhe auch verkaufen werde(vielleicht auch andere Dinge). Sollte ich das umändern lassen oder ist es wichtig anzugeben was man genau verkauft. Außerdem werde ich auch an bekannte mit ausgewiesener Rechnung Waren verkaufen. Darf ich das, obwohl ich Internethandel geschrieben habe und muss man genau angeben was man verkauft, könnte man später Probleme bekommen weil ich falsche Angaben gemacht habe.

    Danke im Voraus
    Serkan
     

  2. #2
    Registriert seit
    Nov 2003
    Ort
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    Das kommt wieder ganz auf deine Gemeinde an.
    Aber viele sind da ziemlich streng, lass das noch abändern, ich denke mal an den paar Euro sollte es bei dem Gewerbe ja nicht scheitern.

    Lass soviel beim Handel eintragen wie möglich, es wird dir keiner was tuhen wenn du nun zB Pflanzen draufstehen hast, aber am Ende nie welche verkaufst

    Ich würde das umändern lassen auf Versandhandel und Handel, damit haste in dem Bereich so ziemlich alles abgedeckt, und kannst zB auch (mit Genehimigung natürlich) klobürsten am Straßenstand verkaufen.
     
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  3. #3
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Niedersachsen
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    Hallo,
    im Wesentlichen muss ich Andreas Recht geben!
    Bei mir war es vor zwei Jahren so, dass das Gewerbeamt von sich aus vorschlug, da "Internethandel mit Waren aller Art (Bürotätigkeit)" rein zuschreiben, da ich sie ebenfalls nicht spezifizieren wollte und konnte! 'Bürotätigkeit' sollte wohl andeuten, dass ich nicht vorhatte, als Firmengebäude einen riesen Glaskasten à la Deutsche Bank oder zu bauen
    Der Preis für den Schein ist meines Wissens eh der Gleiche ....

    Gruß
    Klaus
     
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  4. #4
    srkn61 srkn61 ist offline Rookie
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    6
    vielen Dank für die Antworten....

    Warum muss ich auch noch angeben dass ich keine Lagerung mache. Was bedeutet das genau auf was muss man aufpassen. Könnt ihr es mir genauer erklären?
     

  5. #5
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Aug 2007
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    Niedersachsen
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    Hallo,

    nein, genau weiß ich das auch nicht!
    Frag' doch einfach mal beim Gewerbeamt nach ... wenn die es nicht wissen ....

    Gruß
    Klaus
     
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  6. #6
    Registriert seit
    Nov 2003
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    Ludwigshafen
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    1.996
    Zitat Zitat von vfl_freak Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Bei mir war es vor zwei Jahren so, dass das Gewerbeamt von sich aus vorschlug, da "Internethandel mit Waren aller Art (Bürotätigkeit)" rein zuschreiben, da ich sie ebenfalls nicht spezifizieren wollte und konnte!
    Bei dir hat man das zugelassen?
    Ich kenne Supermärktbetreiber die in ihrem Gewerbeschein eine Endlose Liste haben, weil das Amt Bezeichnungen wie. "Handel mit Lebensmitteln und Dingen des Alltäglich bedarfs" nicht einverstanden war.
    Bei mir musste ich auch ne ziemlich lange Liste.
    EDV- Internet und Grafikdienstleistung wollte man nicht gelten lassen
     
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