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Hallo, bin gerade dabei eine Therapiepraxis zu gründen ( freiberuflich). Da Therapiematerialien teuer sind und mann als gewerblicher Handel enorm sparen kann, spiele ich mit dem Gedanken, ein Kleingewerbe für den Handel mit Therapiematerialien anzumelden.
Ich möchte gerne günstiger an die ganzen Sachen kommen, würde also über Gewerbeschein Sachen für die Praxis kaufen. In der Praxis sollen im Wartebereich zudem Spiele und Materialien zum Verkauf angeboten werden, damit ein gewisser Umsatz erfolgt.
Kann ich das machen, oder ist es schlauer, dass meine Freundin ein Gewerbe anmeldet und die Sachen dann an mich weiterverkauft ? erschwerend dazu : meine Freundin bezieht Alg II (Scheidung ,2 Kinder ), also darf sie nur gering dazuverdienen.
Vielleicht weiß ja einer von euch Rat oder hat ne gute Idee, ich weiß sonst nicht, wen ich fragen soll.

Vielen DANK ! ! !
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20.09.08 23:09 #2
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- Sep 2008
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- 17
Hallo schniels, brauchst Du die Therapiematerialien nicht auch für Deine Therapien selbst? Ein gewisser Vertriebsanteil würde einer freiberuflichen Tätigkeit nicht im Wege stehen, wenn er direkt mit der therapeutischen Leistung verbunden ist. Ich weiß ja nicht, welche Art von Praxis Du aufmachen willst, aber den Zugang zum Großhandel hast Du doch auch so. Die meisten Großhändler interessiert es bei der Einstufung der Rabattstufen nicht, ob Du eine Praxis oder einen Laden hast, sondern lediglich die Umsatzhöhe. Als Therapeut gehörst Du ja per Katalogberuf zu den freien Tätigkeiten, Vertrieb ist den freien Berufen auch nicht direkt verwehrt. So kaufen z. B. viele Künstler auch ihre Materialien im Großhandel und verkaufen ihre Werke. Und Apotheker gehöre per Katalog auch zu den freien Berufen und die verkaufen ja praktisch nur. Ich hoffe, das hilft Dir ein bißchen weiter, sonst nochmals nachfragen. VG Cyrano
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Also hauptsächliche benötige ich die Sachen natürlich selber, will eine Ergotherapiepraxis gründen, zudem wollte ich halt z.B. Brettspiele im Wartezimmer zum Verkauf anbieten( damit überhaupt was verkauft wird nach außen). Mein alter Arbeitgeber hat das so gelöst, das seine Frau ein Gewerbe angemeldet hat und die Sachen dann an ihn weiterverkauft. Als Existenzgründer benötige ich halt sehr viele Sachen. Als Praxis ist man ja in keinem Handelsregister eingetragen, deshalb lassen sich einige firmen wohl nicht darauf ein und erkennen eine Praxis als Handelspartner nicht an ( ansonsten hätte es mein Chef auch anders gemacht -- Kann meinen chef leider nicht dazu fragen).
Die Frage ist jetzt wenn ich ein Gewerbe anmelden und Sachen dadurch zu anderen Konditionen bekomme, in wie fern das möglich ist, muss ja auch mit der Steuer passen. Ich kann ja nicht mit dem Gewerbe kaufen und die Rechnungen direkt in die Steuer der Praxis packen ? Und die Sachen an die Praxis mit Rechnung weiterzuverkaufen geht ja auch nicht, kann mir ja selber keine Rechnungen ausstellen?
danke
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21.09.08 09:40 #4
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- 17
Also, das hört sich schon ein wenig anders an, als in der ersten Mail. Das sind gleich mehrere Aspekte, die Du da ansprichst:
1. Du hast von einem Kleingewerbe gesprochen. Die sind eh nicht im Handelregister aufgeführt. Ein Gewerbe hat zunächst mit einem Handelsregistereintrag nichts zu tun.
2. Ein Gewerbe meldest Du bei Deiner Gemeinde an. Die Anmeldung ist praktisch immer kostenfrei, nur Ummeldungen und Änderungen kosten ein paar Euro. Du musst nur ein Formular ausfüllen.
3. Ich kann Dir nur sagen, dass es wirklich gute Rabatte erst bei einem bestimmten Umsatz gibt. Der Handel kennt den Trick mit einem kurzzeitig angemeldeten Gewerbe auch. Häufig werden dann Angaben zur Anzahl der Beschäftigten und der Größe der Geschäftsräume fällig. Du mußt einfach nur verhandeln, dann beliefert Dich jeder Großhändler. Ein Handelsregistereintrag ist für einen Großhändler natürlich immer eine Garantie, dass wirklich ein potenzieller Kunde dahinter steht, weil das Unternehmen entweder eine Kapitalgesellschaft ist oder von einem Vollkaufmann betrieben wird.
4. Wenn Du Artikel zu günstigen Konditionen einkaufst und dann für Dich nutzt, ist das Eigenbedarf. Den Vorteil, den Du daraus erwirkst, müßtest Du dann ordnungsgemäß versteuern. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn Du z. B. einen Schreibtisch beim Großhändler kaufst und ihn innerhalb des Gewerbes nutzt. Willst Du ihn für die Praxis, dann mußt Du Dir selbst eine Rechnung stellen. Von daher ist es egal, ob Du oder Deine Frau das Gewerbe anmeldest. Du kannst nicht einfach über das Gewerbe kaufen und in der Praxis nutzen. Auch wenn es juristisch nicht erforderlich ist, es erleichtert das Verständnis, wenn Du Dir vorstellst, die Praxis und das Gewerbe wären 2 unabhängige Personen.
5. Noch mal zu den Eigenrechnungen. Wenn man ein Unternehmen gründet, ist es üblich, sich selbst Rechnungen zu stellen. Wie solll ich sonst einen PC, den ich bislang privat genutzt habe, ins Unternehmen einbringen? Das geht nur über eine Eigenrechnung.
6.Ich würde Dir DRINGEND raten, wenn Du das wirklich so vorhast, einen Steuerberater ins Boot zu ziehen. Das muss total sauber abgewickelt werden. Wenn Du das mal ein paar Jahre durchziehst und das Finanzamt deckt mit deren Analysemöglichkeiten Unstimmigkeiten auf, dann sind schnell hohe Nachzahlungen fällig.
7. Natürlich kann Deine Frau ein Gewerbe anmelden. Wie das mit ALG2 ist, weiß ich allerdings überhaupt nicht, ich kenn mich nur in gewerblichen Fragen aus. Ob sich das lohnt hängt wohl auch davon ab, wie Ihr steuerlich veranlagt seid. Ein Steuerberater hätte hier wohl mehr Möglichkeiten, zu jonglieren.
Wenn noch was unklar ist, frag weiter. Ich weiß, dass es am Anfang sehr schwer ist. Aber Du mußt auch bedenken, ein Gewerbe hat noch weitere Nachteile, z. B. die Zwangsmitgliedschaft in der IHK.
Einen schönen Sonntag!
Cyrano
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