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  1. #1
    HennesVIII Tutorials.de Gastzugang
    Hallo,

    ich habe vor ein Gewerbe anzumelden.
    Der Hauptgrund dafür ist, dass Preislisten von Händler nur an Gewerbetreibende verschickt werden und ich einen Anhaltspunkt haben möchte wo ich dran bin.

    Weiterhin habe ich nicht vor dem Gewerbe große Umsätze zu erzielen...

    Ich habe öfters gelesen, dass nach einer Gewissen Zeit das FA das Gewerbe als Liebhaberei einstuft....
    Nur frage ich mich nun ob dies grundsätzlich bei niedrigem Umsatz geschieht oder hauptsächlich dann wenn das Gewerbe überwiegend Verluste macht und kaum Gewinne. Mir geht es nämlich nicht um irgendwelche Steuervorteile, große Investitionen benötige ich eh nicht.

    Was bedeutet Liebhaberei genau? Kann ich dann ledlich nichts mehr beim FA geltend machen oder ist das gleich bedeutend mit einer Gewerbeabmeldung? Sprich ich verliere den gewerbeschein?!

    H
     

  2. #2
    Flip89 Flip89 ist offline Mitglied Bronze
    Registriert seit
    Sep 2008
    Beiträge
    26
    soweit ich weiss, kommt es auf die Gewinnerzielungsabsicht an - nicht darauf wieviel Du tatsächlich verdienst.
     

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