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Hallo, ich hab seit längerem ein Gewerbe wo ich Teile von anderen Firme weiterverkaufe.
Über die Garantie hab ich mich nie groß befasst weil die immer direkt an die Firma ging wenn mal was kaputt ginge.
Jetzt möchte ich aber selber ein paar Teile produzieren und ebenfalls über mein Gewerbe verkaufen. Bin also dann selbst der Hersteller und Vertrieb.
Es handelt sich dabei um verschiedene LED-Sachen fürs Auto, Zimmerbeleuchtung oder Gartenbeleuchtung.
Wie ist das mit der Gewährleistung ?
Muss ich 2 Jahre oder 1 Jahr geben oder geht auf Leuchtmittel auch gar keine ?
Nicht dass ich von meinen Sachen nicht überzeugt bin aber wenn jemand ständig sie z.B absichtlich beschädigt müsste ich jedesmal Ersatz auf meinen Kosten machen...
MFG
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07.08.08 01:55 #2
- Registriert seit
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- Stuttgart
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Von was reden wir ... Garantie oder Gewährleistung?
Das sind zwei völlig unterschiedliche paar Stiefel.
Gewährleistung
Gesetzlich vorgeschrieben und betrifft die Sachmängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt, für die der Händler - ob er wie in deinem Fall gleichzeitig Hersteller ist oder nicht, ist meines Wissens egal, jedenfalls der Verkäufer - haftet.
Bei Neuwaren zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren kann sie auf ein Jahr reduziert werden, was aber explizit genannt werden muss.
Garantie
Eine freiwillige Leistung i.d.R. des Herstellers (manche Händler bieten die auch, bleibt aber dennoch freiwillig), kann an beliebige Bedingungen geknüpft werden und betrifft i.d.R. die Funktionsdauer.
Eine Garantie muss man nicht leisten, da wie gesagt freiwillig. Das nicht Vorhandensein einer Garantie (Funktionsdauer i.d.R.) des Herstellers schließt jedoch die gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung (Mängelfreiheit bei Übergabe) des Händlers nicht aus. Andersrum auch nicht, eben zwei ganz unterschiedliche Baustellen.
Der gesetzlichen Gewährleistung kann man sich als gewerblicher Händler/Verkäufer gegenüber Verbrauchern also nicht entziehen, betrifft jedoch wie gesagt nur die Sachmängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt.
Wichtig in dem Zusammenhang ist, wann der Käufer einen Sachmangel reklamiert. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf hat der Händler nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe _nicht_ vorlag (Beweislastumkehr). Danach der Käufer, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Gruß
RenaGeändert von Rena Hermann (07.08.08 um 02:01 Uhr)
Kein Support via PN oder Mail ... dafür ist ja das Forum da. :)
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Soweit klar, Vielen Dank für die Antwort.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf hat der Händler nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe _nicht_ vorlag (Beweislastumkehr)
Wie mach ich sowas bei Leuchtmittel ?
Aufwendige Testprotokolle und Qualitätstest sind leider nicht im Budget.
Reichen da Fotos von dem Leuchtmittel mit der Seriennummer vor dem Versand, dass sie leuchten und so überprüft wurden ?
Gruß
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07.08.08 23:20 #4
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Keine Ahnung, zumal selbst da ja vermutlich nicht jedes einzelne geprüft wird und das auch nicht garantiert, dass das Leuchtmittel nicht nach dem Test aber vor dem Kauf kaputt ging bzw. beim Versand oder so. Zudem wäre es ein heftiger bürokratischer Aufwand, die funktionsfähig fotografierte Lampe rechtssicher genau der zuzuordnen, die der Kunde erhalten hat.
Billiger wär's wahrscheinlich, eventuelle Reklamationen ohne großes Bohei einfach umzutauschen. Die Kunden werden vermutlich so 'nen unkomplizierten Service danken, was sich auf lange Sicht auch positiv in der Kasse bemerkbar machen könnte.
Einen kalkulatorischen Satz an Rückläufern kann man ja in die Kalkulation mit aufnehmen. Ich nehme an, so verfahren die meisten Hersteller von was auch immer. Und wenn deine Produkte gut sind, dürften's ja nicht so viele sein.
Gruß
RenaGeändert von Rena Hermann (07.08.08 um 23:31 Uhr)
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