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Hallo...
... ich suche schon seit Tagen im Web eine Antwort auf folgende Frage:
Ich bin seit Februar in Elternzeit und bekomme bis Dezember 2008 Elterngeld.
Jetzt wurde mir bei Tupper die Tätigkeit als Gruppenberaterin angeboten.
Ich möchte aber alles korrekt anmelden und habe keine Ahnung wie.
Ein Teil sagt mir, ich soll ein Kleingewerbe im Nebenjob anmelden. Somit brauche ich ja nur eine Gewinn- und Verlustrechnung bei der Steuererklärung anzugeben.
Aber was passiert mit meinem Elterngeld?
Lösst nicht ein Gewerbe die Elternzeit ab? Habe ich dann noch Anspruch auf Elterngeld?
Ich weiß ja auch jetzt noch nicht, ob ich Gewinn mache bzw. wie hoch der wäre.
Ich brauche eine rechtlich korrekte Lösung, ein Gewerbe amelden zu können und gleichzeit nicht auf mein Elterngeld verzichten zu müssen.
War jemand in einer ähnlichen Situation?
Bitte, bitte sagt mir, was ich tun kann..
Liebe Grüße
lehnhati
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30.03.10 19:28 #2zahlenverdreherin Tutorials.de Gastzugang
Hallo,
ich bin jetzt in der gleichen Situation wie Du, was ist denn rechtlich richtig?
Kannst Du mir helfen?
Danke und lieben Gruß
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