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13.11.07 10:13 #1
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- Nov 2007
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Hallo,
ich will mich ab dem naechsten Jahr mit einem Getraenkelieferservice selbststaendig machen. Jetzt wollte ich mal Fragen ob ich als Sicherheit noch auf 400 Euro Basis arbeiten darf. Mit der Zeit wuerde es wunderbar passen, da ich die Getraenke nur Nachts ausliefere und der Job morgens ist.
Gruss Artur
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also ich wüsste nicht warum das nicht gehen soll ich selbst habe auch ein gewerbe angemeldet und arbeite hauptberuflich noch auf 2 anderen stellen.
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Hi!
Ganz unverbindlich würde ich sagen: Ja, das darfst du. Man darf so viel arbeiten, wie man will
- Die Erträge aus dem 400 Euro Job musst du dann natürlich auch in der Steuererklärung angeben, aber solange du aus irgendwelchen Gründen kein Maximaleinkommen hast (z.B. gesetzl. Krankenversicherung, Student, etc.) dürfte dem nichts im Wege stehen.
Das ist natürlich nur meine persönliche Erfahrung (ich hab das auch sehr lange so gemacht), also keine Garantie darauf.
Gruß
.:lay-z-cow:.
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13.11.07 18:17 #4
- Registriert seit
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- 2
Also danke schon mal fuer eure Antworten. Ich wollte aber erstmal ein Kleingewerbe haben. Da ist die Jahresgrenze vom Gewinn bei 17500 Euro glaube ich. Wird meine Einkunft vom 400 Euro Job da auch miteingerechnt Oder wirklich nur der Gewinn aus dem Gewerbe
Gruss Artur
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Ich möchte da etwas korrigieren: Wenn man volljährig ist darf man soviel arbeiten wie man will.
Albert Einstein sagte einmal:
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Beim Ersten bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
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Wieder nur Erfahrungswerte (keine Ahnung, ob die so verwendeten Begriffe korrekt sind):
Ein Klein-Gewerbe ist personenbezogen, das hat nichtmal einen offiziellen eigenen Namen, sondern DU bist das Gewerbe (Du bist Deutschland
).
Du musst dann die Steuererklärung machen und da muss alles rein, was du verdient hast, egal ob selbstständig oder unselbstständig.
Grüße
.:lay-z-cow:.
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