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Hallo Zusammen,
Als Vorabinfo:
Ich bin in der 13. Klasse, 20 Jahre alt und mache im April 2008 mein Abi, danach werde ich höchstwahrscheinlich mit einem Studium beginnen.
Ich würde gerne ein Gewerbe gründen und habe aber absolut keinerlei Erfahrung bzw. keinerlei Wissen dazu. Ich bin mir nicht sicher, ob das von mir geplante Gewerbe als Freiberuf zählt oder nicht. Ich kenne mich gut mit Elektronik aus und habe schon einige Digitalkameras modifiziert. Dabei wird ein Filter, welcher vor dem Aufnahmesensor sitzt, entfernt oder durch einen anderen ausgetauscht und somit wird aus einer normalen handelsüblichen Digicam eine Spezialkamera für z.B. die Infrarotfotografie.
Dazu wird die Kamera zerlegt, wobei man ein ruhiges Händchen und Spezialgeräte benötigt.
Da ich diese Digitalkameramodifikationen in größerem Maße legal anbieten möchte und dies weitaus günstiger als einige Firmen tun könnte und ich dementsprechende Erfahrung habe, frage ich mich, wie das als Schüler bzw. dann ab Mitte 2008 für mich ausschauen würde und was da an Steuern anfallen würde. Wie würde eine solche Gründung ablaufen?
Ich habe nebenbei einen Minijob, welcher nichts mit diesen Gewerbeplänen zu tun hat und mir monatlich etwa 100 Euro bringt, in den Ferien und bei dementsprechender Freizeit (Zeit zum Arbeiten) komme ich auch mal nahe an die zulässigen 400 Euro heran.
Viele Grüße und vielen Dank schon einmal,
TobiGeändert von TobiES (06.11.07 um 23:11 Uhr)
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07.11.07 00:23 #2
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- Jan 2002
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- Stuttgart
- Beiträge
- 1.911
Zulässig für was? Meines Wissens ist es nicht verboten, ein Vermögen zu verdienen, auch als Schüler oder Student nicht.

Generell würde ich als Anlaufstelle z.B. die örtliche IHK und das Gewerbeamt nennen. Die bieten auch hier und da Gründerseminare an, was im Hinblick aufvielleicht gar nicht so verkehrt ist.Ich würde gerne ein Gewerbe gründen und habe aber absolut keinerlei Erfahrung bzw. keinerlei Wissen dazu.
Gruß
RenaKein Support via PN oder Mail ... dafür ist ja das Forum da. :)
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Hallo Zusammen,
ich habe einige Infos zusammengetragen, die ich für Baden-Württemberg auffinden konnte. Für die Richtigkeit übernehme ich keinerlei Garantie.
-Eine Anmeldung eines solchen Kleingewerbes erfolgt bei der Stadtverwaltung
-Der Jahresgewinn des Kleingewerbes darf 4.140 Euro im Jahr nicht überschreiten, damit man weiterhin über die Eltern gesetzl. mitversichert ist.
-Bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro muss man keine Mehrwertsteuer auf die eigenen Rechnungen aufschlagen, sofern man dies zuvor mit dem Finanzamt abgeklärt hat - die lassen einem die Entscheidung offen, wobei das Ausstellen und das nicht-Ausstellen von MwSt. seine Vor- und Nachteile hat.
-Falls dies beachtet wird, kann man steuerfrei seine Dienstleistung anbieten (das Finanzamt erhebt keine Abgaben/Steuern).
Ist das soweit korrekt?
Viele Grüße,
Tobias
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