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  1. #1
    proloser proloser ist offline Mitglied Brokat
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    Hallo,

    ich möchte den Usern ermöglichen mit einer geringen Gebühr Artikel ins Internet zu stellen, so in der art wie eBay nur keine Auktion und natürlich nicht so umfangreich!

    Damit ich ein Gewerbe anmelden muss ist mir klar aber was muss ich alles beachten?
    Bin ich für die Artikel und für die Verkaufsabwicklung verantwortlich die ein User einstellt?
    ...

    MfG proloser
     

  2. #2
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Hallo!

    Hast Du Dir am Beispiel "eBay" nicht schon selbst die Antwort gegeben?
    eBay stellt nur eine Schnittstelle als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer dar.

    Gruss Dr Dau
     
    Schri-Schra-Schrödi *g*
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  3. #3
    proloser proloser ist offline Mitglied Brokat
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    Klar aber ob eBay für die Artikel die von den Usern verkauft werden verantwortlich ist weiss ich nicht!

    MfG proloser
     

  4. #4
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Nein..... wenn ich bei eBay einen "echten van Gogh" für 1€ ersteiger und sich herausstellt dass es eine Fälschung ist, kann ich dafür eBay nicht haftbar machen, sondern den Verkäufer.
     
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  5. #5
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    Die Aufgabe von Ebay besteht allerdings darin, die Angebote zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.
     
    Markus Wulftange

  6. #6
    proloser proloser ist offline Mitglied Brokat
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    Dann hätte ich noch eine Frage:

    Wie sieht es mit einer AGB aus, brauch ich das? Wenn ja, wie erstell ich die am besten für mein angebot?
     

  7. #7
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    Eine gesetzliche Pflicht für AGB gibt es nicht, insofern _braucht_ man keine. Der generelle geschäftliche Verkehr ist durch das BGB bzw. das HGB und je nach Geschäftsgebiet sonstige Gesetze geregelt. Hier beim Angebot einer "Handelsplattform" fällt mir spontan das TDG und der Medienstaatsvertrag ein, gibt aber sicher noch einige mehr, mit denen es sich zu beschäftigen lohnt.
    AGB erleichtern hier sicher beiden Seiten das Leben, weil sie Klarheit schaffen können.

    AGB können neben sowieso geltenden Gesetzen, die ggf. nochmal klar genannt werden, frei zu vereinbarende vertragliche Aspekte allgemein festlegen, sofern sie Vertragsbestandteil werden (auch eine rechtliche Frage für sich). Sie können/dürfen jedoch kein geltendes Recht aushebeln. Speziell beim geschäftlichen Verkehr mit Endverbrauchern (aber nicht nur) kann man diesbezüglich auch recht schnell in die Predouille - angefangen von Nichtwirksamkeit/Anfechtungen bis hin zu teuren Abmahnungen durch Wettbewerber oder der Wettbewerbszentrale - geraten. Insofern ist in solchen Fällen immer ein fachversierter Anwalt anzuraten. Der kostet zwar, aber Geiz ist eben im Zweifelsfall nicht immer geil.
    Geändert von Rena Hermann (26.12.06 um 03:27 Uhr)
     
    Kein Support via PN oder Mail ... dafür ist ja das Forum da. :)

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