tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #16
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    Es ist ein Trugschluss, dass die Gebühren für ein Gerät nur einmal bezahlt werden müssen. Leben zwei "fremde" Menschen zusammen in einer Wohnung, ohne verheiratet oder verpartnert zu sein, muss jeder für die von ihm verwendbaren Geräte Rundfunkgebühren zahlen.

    D.h. Für einen Fernseher kann die GEZ ganz legal zweimal kassieren. Ist ein bei den Eltern lebendes (volljähriges) Kind berufstätig und hat ein Einkommen über dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, greift diese Regelung ebenso, d.h. auch hier muss (privat) für den Fernseher der Eltern vom Kind eine Gebühr entrichtet werden.
    Schei..sse, bei euch Deutschen hackts doch oO Da sind wir im "Ländle" mal wieder viel besser dran.. Demfall habe ich nichts gesagt, konnte ja ned wissen das Ihr Deutschen so verkorkste Gesetze habt
     
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  2. #17
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    Jupp. Diese verkorkste Gesetzgebung haben wir übrigens (unter anderem) der ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis zu verdanken. Diese hatte sich damals stark gemacht für die "wichtige Rolle" der GEZ und für die Gebührenpflicht von "neuartigen Empfangsgeräten" wie PCs und Handys (und nach Definition wohl auch Steckdosen und Kleiderbügel).

    Auch wird hierzulande politisch gerne mit "Verzögerungsmunition" geschossen: Die Erweiterung zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag bezüglich der neuartigen Empfangsgeräte wurde schon 2004 reingeschrieben, tritt aber erst 2007 in Kraft.

    Gruß, Niko
     
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  3. #18
    Avatar von Dr Dau
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    Zitat Zitat von Azmodan
    .....(und nach Definition wohl auch Steckdosen und Kleiderbügel).
    Kommt noch.
    Es kommt aber irgendwann bestimmt auch so, dass man für "internetfähige Kühlschränke" (die Geräte mit denen man via Touchscreen online einkaufen kann) GEZ zahlen muss.

    Die Sache mit den verpackten Geräten, ist eine persönlich Erfahrung gewesen die ich durchgemacht habe.
    Die GEZ hat zu mir gesagt dass ich für das Gerät, wenn es verpackt ist, keine Gebühren zahlen muss.
    Sollten sie also trotzdem Gebühren von mir verlangen, würde ihre zuvor gemachte Aussage den Straftatbestand der "Vortäuschung falscher Tatsachen" erfüllen (§ 263 StGB - Betrug).
     
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  4. #19
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    Nun ja, kann man denn die GEZ-Kosten von der Steuer absetzen?
     

  5. #20
    Avatar von Dr Dau
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    Wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Beruf stehen (z.b. künftig der PC) denke ich schon.
    Als reines Unterhaltungsmedium wirst Du aber wohl kaum eine Chance haben.

    [edit]
    Im Bezug auf den PC:
    Ich weiss ja nicht wie weit das FA "up to date" ist..... aber man könnte es zumindest versuchen die Gebühren als "betriebsbedingte Ausgaben" abzusetzen.
    [/edit]
    Geändert von Dr Dau (18.07.06 um 23:52 Uhr)
     
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  6. #21
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    Hier nochmal ein interessanter Artikel bei Heise zum Thema.

    Gruß, Niko
     
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  7. #22
    Turgor Turgor ist offline Mitglied
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    Apr 2002
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    Ich bedanke mich für eure Antworten.
    Ich habe der GEZ nun mitgeteilt, dass sich in meinem "Arbeitszimmer" nur ein PC und ein Schreibtisch mit kleinem Aktenschrank befinden.
    Demzufolge habe ich keine neuen/weiteren Geräte anzumelden.
    Mal abwarten, was die antworten, sofern sie antworten
     

  8. #23
    lugflev lugflev ist offline Grünschnabel
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    Jun 2007
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    1
    Hi!

    Hast Du mittlerweile ne Antwort?

    Gruß,

    ich
     

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