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  1. #1
    EVER-LE EVER-LE ist offline Rookie
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    Guten tag meine Damen und Herren.
    Ich habe vor kurzem ein Gewerbe eröfnet.
    Zur Zeit schreibe ich alles in Mein Exel Program rein sowie Einkauf Netto Verkauf Brutto
    und so weiter.
    ]Aber wie weise ich nach das ich nur so viel oder wenig Gewinn gemacht habe.
    Habe übrigens noch die Kleinunternehmer reglung.
     

  2. #2
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    Öhm - mit Belegen?

    Alle von dir geschriebenen Rechnungen minus alle Ausgabenbelege wie Rechnungen, Kassenzettel, Quittungen usw. ergibt deinen Gewinn.
     
    Kein Support via PN oder Mail ... dafür ist ja das Forum da. :)

  3. #3
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    Und am besten bringt man diese Sachen dann gemütlich um Steuerberater - oft machen die sich von selber bezahlt - bzgl. Abschreibung usw. finden die immer Wege Geld vom Finanzamt wiederzubekommen!
     
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  4. #4
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    Zunächst mal: Respekt! Mit so wenig Wissen in die Selbstständigkeit ;o)

    Aber jetzt zum Thema:
    Es gibt gute und günstige Programme für sowas. Da hast dann auch alles im Überblick.
    - WiSo
    - KHK
    etc.

    Mit dem Steuerberater kannst auch digital austauschen. Ohne Steuerberater würd ich ohnehin nicht arbeiten. Dafür ist zu viel Risiko in den Fängen der Steuergestze hängen zu bleiben.
     
    Ganz gleich was auch immer, jedenfalls ja!

  5. #5
    Nirraven Nirraven ist offline Mitglied Brokat
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    Prinzipiell reicht für ein Kleingewerbe auf Gewerbeschein eine vereinfachte Buchführung, will sagen, dass Rechnungen, Quittungen, etc. ausreichend sind.
    Will sagen man braucht keine Bilanzierung zu betreiben.

    Aber wie die anderen schon sagten, ein Steuerberater ist da schon nicht verkehrt, da der besser weiß, wo man Abschreibungen, Werbungskosten etc. am besten unterbringen kann.
     

  6. #6
    EVER-LE EVER-LE ist offline Rookie
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    Die Quittungen undBeläge samele ich.
    Aber wen ich dan den Gewinn am Ende des Jahres ausgerechnet habe und dan alle Quittungen habe
    zum Nachweis wem gebe ich dass dan ab?
    oder wo füge ich dass hinzu?
    Das wollte ich Eigentlich wissen.
     

  7. #7
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    Du machst eine Einkommenssteuer- und evtl Umsatzsteuereklärung (je nachdem ob du Umsatzsteuer ausweist und Vorsteuer vom Finanzamt monatlich/pro quartal forderst)! Grundlage für diese Steuereklärungen sind alle Belege (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge usw.) die du 10 Jahre aufbewahren musst falls mal Prüfungen seitens des FA anstehen - natürlich kan man da einfach ein paar Tausend EUR mehr Ausgaben angeben um Steuern zu sparen - bei einer Prüfung usw. sieht man dann aber mehr als alt aus => lohnt sich nicht!

    Wenn es ein Steuerberater macht, wird sowieso alles mit rechten Dingen zugehen und du bist bei evtl. auftretenden Fehlern durch den SB versichert! Welche Steuern dann so fällig werden wir dir der SB sagen - bei Kleingewerben fällt abe rz.B. auch keine Gewerbesteuer usw. an!
     
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  8. #8
    Avatar von Arne Buchwald
    Arne Buchwald Arne Buchwald ist offline Mitglied Diamant
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    Tue dir selbst einen Gefallen und gebe deine Aufstellung an einen Steuerberater ab. Wenn du selbst vorarbeitest, d.h. alle Eingaben und Ausgaben korrekt in Excel aufführst, wirst du auch noch ein bisschen was an Gebühren einsparen können.

    Der StB. weist dich auf vorhandene Fallstricke hin - und nein, ich möchte strittigen Kontakt mit dem FA auf jeden Fall vermeiden. Und da ich selbst eben kein Steuerberater bin, gebe ich dies eben an einen ab.

    Gruß,
    Arne
     
    Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte.
    Dieter Hildebrandt



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  9. #9
    EVER-LE EVER-LE ist offline Rookie
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    Also wen ich das einm SB abgebe, wiviel verlangt er für seine Arbeit.
    Mein Gewinn liegt zurzeit bei 70euro.
    Ich trage auch alles in die Exel Tabelle ein.
    Wan muss man überhaupt eine Steuer oder Einkommenserklärung machen als Kleinunternehmer.
     

  10. #10
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    BRD
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    Freiberufler sowie Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen bzw. nicht buchführungspflichtig sind und deren Umsatz 350.000 Euro und deren Gewinn 30.000 Euro nicht übersteigen, haben die Möglichkeit, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln.

    Mit Schreiben vom 10. Februar 2005 hat das Bundesfinanzministerium das Formular Einnahmen-Überschuss-Rechnung nebst Anleitung veröffentlicht, welches für die Gewinnermittlung der Wirtschaftsjahre ab 2005 verwendet werden muss. Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb jedoch unter der Grenze von 17.500 Euro, ist wie bisher auch eine formlose Gewinnermittlung möglich.


    Für diese "Summen" musst du nix machen außer einen Brief ans Finanzamt schicken mit Absenderangaben, Steuernummer (sofern vorhanden), und dem Gewinn - sonst nix!

    Ein SB kostet für die Tätigkeit Einkommensteuer und Umsatzsteuer rund 350-500 EUR bis 17.500 EUR Gewinn - das Honrar des SB berechnet sich nach deinem Umsatz - je höher, desto teuerer wird der SB - dies ist so, damit alle SBs nach einheitlichen Gebührensätzen arbeiten! Wie bei Notaren usw.
     
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  11. #11
    EVER-LE EVER-LE ist offline Rookie
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    Super das ist die eigentliche Information die mir gefeht hat.
    Ich schike also ein Brief mit meiner Einnahme-überschus rechnung und dem ermitelten Gewinn.
    Also mus das auch nicht auf einem bestimten Vomular passieren das heist ich schreibe den ein briefselbst.
    Müssen den die Rechnungs Kopien dazugelegt werden oder soll ich meine Exeltabelle ausdrucken und dazulegen.

    Wan sollte man das den eigentlich machen.
    wen ich 10.10.2005 angefangen habe also das Gewerbe angemeldet habe.
     

  12. #12
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    Tipp: Nimm den ganzen Krempel und geh damit persönlich zum
    Finanzamt. Die haben eine Beratungspflicht und helfen dir auch,
    was den (sicher erforderlichen) Formularkram angeht.

    Für 70 Euro Gewinn im Jahr lohnt sich natürlich kein Steuerberater.
     
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  13. #13
    EVER-LE EVER-LE ist offline Rookie
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    Wan sollte man das den machen.
    Ich meine diese Formularkram.
     

  14. #14
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    Steuererkärung wird standardmäßig immer zum 31. Mai des Jahres für das Vorjahr
    fällig, dieses Jahr also für 2005. Also am besten vor diesem Stichtag.

    Wenn du eh schon alles beisammen hast, geh doch nächste Woche hin.
     
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