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  1. #1
    JK_net JK_net ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Nov 2004
    Beiträge
    133
    Hallo!

    Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet.
    Bei diesem bin ich Vorsteuer befreit.
    D.h., soweit ich weiss, dass ich keine Vorsteuer
    ans Finanzamt abführen muss, und in meinen
    Rechnungen ebenfalls keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
    ausweisen darf.


    Jetzt habe ich in einigen Threads gelesen, dass man auch
    wenn man Vorsteuer befreit ist, sich die bezahlte
    Mehrwertsteuer zurückholen kann...
    Wenn ja, wie geht das?
    Oder habe ich das verkehrt verstanden?


    Bei meiner letzten Steuererklärung musste ich ledigl.
    eine Übersicht über meine Einnahmen- und Ausgaben machen.


    Würde mich freuen, wenn mir jemand zu diesem Thema weiterhilft!

    MfG
    Jens
     

  2. #2
    Registriert seit
    Aug 2003
    Beiträge
    177
    Nein. Du kannst Arbeitsmittel u.ähnliche Aufwendungen und Unkostenverursacher ganz normal absetzen. Vorsteuer kannst du aber nur zurrückfordern wenn du eine Umsatzsteuererklärung abgibst, was einschließt dass du auch selber deine Umsätze deklarierst.
     

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