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Hallo!
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet.
Bei diesem bin ich Vorsteuer befreit.
D.h., soweit ich weiss, dass ich keine Vorsteuer
ans Finanzamt abführen muss, und in meinen
Rechnungen ebenfalls keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
ausweisen darf.
Jetzt habe ich in einigen Threads gelesen, dass man auch
wenn man Vorsteuer befreit ist, sich die bezahlte
Mehrwertsteuer zurückholen kann...
Wenn ja, wie geht das?
Oder habe ich das verkehrt verstanden?
Bei meiner letzten Steuererklärung musste ich ledigl.
eine Übersicht über meine Einnahmen- und Ausgaben machen.
Würde mich freuen, wenn mir jemand zu diesem Thema weiterhilft!
MfG
Jens
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Nein. Du kannst Arbeitsmittel u.ähnliche Aufwendungen und Unkostenverursacher ganz normal absetzen. Vorsteuer kannst du aber nur zurrückfordern wenn du eine Umsatzsteuererklärung abgibst, was einschließt dass du auch selber deine Umsätze deklarierst.
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