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25.11.04 16:38 #1
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- Koblenz (Rheinland-Pfalz)
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- 217
Hallo,
ich weiß, dass es schon genug ähnliche Threads gab, habe allerdings mit der Suchfunktion nichts genaues gefunden.
Ich möchte eine Dienstleistung erbringen (in diesem Falle in Richtung Webdesign), jedoch nur einmalig. Kann ich dort meinem Kunden eine Rechnung ausstellen? Muss ich vllt sogar ein Gewerbe anmelden (wiegesagt es ist wahrscheinlich nur einmalig, habe nicht vor dies öfters zu tun). Oder bieten sich mir andere Möglichkeiten?
Wie sieht es dort als minderjähriger aus?
Vielen Danke für alle Anwtorten.
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Hai,
wenn dein Kunde eine Rechnung will, dann sicherlich mit dem Hintergrund die MwSt abzusetzen. Das setzt voraus, daß du ein Gewerbe angemeldet hast, da du ja sonst keine Rechnungen mit MwSt ausstellen darfst.
Wenn du mit Minderjährig unter 18 Jahren meinst, ist dies (meines Wissens) nicht ausschlaggebend, da du "geschäftsfähig" sein musst. Ich glaub ab 16 Jahren ist dies so.
Kann das ganze Geschäft nicht auf der Basis "400 Euro Job" laufen ?
Ciao StefanEine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !
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26.11.04 09:23 #3
- Registriert seit
- Aug 2003
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- Berlin
- Beiträge
- 1.362
Im Grunde reicht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Womit du dann die Steuern einzahlen kannst damit dein Kunde dies wieder in irgendeiner FOrm absetzen kann.
Ob da jetzt Zwingend ein Gewerbe erforderlich ist weis ich nicht, hatte mich aber Selber mal erkundigt beim Finanz und Gewerbeamt und deren Äusserung war das ich Lediglich im besitz einer Umsatzsteuer-Identifikations Nummer sein müsse um Steuern zu zahlen un d dem Kunden ein Richtige Rechnung ausstellen zu können.
Im Grunde kannst du jedem eine Rechnung ausstellen, nur kann dieser damit nix anfangen, sprich Garantierechte oder Steuerliche geschichten.
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Hrm, hrm,
eine I USt ID Nr. bekommt man nicht ganz so einfach, dafür muss ein Gewerbe angemeldet sein, dieses darf nicht unter den Paragraphen für Kleinunternehmer fallen, und die ganze Angelegenheit zieht eine Umsatzsteuer- und Einkommensteuer- Erklärung nach sich, ausserdem eine Gewerbesteueranmeldung bei der Stadt sowie eine Gebührenaufforderung der örtlichen IHK.
Diesen Aufwand solltest du mitberechnen, wenn du deine Rechnung kalkulierst.
Grüsse
BNum qui exsules restituti? Unum aiebat, praeterea neminem !
http://monalisaoverdrive.de
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