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24.10.04 00:01 #1
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Hallo
meine Frage bezieht sich nicht direkt aufs Webdesign aber um den ganzen Gewerbekram, ist also durchaus vergleichbar. Ich habe für eine Firma Dienstleistungen (Übersetzungen, hätte auch Webdesign sein können) gemacht und dafür 500€ bekommen. Das muss man sicher versteuern. Aber wie? Im Nachhinein? Bin ich zu spät dran? Zugegeben, ich bin etwas naiv an die Sache rangegangen. Muss ich ein gewerbe anmelden, wenn ich von Zeit zu Zeit kleinere Übersetzungsarbeiten für die Firma übernehme? Was passiert, wenn ich das Gewerbe im Nachhinein anmelde? Um es vorher zu machen ist es ja nu etwas zu spät....
Ich hoffe das war nicht allzu off-topic. Sorry, falls doch.
Grüße,
Sandra.
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25.10.04 15:11 #2
Soweit ich weiss musst Du dafür kein Gewerbe anmelden (verbessere mich jemand, wenn ich falsch liege), aber Du musst die Einnahmen bei Deinem Steuerjahresausgleich mit angeben (Anlage KSE glaube ich ... Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit) - allerdings gelten hier bestimmte Freibeträge: verdienst Du im Jahr weniger als eine bestimmte Summe musst Du nix angeben.
Am besten kann Dir hier ein Steuerberater helfen.
Dunsti
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26.10.04 15:49 #3
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okay, danke für die info
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Erkundige Dich bei der in Deiner Region zuständigen Abteilung der IHK (Industrie- und Handelskammer). Die können Dir in solchen Fragen auf jeden Fall weiterhelfen.
Leider ist es so, dass Vatter-Staat auch Unwissende nicht vor Strafe schützt...
Wenn Du Student/in bist, dann erkundige Dich einfach beim BaFöG-Amt, die wissen dann auch wo es langgeht und wieviel Du verdienen darfst um Deine Förderung nicht zu gefährden.-- http://www.tobyatwork.de
-- http://www.scriptspot.com/blog/toby
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27.10.04 14:13 #5
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was das bafög-amt angeht, weiß ich schon bescheid. ich werde wegen der steuergeschichte einfach mal beim finanzamt nachhaken....
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