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Hi Leute
Hab in Visual Basic ein richtig gutes Programm programmiert, dies möchte ich jetzt über meine Homepage verkaufen. Mein Visual Basic ist ist eine legale version, hab ich zwar nicht gekauft, aber hat mir mein Cousin geschenkt. (Orginal, nicht das hier irgend einer denkt die sei gebrannt). Und wenn ich eine Legale version besitze hab ich doch das recht meine Programme zu verkaufen ohne irgend welche extra Lizensen bei MS zu kaufen?
Jetzt hab ich mir die frage gestellt, was brauche ich noch alles um ein Programm legal zu verkaufen?
Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet!
mfg.
FastProg
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Ich glaube, das einige das nicht richtig verstanden haben, war auch etwas doof von mir formuliert worden.
Also ich würde gerne wissen, brauch ich ein Gewerbe damit Leute programme von meiner Homepage kaufen dürfen? Es sollte so ab laufen, jemand läd das Programm von der HP, sieht das es gut ist, überweißt das Geld auf meinen Konto (Mit einen bestimmten Betreff, damit man feststellen kann wer gezahlt hat), wenn das Geld auf den Konto ist bekommt der Kunde einen Registrierungsschlüssel für die Software.
Was benötige ich noch? Was für ein Gewerbe-Schein brauch ich?
Bitte schreibt alles, was mir helfen könnte.
mfg.
FastProg
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02.09.04 07:26 #3
- Registriert seit
- Feb 2004
- Beiträge
- 14
Also um einen Gewerbeschein kommst du wohl nicht herum ... aber den kannst Du ohne Probleme auf der Stadt beantragen und das war´s dann schon ...
Ich weiß nicht ob der heute was kostet - aber das kann auf jeden Fall nicht viel sein.
Du musst Dir aber im Klaren darüber sein, daß Du dann dem Finanzamt über Deine Einkünft und Ausgaben Rechenschaft ablegen musst und auch auf alle Gewinne Steuern zu zahlen hast !
Im Regelfall reicht eine Gewinn & Verlust Rechnung und (wenn Du die Mehrwertsteuer auf Deinen Rechnungen in irgendeiner Form ausweist) eine
Ermittlung der noch an das Finanzamt zu überweisenden Mehrwertsteuer.
Is alles nicht wirklich kompliziert - nervt aber am Ende des Jahres trotzdem immer wieder !
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Hey danke schon mal, aber mir ist noch nicht der Satz ganz klar "
", das trifft doch alles nur für das gewerbe zu, falls ich Ausgaben dafür habe oder Einkünfte (Einkünfte, die ja wohl jeder willdaß Du dann dem Finanzamt über Deine Einkünft und Ausgaben Rechenschaft ablegen musst
) Aber andere Ausgaben die über dieses Konto laufen gehören nicht dazu?
Und wenn ich so ein Gewerbe-Schein habe, darf ich immer wieder andere Programme von mir verkaufen...? Was für ein Gewerbe-Schein brauch ich ganz genau?
OK, das wärs erst mal
mfg.
FastProgGeändert von FastProg (02.09.04 um 13:58 Uhr)
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03.09.04 15:24 #5
- Registriert seit
- Sep 2004
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- Dortmund
- Beiträge
- 29
Hallo auch,....
zu Deiner letzten Frage es gibt keine besondere Art von Gewerbeschein. Der Gewerbeschein berechtigt dich lediglich ein Gewerbe zu führen,.. in deinem Falle das Handeln mit Software.
Ein wenig ergänzend zu dem Beitrag von Jschreiber, möchte ich mal erwähnen wie der Verlauf tatsächlich ist.
Mit einem Gewerbe bist du verpflichtet Bücher zu führen,... das heisst du musst eine Buchhaltung führen. In deinem Falle eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Das heisst du buchst Aufwand und Ertrag dann wenn der Geldfluss stattfindet. Des weiteren musst du monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (termin ist immer der 10. des folgenden Monats) in dieser Anmeldung führst du die Umsatzsteuer ab die du aus deinen Verkäufen erhalten hast.
Allerdings immer nur dann wenn du das Geld bekommen hast und nicht anders.
Somit bist du verpflichtet eine Rechnung zu schreiben, denn deine Käufer könnten auch Unternehmer Sein und diese müssen entsprechend die Vorsteuer aus deinen Rechnungen ziehen können. Hier kommen wir nun auf den punkt der Rechnungsausstellung (hierzu keine Weiteren erläuterungen sondern nur ein verweis auf § 14 Umsatzsteuergesetz)..... und und und......
Um deiner Frage zu beantworten ob du alle deine Einkünfte vorlegen musst zu klären,.. antworte ich knapp: JA
Veranlagt, und somit versteuert ist der Gesamtbetrag deiner Einkünften,.....
Naja ich weiss das ich mit meinem Beitrag nicht unbedingt viel Mut mache,.. aber es hört sich alles schlimmer an als es ist,.. mann sollte sich nur ein wenig vorab informieren sonst stehst du plötzlich da,.. alle Ämter wollen Geld von dir,.... oder du zahlst von vorne herein viel zu viel und der Traum des eigenen Gewerbes ist schneller zerplatzt als es einem Lieb ist.....
in diesem Sinne,....
Gruss
French
P.S. Ach ja,.. um deine letzte Frage zu beantworten,... mit einem Gewerbeschein kannst du soviele Programme schreiben und verkaufen wie du möchtest,.....Geändert von Frenchmann (03.09.04 um 15:40 Uhr)
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Hi
Naja, so schlimm hört sich das alles ja nicht an.
Nur das mit der Buchhaltung, kann man da irgend wo nach fragen die einen dann erklären, wie alles genau sein sollte?
Und Rechnungen... Was ist die Intelligenteste Lösung wenn ich Software über das Internet verkaufe?
Hatte irgend wo gelesen, das der Vermieter zustümmen muss, wenn man von Zuhause ein gewerbe betreibt, trifft das auch bei meinen fall zu?
Wenn ich jetzt so ein Gewerbe gründe, könnte ich mit so einen Gewerbe leicht in einen Minus bereich gelangen? Da ich ja eigentlich nix kaufe und weiter verkaufen muss, sondern legendlich meine Software die ich programmiere verkaufe.
Würd halt gerne so viel wie möglich wissen, bevor ich ernsthafte Probleme bekomme, was bestimmt viele schon mit ein Gewerbe bekommen haben.
mfg.
FastProg
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05.09.04 11:27 #7
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- Dortmund
- Beiträge
- 29
Guten Morgen auch,....
so mal ein paar Antworten auf deine Fragen.
ja kannst du erfragen,.. in deinem Fall solltest du dir mal eine Software kaufen,.. Lexware zum Beispiel,....Nur das mit der Buchhaltung, kann man da irgend wo nach fragen die einen dann erklären, wie alles genau sein sollte?
Da kannst du alles ziemlich schnell und übersichtlich erlernen.---- ansonsten gibt es den Steuerberater
Rechnung musst du immer ausstellen,....Und Rechnungen... Was ist die Intelligenteste Lösung wenn ich Software über das Internet verkaufe?
mach dir ein Formular und schreibe damit eine Rechnung,.....
relativ einfach ,... ich errinere nur an § 14 Umsatzsteuergesetz
Keine Ahnung,.. aber es gibt mit sicherheit Infos im Inet dazu.Hatte irgend wo gelesen, das der Vermieter zustümmen muss, wenn man von Zuhause ein gewerbe betreibt, trifft das auch bei meinen fall zu?
Wieso Minus ? wenn du keine Ausgaben hast,.....Wenn ich jetzt so ein Gewerbe gründe, könnte ich mit so einen Gewerbe leicht in einen Minus bereich gelangen? Da ich ja eigentlich nix kaufe und weiter verkaufen muss, sondern legendlich meine Software die ich programmiere verkaufe
gruss
French
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Danke French
Aber das mit den Rechnungen, wenn ich das über das Internet verkaufe, soll ich meinen Kunden dann eine Rechnung per E-Mail schicken, oder eine Text-Datei der Software bei packen?
mfg.
FastProg
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30.09.04 15:17 #9
- Registriert seit
- Oct 2003
- Beiträge
- 108
Ich denke eine Rechnung über E-Mail reicht schon aus. Allerdings sollte die dann in einem nicht mehr änderbaren Format sein. z.B. PDF.
Mein Provider schickt mir nur Rechnungen über E-Mail und das scheint auch zu genügen.
Das mit dem Vermieter ist so eine Sache. Wenn du dich gut mit ihm verstehst kannst du ja mal anfragen. Ich denke allerdings bei deiner Art von Gewerbe wird keine Zustimmung notwendig sein. Ich denke das mit der Zustimmung trifft eher dann zu, wenn du deine Wohnung zur Schreinerwerkstatt umbaust.
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