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01.09.04 12:38 #1
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Hallo
folgende Frage beschäftigt mich im Moment.
Da man ja nebenher noch einen Mini-Job annehmen darf, der bis zu ca. 400 Euro Steuer- und Abgabenfrei ist, ist mir der Gedanke gekommen, daß es doch
eigentlich als logische Konsequenz auch diese Grenze als "Zubrot" bei einem Nebengewerbe geben müsste.
Da ich auch ein Nebengewerbe angemeldet habe - und auch wirklich nur Kleinstbeträge als Gewinn habe - und diese mir dann auch noch regelmäßig durchs Finanzamt gekürzt werden ... stelle ich mir halt hier die Frage, ob ich mein
Gewerbe einfach abmelde, da sich die ganze Mühe am Ende des Jahres einfach nicht auszahlt.
Gibt es neuerdings einen Freibetrag bei dieser Gewerbeart - oder ist das nur ein schöner Wunschtraum von mir ?!
-
03.09.04 15:30 #2
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- Sep 2004
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- Dortmund
- Beiträge
- 29
Hallo auch,...
leider nur ein wunschtraum....
wäre nicht einzuordnen und Minijob,weil kein Arbeitgeber,...
Somit abgabenpflichtig,....
Des Weiteren will ich nur mal erwähnt haben für allen anderen die hier auch lesen,...
Ein Minijob ist nicht immer abgaben frei.....
es liegt im ermssen des Arbeitgeber die Pauschaliert Lohnsteuer abzuführen oder dies auf dem Arbeitnehmer abzuwälzen,....
Gruss
French
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