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Hallo,
wie ist das wenn man in der Ausbildung ein Gewerbe anmelden will bzw. muss weil das Einkommen, das nebenbei erziehlt wird zu hoch ist ( wie hoch darf es überhaupt sein maximal?)
Muss ich dann zwei Kontos haben, oder reicht eines? Was muss ich alles versteuern?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Viele viele Fragen
Gruss fourns
-
09.08.04 16:37 #2
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- Nov 2003
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- Holdorf
- Beiträge
- 229
1. du musst deinen chef fragen ob dies erlaubt ist; jedoch darfst du deinem derzeitigen arbeit geber keine konkurenz machen.
2. du muss wenn du die firma geleldet hast, alles versteuern. Die einnahmen sowie ausgaben.
3. du musst genaue buchführung machen nicht das du später evtl wegen steuerhinterziehung dran bist weil es nicht aufgelistet war.
naja das ist alles was ich dazuweiß.Ich möchte zwar gerne immer Ohne Rechtschreibfehler schreiben, aber nichti immer schaffe ich es!
Sollte dir mein Beitrag geholfen haben, so darfst du mir gerne eine positive Bewertung geben!
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zu 2.) Versteuern musst du es nur am Jahresende und kannst auf deine Rechnung keine MwSt erheben, es sei denn du entscheidest dich für die Grossunternehmerlösung oder wie das nochmal heisst. Hierbei bist du verpflichtet die ausgewiesene MwsT 2 Jahre lang monatlich abzuführen (Umsatzsteuervoranmeldung) kannst aber bei geringen Erträgen einen Antrag darauf stellen, dass du dies nur Quartalsweise, Halbjählrich bzw jährlich machst.
Hierbei werden dann auch die Steuern von Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufgerechnet.
Wegen den 2 Jahren kann es sein, dass es von Finanzamt von Finanzamt verschieden ist, bei mir war es so.
Sinn macht diese Form des Gewerbes wenn du evtl. grössere Kunden hast, die Probleme haben Rechnungen ohne Mwst zu buchen.
Im Prinzip langt auch ein Konto ist nur eine Sache der Übersichtlichkeit, da wie gesagt alles in einen Topf läuft.
zu 3.) Ich würde mir je anch Umsätzen einen Steuerberater suchen je nach Menge ist das dann recht güngstig oder lege dir ein Steuerprogramm zu.
Ein Gewerbe kann in diesem Falle auch dahingehend Vorteile haben, dass du deinen Jahresgewinn drücken kannst. Was ich damit meine Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit, z.b. Job, Ausbildung etc sowie Einnahmen aus selbständiger Arbeit laufen zusammen. Nun hast du einen Gewissen Freibetreag, nachdem z.b. auch das Kindergeld bemessen wird. Nun war es bei mir beispielsweise so, dass ich in einem Jahr noch 5 Monate Zivi hatte, damit der Freibetrag geringer war, ich nach dem Zivi 2 Monate einen Job hatte in dem ich recht gut verdient habe und danach noch die Ausbildung angefangen habe. Alles in allem hat dazu geführt, dass die Einnahmen den durch Zivildienst geschmälerten Freibetrag gesprengt hätte. Durch die Anmeldung meines Gewerbes in dem gleichen jahr und den Verlusten die ich gemacht habe konnte ich somit mein Jahreserlös schmälern sodass er unter dem Freibetrag lag.....
Ausserdem wird sehr wahrscheinlich die IHK auf die Zukommen und einen Jahresbeitrag fordern, welchen man aber abwenden kann, wenn die Einnahmen unverhältnismässig zu dem ich glaube bei 150EUR liegenden Jahrebeitrag sind.
Fehler in diesem Beitrag sind nicht ausgeschlossen, da das ingesamt doch ein recht komplexes Thema ist ...
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