hallo!
ich würde gerne wissen, ob es möglich ist ein gewerbe nach der abmeldung wieder in kraft zu setzen. damit meine ich nicht ein neues gewerbe eröffnen, sondern das alte wieder anmelden. man eröffnet damit sozusagen ein gewerbe rückwirkend, was meines wissens nach nicht möglich ist.
würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
danke im voraus!