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  1. #1
    Avatar von Vektor
    Vektor Vektor ist offline Mitglied Gold
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    Oct 2003
    Beiträge
    156
    Hallo!

    Ich habe mir überlegt neben meinem unentgeldlichem Praktikum PC-Spiele oder Programme einzukaufen und bei Ebay wieder weiter zu verkaufen.

    Nun sind mir da aber einige Sachen nicht klar:

    1. Muss ich mich jetzt gleich als Kleingewerbe anmelden, oder geht das so ohne Anmeldung? Ich habe im Monat bestimmt nicht mehr als 200 € Gewinn. Eher nicht mal 100 €. Wenn ich mich anmelden müsste, muss ich das gleich machen, oder kann ich das auch noch rückwirkend tun, da ich ja erst mal schauen muss, wie der Verkauf läuft?

    2. Wenn ich mich bei den Ämtern anmelden muss (Finanzamt, Gewerbeamt, usw..), muss ich dann monatlich meinen Gewinn angeben, oder wäre das einmal im Jahr getan?

    3. Wäre ich als Kleingewerbe Umsatzsteuerpflichtig oder erst ab einem bestimmten Betrag?

    4. Muss ich auf die Ware die ich dann verkaufe, auch die 2 Jahre Garantie geben, oder ist das dann wie bei einem Privatverkauf möglich, sich mit einem Satz von der Gewährleistung zu lösen?

    5. Kann ich wenn ich als Kleingewerbe angemeldet bin, und aber weniger Gewinn als der Freibetrag (stimmt hier 17500 € im Jahr ?) ist habe, auch meinen PC abschreiben, oder geht das nur wenn ich auch Steuern zahlen müsste.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich im Internet nur ungenaue Antworten gefunden hab. Und die Angestellten auf der Gemeinde kennen sich auch nicht so gut aus.

    Danke im vorraus schon mal.
     
    "Es gibt noch andere Welten als diese..."
    Stephen King || Der dunkle Turm

  2. #2
    MTD MTD ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Jan 2004
    Beiträge
    13
    (Zur Idee an sich sag ich jetzt mal nichts, muss jeder selbst wissen ob er da Chancen sieht)

    1. Ja musst du. Es wird wohl niemand etwas sagen, wenn du das Gewerbe erst im 2ten Monat, vielleicht noch im Dritten anmeldest, wenn du weisst ob es überhaupt funktioniert.

    2. Umsatzsteuererklärung ist jährlich fällig, Voranmeldung monatlich.

    3. Kannst dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Wenn du aber Software verkaufst, für die sich eher Unternehmen interessieren, ist die Möglichkeit auf Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewisen zu bekommen für die ein Knock-Out-Kriterium.

    4. Ja, die musst du geben. Kein Unternehmen kann sich mit irgendwelchen AGB´s etc. darüber hinwegsetzen.

    5. Du kannst nur abschreiben wenn du auch Umsatzsteuer zahlst, denn du schreibst ja von der Umsatzsteuer ab.
     

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