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Hallo,
muss bei der Anmeldung eines Gewerbes als Investmentberater ein Nachweis erbracht werden ?
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19.03.04 18:36 #2
Hi!
Also folgendes sagt das Gesetz:
§ 34c Abs. 1 Nr. 1b Gewerbeordnung:
[gekürzt]
Wer gewerbsmäßig den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
MfG
..::SD::..
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