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  1. #1
    expertbet expertbet ist offline Grünschnabel
    Registriert seit
    Mar 2004
    Beiträge
    1
    Hallo,
    muss bei der Anmeldung eines Gewerbes als Investmentberater ein Nachweis erbracht werden ?
     

  2. #2
    Avatar von SixDark
    SixDark SixDark ist offline Mitglied Brokat
    Registriert seit
    Nov 2002
    Ort
    British Virgin Islands
    Beiträge
    424
    Hi!

    Also folgendes sagt das Gesetz:

    § 34c Abs. 1 Nr. 1b Gewerbeordnung:

    [gekürzt]
    Wer gewerbsmäßig den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    MfG
    ..::SD::..
     

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