ERLEDIGT
NEIN
NEIN
ANTWORTEN
17
17
ZUGRIFFE
4796
4796
EMPFEHLEN
-
26.03.04 14:41 #16
- Registriert seit
- Feb 2004
- Beiträge
- 8
Oh je, jetzt bin ich endgültig verwirrt.
Hab mich in meiner Not mal ans Gewerbeamt gewandt und da mal per Mail nachgefragt (hatte leider die letzten Wochen keine Zeit, selbst hinzugehen.
Hier mal die Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir einen Gewerbeschein für Nebengewerbe im Bereich Internethandel
besorgt um mir per Nebengeschäft als Ebay-Händler ein paar paar Euros
dazuzuverdienen. Mir wurde nun jedoch gesagt, dass laut neuem Gesetz für jegliche
Art von Handelsgeschäft, egal wie groß oder klein es ist, eine Eintragung ins
Handelsregister mit einer notariel beglaubigten Unterschrift zwingend
erforderlich ist. Bislang dachte ich, eine Steuer-ID würde genügen.
Muss ich mich als kleiner Händler, der nur ein kleines Nebengewerbe
betreibt, zwingend ins Handelsregister eintragen oder genügt die Steuer-ID für das
Finanzamt? Mir war bisland davon nichts bekannt.
Besten Dank.
Antwort vom OA:
Sehr geeherter Herr Mendel,
Sie haben Ihr Gewerbe als natürliche Person angemeldet das bedeutet Sie müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.Ins Handelsregister eintragen müssen sich nur sogenannte juristische Personen z.B. GmbH, KG, OHG usw.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt
Im Auftrag
Genauso hab ichs auch in Erinnerung. Seid ihr 2 da nicht vielleicht doch falsch informiert?
-
26.03.04 15:18 #17
- Registriert seit
- Feb 2004
- Beiträge
- 8
Als ob es nicht schon verwirrend genug wäre...
Habe mir eine eigene Domain eingerichtet, mtm-trading.de. Nachdem ich mich, laut der obigen Aussage des OA, doch nicht ins Handelsregister eintragen muss, stellt sich mir die Frage, ob ich diese Domain für Geschäftskontakte verwenden kann/darf?
Die E-Mail wäre dann support@mtm-trading.de und halt die website www. mtm-trading.de, die bislang aber noch nicht geplant ist (aber sie gehört halt zur Web-Domain dazu). Kann ich nun also die E-Mail Support@mtm-trading.de und die website www.mtm-trading.de verwenden
Problem ist halt, man sieht sofort, dass es sich um ein Einzelhandelsgeschäft handelt, aber es wird nirgends wirklich als solches bezeichnet.
Hat wer nen Tipp, wo man sowas am besten nachlesen kann? Oder gibt es niemanden der selbst so ein kleines Nebengewerbe betreibt
-
Als Personengesellschaft muss man sich definitiv NICHT ins Handelsregister eintragen lassen.
Eine Personengesellschaft hat normalerweise immer die Firma (Firma = Name der Unternehmung) "Vorname Nachname GbR" und das muss so auch im Schriftverkehr und bei deinen Rechnungen erkennbar sein.
Natürlich darf eine Personengesellschaft mit der Firma wie oben beschrieben eine Webadresse mit einem anders lautenden Namen verwenden.
Stell dir doch einmal vor du machst mit zwei Freunden eine GbR auf und müsstes aus irgendeinem Grund deine Webseite http://www.vorname1-nachname1-vornam...3-nachname3.de nennen. Wär doch schlecht, oder?
Ähnliche Themen
-
gewerbeschein anmelden
Von aerobienchen im Forum Gründung & GewerbeAntworten: 1Letzter Beitrag: 12.05.06, 14:56 -
Gewerbeschein für Internetdienstleistungen
Von Thomas22m im Forum Ausbildung & BerufAntworten: 0Letzter Beitrag: 11.05.06, 00:49 -
Gewerbeschein und Ausbildung?
Von Rocon im Forum Gründung & GewerbeAntworten: 2Letzter Beitrag: 08.06.05, 13:33 -
Gewerbeschein und ALGII
Von arcadia im Forum Gründung & GewerbeAntworten: 13Letzter Beitrag: 07.02.05, 18:42 -
Geschäftskombinationen im Gewerbeschein
Von djaydee im Forum Ausbildung & BerufAntworten: 1Letzter Beitrag: 24.07.04, 17:57





Zitieren
Login





