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Hi,
ich habe vor längerer Zeit mal eine Multimedia - Gewerbe angemeldet und möchte in naher Zukunft auch damit handel betreiben. Ich bin aber hauptberuflich in einem abhängigen beschäftigungsverhältnis und möchte das auch bleiben. Ist es überhaupt möglich nebenbei noch ein Gewerbe zu betreiben? Muß ich das bei meinem AG melden? Wie sieht es mit Krankenversicherung &Co aus?
DANKE schon mal im voraus!
Maris
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Hi,
ab einer gewissen Grenze von glaube ich 150€ musst du die Geschichte deinem AG melden - deinem FInanzamt sowieso, und die Lohnnebenkosten erhöhen sich natürlich anteilig - diese Steigerung musst also du selbst tragen - ausserdem musst du dein zusätzliches Einkommen mit deinem jetzigen Steuersatz versteuern, der Steuersatz kann sich aber auch für den oberen Teil deines gesamtes Einkommens erhöhen, wenn du gewisse Grenzen überschreitest - also insgesamt nichts, was sich ohne den AG machen liesse.
BNum qui exsules restituti? Unum aiebat, praeterea neminem !
http://monalisaoverdrive.de
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Ok! Aber läuft das dann alles über meinen AG? Wie sieht es denn mit den Sozialversicherungen aus aus, bleiben diese weiterhin besteht und werden nur anteilig um das zusätzlichen Einkommen höher abgeführt?
Mir geht es im Prinzip darum die ganze Geschicht so einfach wie möglich zu gestallten. Was würde zusätzlich von mir verlangt wenn ich nebenbei noch Handel betreiben würde?
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ab wieviel man das melden muss weiss ich nciht. Aber ich habe vor Anmeldung meiens Gewerbes gleich eine Erlaubnis meines AGs eingeholt auf dem ich nur vermerken musste, wieviele Stunden ich vermutlich nebenher arbeiten werde, das wars, wobei ich mir sicher bin das sich das im EInzelfall unterscheidet.
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Wie das im Einzelfall mit den Sozialabgaben ist, kann ich dir nur vom Hörensagen sagen, also lass ich es lieber - ein einfacher Anruf beim Finanzamt müsste dich aufklären - wichtig ist dabei vor allem die Frage, welche Art von 'Selbständiger' Arbeit du da planst - also wie steht es zB mit der Umsatzsteuer - ruf bei denen an, mit denen du Ärger bekommen würdest, wenn du es falsch machst, und du dürftest den eleganten Weg gegangen sein - Wenn du mehr (Umsatz) vorhast, ist ein Forum sowieso nicht ausreichend als Informationsquelle.
BNum qui exsules restituti? Unum aiebat, praeterea neminem !
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Das mit der meldung beim Arbeitgeber hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ob von der Seite her nebentätigkeiten erlaubt sind und wenn ja welche. Bei manchen berufen gibt es ja z.B. ein Beschäftigungsverbot in ähnlichen Brachen.
Ab wann du das melden musst hat nichts mit dem Einkommen dabei zu tun. Da du das wenn es regelmäßige Höhere Einkünfte (d.H. über 400 € im Jahr) beim Finanzamt extra versteuern musst. Für dieses Einkommen liegt keine Sozialabgabenpflicht vor soweit ich weiß. Du musst allerdings Umsatzsteuer zahlen. Das wird normaler weise vierteljährlich veranlagt, oder je wie du´s mit dem Finanzamt ausgemacht hast.
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