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26.02.04 14:17 #1
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Hallo!
Nach meinem Umzug wollte ich mein Gewerbe, das ich als Student nebenher von zuhause aus betreibe (Internetprogrammierung), am neuen Wohnort anmelden.
Das Amt verlangt aber eine Genehmigung von meinem Vermieter. Ist das in Ordnung? Und kann der Vermieter mir verbieten, von zu Hause aus zu arbeiten? Ich hab ja weder Kundenbesuche oder ähnliches...
Gruß, Barbara
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26.02.04 14:58 #2
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- 213
Ich denke mal nicht das der Vermieter dir das verbieten kann. Aus welchem Grund?
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Doch das kann er glaube ich schon verbieten -weil die Berufsbezeichnung auf dem Gewerbeschein praktisch völlig unbedeutend ist.
Wenn du einmal als Gewerbetriebender gemeldet bist, kannst du theoretsich jedes Gewerbe ausüben, ohne dass du dir dafür einen zweiten G-Schein holen müsstest -plötzlich könntetst du also z.B. Fleischwaren in der Wohnung verkaufen und dein Vermieter würde dumm in die Röhre gucken...deshlab ist das -wie so vieles in Deutschland- eine Frage des Prinzips...aber dagegen haben wird der Vermiter sicher nichts...
Gruß TripHop
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Wundert mich nur, das die das verlangen. Wurde bei mir nicht nachgefragt.
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Hallo,
finde ich auch etwas seltsam, dass das Amt von dir sowas verlangt.
Bei mir hat das auch keiner haben wollen. Was ich allerdings machen musste:
ich musste beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung (Wohnraum zu Büro) stellen. Mein Vermieter hat dazu auch nichts gesagt.
Allerdings kann es schon vorkommen, dass Vermieter sich da quer stellen. Es kann auch passieren, dass ein Vermieter dann mal gerade die Miete erhöht, da ja ein Raum gewerblich genutzt wird und Gewerberäume meist teurer vermietet werden als Wohnraum.
Du solltest dich vorher mit deinem Vermieter unterhalten und dir schriftlich geben lassen, dass er nichts gegen eine gewerbliche Nutzung deines Wohnraumes hat, bzw. die Miete dadurch nicht erhöht wird. Somit hast du dann auch gleichzeitig die Genehmigung für's Amt.
Gruß
jeannieMan lernt nie aus!
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Es gibt störendes und nicht störendes Gewerbe. Was erlaubt ist und was nicht entscheidet in erster Instanz der Bebauungsplan.
Wenn der günes Licht gibt kann der Vermieter trotzdem die Ausübung in seinem Haus verbieten.
Dazu zählt Computerarbeit aber definitiv nicht. Genauso wenig könnte er dir Verbieten deinen Arbeitgeben von dort aus anzurufen, weil er der Meinung ist dass es eine gewerbliche Tätigkeit ist.
Ich verstehe das Amt aber auch nicht.
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