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22.02.04 19:31 #1
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Will mir ein Gewerbe anmelden, doch habe ich jetzt auch gesehen das wenn ich Kontakt mit Herstellern oder Großhandel Kontakt aufnehmen will sollte ich schon ein Gewerbe besitzen, damit sie überhaupt meine Anfrage bearbeiten.
Da ich mein Gewerbe nebenberuflich starten will habe ich ja nicht soviel Freiräume wie ein hauptberuflicher.
Wenn der Hersteller oder Großhändler ein Briefbogen verlangt, wie kann ich das dann verstehen?
Muß oder kann ich mir als nebenberufler ein Firmenlogo machen oder sogar einen Firmennamen verpassen?
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26.02.04 15:01 #2
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- 213
Hmm, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du logischerweise auch einen Firmennamen.
Ich denke mal du brauchst kein Logo auf deinem Briefbogen.
Einfach der Firmenname und die Anschrift sollte reichen.
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Wenn du mal Rechnungen schreiben solltest, muss auf diesen deine Bankverbindung, Steuernummer, und Firmenadresse stehen.
Die Firmen möchten diese Informationen von dir, damit sie dich richtig in deren Warenwirtschaftssystem erfassen können.
Im Klartext heisst das, dass du denen am einfachsten den Vordruck faxt/mailst/schickst, den du für deine Rechnungen benutzen wirst.--- DATEV-Support, IT-Consulting, OpenSource-Migration: www.ac-edv.de ---
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04.03.04 21:23 #4Nicht ganz korrekt, weil wenn man freiberuflich arbeitet, hat man zwar einen Gewerbeschein, bzw. braucht ihn und muss seine Gelder versteuern, aber einen Firmennamen hat man nicht.Original geschrieben von Spacemonkey
Hmm, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du logischerweise auch einen Firmennamen.
Ich denke mal du brauchst kein Logo auf deinem Briefbogen.
Einfach der Firmenname und die Anschrift sollte reichen.
Freiberufler sind verpflichtet Ihren bürgerlichen Namen anzugeben, man kann zwar einen fiktiven Firmennamen haben, aber die Firma wird darunter nicht geführt, sondern unter dem gesetzlichen Geburtsnamen ( oder angeheirateten ).
Um einen Firmennamen zu führen muss man mindestens (Beispiel) eine GbR sein.Die Signatur befindet sich aus Platzgründen auf der Rückseite!
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Wenn du ein einfaches Gewerbe als Einzelunternehmen anmeldest, ist dein "Firmenname" dein Vor- und Zuname. Darüberhinaus kannst du da dran noch einen Zusatz dranhängen. Also z.B. "Haggi Hartmann Pizzaservice".
Das Logo hat nur Bedeutung im Sinne der Corporate Identity so dass deine Kunden einen Wiedererkennungswert haben wenn sie dein Logo sehen.
Freiberufler kannst du übrigens nur werden, wenn du einen Akademischen Grad hast und deine "Firma" beim Finanzamt anmeldest. Z.B. Zahnartzt, Dipl. Informatiker, etc...--- DATEV-Support, IT-Consulting, OpenSource-Migration: www.ac-edv.de ---
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Wir müsse als GbR neben dem Firmennamen auch die Namen aller Gesellschafter angeben.
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05.03.04 19:34 #7
Uopps, ja soory, ich meinte natütlich selbstständig - nicht freiberuflich...
@ MTD : Ja ( zur letzten Frage von Dir )Die Signatur befindet sich aus Platzgründen auf der Rückseite!
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War keine Frage, sondern ne Information
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05.03.04 22:12 #9
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- 3.765
Hi,Original geschrieben von alex0815
Freiberufler kannst du übrigens nur werden, wenn du einen Akademischen Grad hast und deine "Firma" beim Finanzamt anmeldest. Z.B. Zahnartzt, Dipl. Informatiker, etc...
das ist definitiv falsch. Freiberufler können nur bestimmte Berufsgruppen
werden wie z.B. Anwälte, Apotheker, Ärzte, Architekten und Steuerberater,
aber auch Künstler und Journalisten.
Es ist weder eine akademische Ausbildung Grundvoraussetzung, noch kann
jeder Akademiker auch automatisch als Freiberufler in seinem Fachgebiet
arbeiten.
Grundvoraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die
wissenschaftlich, beratend, künstlerisch, erziehend, unterrichtend oder mit
geistigen Dienstleistungen verbunden ist. Der Status der Freiberuflichkeit
entfällt, wenn ein Freiberufler in seiner Tätigkeit gewerbliche Leistungen
vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren.
Gruß
Martin
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