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  1. #1
    haggihartmann haggihartmann ist offline Grünschnabel
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    2
    Will mir ein Gewerbe anmelden, doch habe ich jetzt auch gesehen das wenn ich Kontakt mit Herstellern oder Großhandel Kontakt aufnehmen will sollte ich schon ein Gewerbe besitzen, damit sie überhaupt meine Anfrage bearbeiten.
    Da ich mein Gewerbe nebenberuflich starten will habe ich ja nicht soviel Freiräume wie ein hauptberuflicher.
    Wenn der Hersteller oder Großhändler ein Briefbogen verlangt, wie kann ich das dann verstehen?
    Muß oder kann ich mir als nebenberufler ein Firmenlogo machen oder sogar einen Firmennamen verpassen?
     

  2. #2
    Spacemonkey Spacemonkey ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Jan 2002
    Beiträge
    213
    Hmm, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du logischerweise auch einen Firmennamen.
    Ich denke mal du brauchst kein Logo auf deinem Briefbogen.
    Einfach der Firmenname und die Anschrift sollte reichen.
     

  3. #3
    alex0815 alex0815 ist offline Mitglied Bronze
    Registriert seit
    Jul 2002
    Ort
    Berlin
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    37
    Wenn du mal Rechnungen schreiben solltest, muss auf diesen deine Bankverbindung, Steuernummer, und Firmenadresse stehen.
    Die Firmen möchten diese Informationen von dir, damit sie dich richtig in deren Warenwirtschaftssystem erfassen können.
    Im Klartext heisst das, dass du denen am einfachsten den Vordruck faxt/mailst/schickst, den du für deine Rechnungen benutzen wirst.
     
    --- DATEV-Support, IT-Consulting, OpenSource-Migration: www.ac-edv.de ---

  4. #4
    Avatar von Thomas Lindner
    Thomas Lindner Thomas Lindner ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Dec 2001
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    Schwarzenbek, Germany
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    5.022
    Original geschrieben von Spacemonkey
    Hmm, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du logischerweise auch einen Firmennamen.
    Ich denke mal du brauchst kein Logo auf deinem Briefbogen.
    Einfach der Firmenname und die Anschrift sollte reichen.
    Nicht ganz korrekt, weil wenn man freiberuflich arbeitet, hat man zwar einen Gewerbeschein, bzw. braucht ihn und muss seine Gelder versteuern, aber einen Firmennamen hat man nicht.

    Freiberufler sind verpflichtet Ihren bürgerlichen Namen anzugeben, man kann zwar einen fiktiven Firmennamen haben, aber die Firma wird darunter nicht geführt, sondern unter dem gesetzlichen Geburtsnamen ( oder angeheirateten ).

    Um einen Firmennamen zu führen muss man mindestens (Beispiel) eine GbR sein.
     
    Die Signatur befindet sich aus Platzgründen auf der Rückseite!

  5. #5
    alex0815 alex0815 ist offline Mitglied Bronze
    Registriert seit
    Jul 2002
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    Berlin
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    37
    Wenn du ein einfaches Gewerbe als Einzelunternehmen anmeldest, ist dein "Firmenname" dein Vor- und Zuname. Darüberhinaus kannst du da dran noch einen Zusatz dranhängen. Also z.B. "Haggi Hartmann Pizzaservice".
    Das Logo hat nur Bedeutung im Sinne der Corporate Identity so dass deine Kunden einen Wiedererkennungswert haben wenn sie dein Logo sehen.

    Freiberufler kannst du übrigens nur werden, wenn du einen Akademischen Grad hast und deine "Firma" beim Finanzamt anmeldest. Z.B. Zahnartzt, Dipl. Informatiker, etc...
     
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  6. #6
    MTD MTD ist offline Mitglied
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    Jan 2004
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    13
    Wir müsse als GbR neben dem Firmennamen auch die Namen aller Gesellschafter angeben.
     

  7. #7
    Avatar von Thomas Lindner
    Thomas Lindner Thomas Lindner ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Dec 2001
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    Schwarzenbek, Germany
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    5.022
    Uopps, ja soory, ich meinte natütlich selbstständig - nicht freiberuflich...

    @ MTD : Ja ( zur letzten Frage von Dir )
     
    Die Signatur befindet sich aus Platzgründen auf der Rückseite!

  8. #8
    MTD MTD ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Jan 2004
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    13
    War keine Frage, sondern ne Information
     

  9. #9
    Registriert seit
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    Kosmopolit
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    3.765
    Original geschrieben von alex0815
    Freiberufler kannst du übrigens nur werden, wenn du einen Akademischen Grad hast und deine "Firma" beim Finanzamt anmeldest. Z.B. Zahnartzt, Dipl. Informatiker, etc...
    Hi,

    das ist definitiv falsch. Freiberufler können nur bestimmte Berufsgruppen
    werden wie z.B. Anwälte, Apotheker, Ärzte, Architekten und Steuerberater,
    aber auch Künstler und Journalisten.
    Es ist weder eine akademische Ausbildung Grundvoraussetzung, noch kann
    jeder Akademiker auch automatisch als Freiberufler in seinem Fachgebiet
    arbeiten.

    Grundvoraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die
    wissenschaftlich, beratend, künstlerisch, erziehend, unterrichtend oder mit
    geistigen Dienstleistungen verbunden ist. Der Status der Freiberuflichkeit
    entfällt, wenn ein Freiberufler in seiner Tätigkeit gewerbliche Leistungen
    vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren.

    Gruß
    Martin
     

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