tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #16
    Tobias Claren Tobias Claren ist offline Mitglied
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    Wenn ich die CPU nun verkaufe ist das ja ein Gewerblicher Vorgang.
    Auch wenn ich das im Rahmen einer Reparatur machen würde.

    Wie ist das aber mit Einkäufen die später nicht verkauft wurden/werden?
    Eben mehr oder weniger private Ausgaben.
    Muss ich da nach dem Einkauf mit mir selbst ein Geschäft mit 16% MWSt. machen 0_o ?
    Oder kann ich alles auch privat kaufen UND die 16% zurückbekommen? Die Akzeptieren doch nicht 50 Einkäufe (Vorsteuer einfordern) und 5 verkäufe (MWSt. abgeben) ?

    Oder muss das irgendwie nur mit dem Betrieb in Zusammenhang gebracht werden?
    Bei einem PDA (aktuelles Beispiel) kann ich dass gut nachvollziehen. Aber wie ist es mit einer Waschmaschine?
    Was ist wenn ich erst mal Linsen TFT's, Ansteuerung (da wo Video reingeht), und, und, und kaufe, um damit etwas zu "entwickeln".
    Ist das eine geschäftliche Ausgabe wo ich die 16% gezahlter Steuer regelmäßig zurückverlangen kann? Ich könnte da nach 5 Jahren bis ungewiss ja mal etws verkaufen dass ich so gebaut habe.....(?). Oder muss da was von "Entwicklung" (was auch immer man sich darunter vorstellt) im Betätigungsfeld stehe haben?
    Ich könnte ja auch für den eventuellen zukünftigen Handel vorher Ausgaben für die entwicklung haben. Da bastelt man dann schon ml einige Jahre herum, und kauft in der Zeit einiges dafür.

    Ich meine, wenn ich nun sporadisch mal etwas verkaufe (wahrscheinlich), weil ich z.B. selbst etwas privat kaufen will dass sonst im Handel eigentlich nicht zu finden ist (Objektive, spezielle Linsen, TFT-Displays [nur Display und passende Ansteuerungselektronik, aber ohne Licht usw.] usw.) aber durch die Versandkosten und Staffelpreise/Mengenrabatte eine größere Bestellung ratsam ist. Ausserdem hat man ja auch ein Interesse daran dass die anderen die Teile auch bekommen können, um von deren Ergebnissen auch zu profitieren.
    Quasi eigennütziger Altruismus :-] . Konkret geht es hier speziell um den bau von Videoprojektoren. Da ist es schon schwierig Teile zu bekommen.....


    Wie soll man da monatlich etwas einreichen?
    Gerade bei so etwas kann man erst mal nur Ausgaben haben, und später evtl. auch mal etwas "entwickelt" haben dass man dann verkauft.

    Der Grund für das "Gewerbe" wäre dann sich und andere mit Dingen für ihr Hobby zu versorgen.
    Dann natürlich auch gerne Gewerblich, also mit MWSt. Solange da Steuer entsteht (gleich Gewerblich) sollte auch dieser Grund gelten.
    Aber das ist von vorneherein kein Ding von regelmäßiger Art.

    Nun müsste ich wieder den Teil "Wie soll man da monatlich etwas einreichen?..." beginnen.



    P.S.:
    Hier mein eingetragenes Betätigungsfeld:

    "Handel und Dienstleistungen, Unterhaltungs- und Gebrauchtselektronik bzw. Technik, Software und technische Bauelemente",
    und hier was eigentlich drin stehen sollte:

    "Handel und Dienstleistungen, Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik bzw. Technik, Software und technische Bauelemente"



    Wem es nicht auffiel, geht es wie mir im Amt.
    Da steht "Gebrauchtselektronik", als ob es was mit "Gebraucht" zu tun habe.

    Das ist eindeutig falsch, und nicht ein einfacher Tippfehler sondern verfälscht mir die Bedeutung.

    Was kann ich da noch machen? Angeblich können die später nur noch ergänzen, und alles kostet wieder €20.
    Die haben mich gefragt ob das so in Ordnung sei.
    Da fiel mir nur die Falsche Telefonnummer mit dessen Aufnahme die schon Schwierigkeiten hatte (9599695).
    Diesen "Gebrauchtselektronik"-Fehler sah ich da nicht.

    Sollten die mir das noch nachträglich ändern können? Vor allem ohne neue €20!
    Geändert von Tobias Claren (26.01.05 um 00:09 Uhr)
     

  2. #17
    mj-audio Tutorials.de Gastzugang
    Hallo, ich habe mein Gewerbe (Vermietung und Bereitstellung von Beschallungsanlagen) schon seit 5 Jahren und möchte nun noch Medien/Videotechnik hinzunehmen. Genauer gesagt ich möchte Filme von den Veranstaltungen herstellen oder die Veranstaltung mittels einer oder mehrerer Kameras auf eine große Leinwand projezieren. Kann mir jemand sagen ob für diese Art von Gewerbe eine Qualifikation/Meisterbrief oder ähnliches notwendig ist?
    Gruß M. Jansen
     

  3. #18
    Tobias Claren Tobias Claren ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Jan 2005
    Beiträge
    10
    Zitat Zitat von mj-audio
    Hallo, ich habe mein Gewerbe (Vermietung und Bereitstellung von Beschallungsanlagen) schon seit 5 Jahren und möchte nun noch Medien/Videotechnik hinzunehmen. Genauer gesagt ich möchte Filme von den Veranstaltungen herstellen oder die Veranstaltung mittels einer oder mehrerer Kameras auf eine große Leinwand projezieren. Kann mir jemand sagen ob für diese Art von Gewerbe eine Qualifikation/Meisterbrief oder ähnliches notwendig ist?
    Gruß M. Jansen

    Nicht mal für die Fotografie ist ein Meisterbrief notwendig.
    Da hat die Bundesregierung durch Druck der EU "Don Phillip" eins auf den Deckel gehauen.
    Hier das Gejammer der Handwerksmafia die ihre Felle davonschwimmen sieht:
    http://www.handwerkermarkt.de/portal...ead.php?id=213

    So etwas zählt ganz sicher nicht dazu. Ob es jemals dazu gehörte ist eine andere Sache.
    Ich könnte sofort eine Bäckerei aufmachen! Ich habe aber keinen Meistertitel, oder Meister.
    Wozu auch? Wo ist die Gefahr für den Kunden? Kochen darf auch jeder. Gab es da schon je einen Meister? Wenn die Backwaren nicht schmecken kauft es eben keiner mehr.
    Geprüft wird wie immer vom Gesundheitsamt. Z.B. die ärztliche Untersuchung zu Anfang die auch jeder Meister machen muss.

    Fliesenlegen, "Streichen" (Farbtechnik und Raumgestaltung), Glasblasen usw..
    Theoretisch ist auch das Schreinerhandwerk nicht mit direkter Gefahr für den Kunden versehen. Dass denen der Schrank auf den Kopf fällt? Quatsch.
    Und welcher Gefahr sich der Arbeitende aussetzt hat da keine rechtliche Bedeutung.

    Besonders schön ist "Das Ende der Herrenjahre" zu lesen:
    http://www.wams.de/data/2003/05/04/84084.html?s=1

    "62 von 94 derzeitigen Vollhandwerken künftig ohne Meistertitel".....

    Vollständige Liste der zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Handwerke
    http://dip.bundestag.de/btd/15/022/1502246.pdf
     

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