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Also, ich bin mir mitlerweile ziemlich sicher, dass ich demnächst ein Gewerbe anmelden werde, es sei denn es treten jetzt bei den letzten Fragen irgendwelche Unannehmlichkeiten auf.
Meine ersten Fragen beziehen sich auf einige Freibeträge, die ich nicht so ganz auf die Reihe bekomme, bzw immer wieder durcheinander werfe.
- Wie hoch ist der Freibetrag, unterhalb dessen man sich nicht selber krankenversichern (usw.) muss, sondern das noch über den Arbeitgeber (im Moment bin ich noch Zivi) bzw. über die Eltern (wenn ich Ende des Jahres anfange zu studieren) laufen kann. Und bezieht sich dieser Freibetrag auf den Umsatz oder den Gewinn (vor oder nach Steuern?) ?
- Wie hoch ist der Freibetrag, unterhalb dessen ich noch eine einfache Einnahmenüberschußrechnung machen kann, an Stelle einer vollen Steuererklärung ? Kann man auch diese ganzen "Späße" mit Sachen von der Steuer absetzen machen, wenn man nur eine Einnahmenüberschußrechnung macht ?
- Und der Freibetrag für Einkommenssteuer ? Gewerbesteuer muss ich ja immer zahlen und zwar an die Kommune, richtig ?
Also ich denke ich werde unter sämtlichen Freibeträgen liegen, also ist das alles eigentlich halb so wild, aber ich würde halt gerne sicher gehen, da mir nie so richtig klar war, ob sich die Freibeträge auf Umsatz und/oder Gewinn beziehen.
Dann abschließend noch eine Frage. Zwangsmitglied in der IHK bin ich dann sowieso, aber ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht zwingend notwending oder ?
Evtl. noch zu der geplanten Tätigkeit meines Gewerbes. Ich werde als Verlag auftreten (dazu später noch eine Frage) und vorerst ein Buch vertreiben, mit einer jährlichen Auflage von angepeilten 50-100 Stück (klingt verrückt, ist aber sinnvoll, denke ich
). Des weiteren, allerdings vorerst sekundär, werde ich IT-Dienstleitungen anbieten und evtl. ab und an mal einen PC verkaufen (oder fällt das auch unter Dienstleistung?).
Zu der Sache mit dem Verlag. Kann ich wenn ich ein Gewerbe habe, einfach als Verlag autreten oder sind an das Verlagswesen bestimmte Bedingungen geknüpft, ausser, der theoretischen Definition, dass ich einen Autor "beschäftige" dessen Bücher ich publiziere ?
So das war es auch erstmal schon, würde mich über sämtliche, also auch Teilantworten freuen.
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Einfach beim Finazamt in deiner Gemeinde anrufen und fragen, die helfen da gerne. Uns zumindestOriginal geschrieben von Tim Comanns
- Wie hoch ist der Freibetrag, unterhalb dessen ich noch eine einfache Einnahmenüberschußrechnung machen kann, an Stelle einer vollen Steuererklärung ?
Kosten-Überschussrechnung musst du sowieso machen, hat nicht direkt was mit der Steuererklärung zu tun, nur wenn was geprüft wird und für dich selbst. So isses jedenfalls bei uns (GbR)
Nein, der Eintrag ist nicht zwingend Notwendig. IHK bist du dann zwar Zwangsmitglied wirst aber vorrausssichtlich (schreibt man das so ?) keine Beiträge zahlen müssen.Original geschrieben von Tim Comanns
Dann abschließend noch eine Frage. Zwangsmitglied in der IHK bin ich dann sowieso, aber ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht zwingend notwending oder ?
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