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So jetzt habe ich auch mal eine Frage,
Im Moment bin ich noch Zivildienstleistender (noch bis Ende Juni '04) und dann ab dem folgende Wintersemester wohl Student.
Im Moment bin ich ja über das Bundesamt für den Zivildienst krankenversichert und danach wohl wieder mit über meinen Vater privatversichert.
Ändert sich daran irgendwas, wenn ich ein Gewerbe anmelde ? Bin ich dann automatisch selbst dafür zuständig, oder geht das trotzdem so weiter, wie oben angesprochen ?
PS: Und wie sieht das mit Kindergeld aus ? Prinzipiell bekommen die Eltern, wenn man studiert, ja wieder Kindergeld, im Gegensatz zu der Zeit, wo man Zivildienst macht. Fällt der Anspruch weg, durch die schlichte Tatsache, dass ein Gewerbe auf meinen Namen angemeldet ist ? Da ich zunächst einmal sicherlich keine immense Gewinne erwirtschaften kann/will, wäre das nämlich ein wenig ärgerlich.
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28.01.04 19:26 #2del d vibrato Tutorials.de Gastzugang
Hi,
bei der Berechnung des Kindergeldes kommt es darauf an, wie hoch Dein Einkommen ist. Wenn Du also zu viel mit Deinem Gewerbe verdienst, wird das Kindergeld angepasst.
Bei der Krankenversicherung kommt es darauf an, was Du hauptberuflich machst. Wenn Du also Student bist, gelten für Dich die betreffenden Regelungen.
Frage aber lieber mal bei Deiner Krankenkasse nach.
Grüsse
del
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Also das mit Kindergeld wird angepasst stimmt nicht. Wenn du über er Einkommensgrenze ich glaube 7200.- netto Jährlich liegst gibts keinen cent mehr.
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