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		<title><![CDATA[tutorials.de - Gründung & Gewerbe]]></title>
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		<description><![CDATA[Forum & Hilfe für Gründer, Selbständige, Gewerbetreibende und solche, die es werden wollen]]></description>
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		<lastBuildDate>Wed, 08 Sep 2010 23:01:41 GMT</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[tutorials.de - Gründung & Gewerbe]]></title>
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			<title>Ein paar Fragen zum Nebengewerbe</title>
			<link>http://www.tutorials.de/gruendung-gewerbe/365307-ein-paar-fragen-zum-nebengewerbe.html</link>
			<pubDate>Sat, 21 Aug 2010 10:13:00 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Mahlzeit! 
 
Ich habe am 04.08.2010 mein Nebengewerbe angemeldet mit der Bezeichnung "Einkaufsfahrten (Wareneinkauf und Auslieferung für Dritte mit eigenem PKW). Ich habe aber bis heute diesen Fragebogen vom Finanzamt nicht bekommen. Mir wurde eigentlich immer gesagt, erst wenn ich die Steuernummer...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Mahlzeit!<br />
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Ich habe am 04.08.2010 mein Nebengewerbe angemeldet mit der Bezeichnung &quot;Einkaufsfahrten (Wareneinkauf und Auslieferung für Dritte mit eigenem PKW). Ich habe aber bis heute diesen Fragebogen vom Finanzamt nicht bekommen. Mir wurde eigentlich immer gesagt, erst wenn ich die Steuernummer von denen bekomme kann ich anfangen mit dem Gewerbe Geld zu verdienen. Gestern sagt mir jedoch ein guter Bekannter, er hatte ab dem Tag seiner Anmeldung angefangen mit diesem Gewerbe zu arbeiten und Geld zu verdienen, also auch Rechnungen zu schreiben. Jetzt bin ich etwas wacklig. Könnte ich also wirklich schon seit dem 4. mit dem Gewerbe arbeiten? Ich strebe das Kleingewerbe (17500 €) am.<br />
<br />
Zu dem Thema. Welche Steuern werden da eigentlich fällig und welche fallen weg?<br />
<br />
Als Letztes, während meinen Umfragen ergab sich nun auch das Interesse von Einigen, ob ich auch in deren Auftrag ihren alten Plunder zu einem eBay Verkäufer bringe. Dabei kam mir natürlich der Gedanke, warum das Zeugs nicht selbst dann bei eBay verkaufen? Bliebe nur die Frage kann ich über mein angemeldetes Gewerbe dafür eine Rechnung schreiben?<br />
<br />
So das reicht erstmal ^^. Danke schonmal.</div>

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			<category domain="http://www.tutorials.de/gruendung-gewerbe/"><![CDATA[Gründung & Gewerbe]]></category>
			<dc:creator>diabolus</dc:creator>
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		</item>
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			<title>400 Euro Anstellung vs. Rechnung über Gewerbe</title>
			<link>http://www.tutorials.de/gruendung-gewerbe/365299-400-euro-anstellung-vs-rechnung-ueber-gewerbe.html</link>
			<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 23:43:06 GMT</pubDate>
			<description>Hallo, 
 
mir stellt sich gerade folgendes Problem. 
 
Anstellung eines Arbeitnehmers auf 400 Euro Basis vs. Anstellung auf Honorbasis (Gewerbeschein) und Rechnungsstellung 
 
Fall 1.) 
Das Problem ist, dass diese Person deutlich im nächsten Monat, gemessen am Stundenlohn des 400 Euro Jobs, das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo,<br />
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mir stellt sich gerade folgendes Problem.<br />
<br />
Anstellung eines Arbeitnehmers auf 400 Euro Basis vs. Anstellung auf Honorbasis (Gewerbeschein) und Rechnungsstellung<br />
<br />
Fall 1.)<br />
Das Problem ist, dass diese Person deutlich im nächsten Monat, gemessen am Stundenlohn des 400 Euro Jobs, das vierfache an Stunden arbeiten wird. Geplant ist nun, der Person auch in den folgenden drei Monaten jeweils 400 Euro Gehalt auszuzahlen ohne das diese arbeitet. Der bekannte Nachteil ist, dass solange das Beschäftigungsverhältnis läuft, die Lohnsteuerkarte einbehalten werden muss. Die Person kann also kein weiteres Arbeitsverhältnis in der günstigsten Steuerklasse annehmen. Naja, und der Person kann der Lohn erst mit mehreren Monaten Verspätung ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Löhne für die kommenden drei Monate zum Zeitung des ersten Monats ist angeblich nicht rechtlich erlaubt.<br />
<br />
Fall 2.)<br />
Die Alternative ist, die Person auf Honorarbasis anzustellen und von ihr eine Rechnung ausstellen zu lassen, die dem Stundenumfang multipliziert mit dem Stundensatz des 400 Euro Jobs entspricht. In oberen Beispiel also 4 x 400 Euro =&gt; 1600 Euro.<br />
<br />
Im Falle der Honorarbasis (Fall 2) suche ich die Antworten auf folgende Fragen:<br />
1. Muss die Person (Kleingewerbe) Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen oder kann sie die vollen 1600 Euro behalten solange gewissen Jahresgewinngrenzen nicht überschritten werden?<br />
2. Ist die Honorbasis möglich wenn die Person vorher oder nachher im Unternehmen auf 400 Euro Basis beschäftigt wird? Z.b. Student der sonst auf 400 Euro Basis arbeitet, in den Ferien aber Vollzeit und das Geld gerne auf einen Schlag ohne Abgaben hätte.<br />
3. Gibt es für die Person bzw. das Unternehmen Unterschiede zwischen Fall 1 und Fall 2?<br />
<br />
Danke schön! :)</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.tutorials.de/gruendung-gewerbe/"><![CDATA[Gründung & Gewerbe]]></category>
			<dc:creator>Tackleberry</dc:creator>
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		</item>
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			<title>Rechnungen schreiben ohne Kleingewerbe?</title>
			<link>http://www.tutorials.de/gruendung-gewerbe/364740-rechnungen-schreiben-ohne-kleingewerbe.html</link>
			<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:54:56 GMT</pubDate>
			<description>Hallo ihr Lieben,  
 
ich bin angestellter Mediengestalter, würde aber gerne bis ca. 300 Euro im Monat dazu verdienen.  
Das Unternehmen möchte natürlich gerne Rechnungen habe, da ich nicht selbstständig bin geht das doch nicht oder? 
 
Hoffe hier auf Antwort... 
 
Gruß</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo ihr Lieben, <br />
<br />
ich bin angestellter Mediengestalter, würde aber gerne bis ca. 300 Euro im Monat dazu verdienen. <br />
Das Unternehmen möchte natürlich gerne Rechnungen habe, da ich nicht selbstständig bin geht das doch nicht oder?<br />
<br />
Hoffe hier auf Antwort...<br />
<br />
Gruß</div>

 ]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.tutorials.de/gruendung-gewerbe/"><![CDATA[Gründung & Gewerbe]]></category>
			<dc:creator>Mogli-Designz</dc:creator>
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