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Hallo,
kurze frage
....
ich soll eine Anzeige gestalten und bekam als Maße:
1/1 4c Satzspiegel: 195 mm x 266 mm
1/1 4c Anschnitt: 221 mm x 292 mm zzgl. 5 mm Beschnitt
das heißt doch das ich die Anzeige auf 221 x292 anlege + 5 mm Beschnitt,
und alle relevanten Daten wie Schriften und Logos innerhalb von 195x266cm sein sollen,
oder?
//edit Markus: verschoben nach Desktop Publishing.
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Würde ich auch so verstehen.
Im Bedarfsfall aber lieber noch einmal nachfragen weil vor allem wenn die schon einen Satzspiegel angeben: Wo liegt der? Mittig? Oder nach welchen Regeln ist der konstruiert?
Nachtrag: ach ja, wenn du eine ganzseitige Anzeige gestaltest kann dir doch der Satzspiegel vom Magazin eigentlich egal sein, außer die Anzeige soll aussehen wie ein redaktioneller Beitag ... ?Geändert von janoc (13.03.08 um 16:14 Uhr)
prinzipiell planlos™
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An Deiner stelle würde ich den Auftraggeber fragen was für eine Anzeige er denn gebucht hat, beide Formate sicher nicht, und je nach dem dann die Anzeige anlegen. Ansonsten hast Du alles richtig verstanden, frage aber gleich auch noch ob rechte oder linke Seite, geheftet oder klebegebunden – diese Informationen helfen ebenfalls bei der Gestaltung.
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Jo mach ich vielen Dank für die Tips (also hab ich doch nix wirklich falsch verstanden)...
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Und die Lösung der Frage ist?
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30.04.08 12:55 #6
Moin
Die Anzeige wird in einer ganzen Seite angegeben (was die 1/1 erklärt),
4c geben die Farben an, in diesem Fall sind es 4 Farben (CYMK, da keine Sonderfarben angegeben sind)
Die Seite wird in den angegeben Maßen + 5mm angelegt (edit: natürlich pro Blattseite), soll heißen dass
keine relevanten Daten/Elemente in den äußeren 5mm sein dürfen.
Diese 5mm werden hinterher abgeschnitten, da sich dort meist Farbmarken usw befinden.
Die Typo wird in dem angegeben Satzspiegel angelegt (die Nutzfläche die auf der
Seite dadurch vorgegeben wird).
Und des Pudels Kern: Auftraggeber im Zweifel fragen =)Geändert von ink (30.04.08 um 13:01 Uhr)
„Demokratie ist lustig.“
Joseph Beuys
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ganz so einfach ist es nicht, weil eine Satzspiegelanzeige in der Grösse des Satzspiegels angelegt werden muss, ohne Beschnitt und ob rechte oder linke Seite dann technisch egal ist. Richtig dagegen ist, den Auftraggeber zu fragen.
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30.04.08 13:07 #8
Der Satzspiegel bleibt natürlich vom Beschnitt usw befreit.
Der Schnittbereich bezieht sich nur auf die Gesamtseite.
Ich dachte dass hätt ich so geschrieben =)„Demokratie ist lustig.“
Joseph Beuys
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