tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #1
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    Hallo Forum!
    Auf diversen Seiten geistert die Meldung rum , dass die Altersfreigabenkennzeichnung auf Webseiten Pflicht wird (Ab Januar 2011?), aber im Grunde nichts richtig geklärt ist.
    Frühestens mitte 2011 sollen konkrete Vorschriften ergehen.
    So stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien wird die Alterfreigabe eingeschätzt?
    Wer macht das?
    Wie wird die Alterfreigabe auf der Webseite angezeigt(Logo)?

    Was sagen hier die Profis unter den Webseitenbetreibern/Erstellern:
    Kann man es überhaupt noch riskieren eine private Webseite zu betreiben?
    Oder muss man ab Januar mit Massenabmahnungen rechnen, wenn keine bzw. falsche
    Freigaben auf den Seiten erscheinen?
    Wie werdent ihr das handhaben?

    Gruß
    Ralf

    Link zum Thema:
    http://www.heise.de/ct/artikel/Alter...b-1144204.html
     
    Ganz gleich was auch immer, jedenfalls ja!

  2. #2
    master bratack master bratack ist offline Mitglied Silber
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    Wenn das nur DE weit ist werd ich wohl auswandern.
    Das ist einfach sinnlos. Ich schätz mal 80% des Internets FSK 0, der rest sind onlinespiele, Pornos & ggf. Site's die der regierung nicht in den Kram passen.

    Ich bin absolut gegen Zensur, aber die Regierung meint ja alles besser zu wissen. Ich wette das die meisten Bundestagsheinzen nicht mal Unix kennen
     
    #MFG Bratack
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  3. #3
    Avatar von Nico Graichen
    Nico Graichen Nico Graichen ist offline aka gemballa
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    Zitat Zitat von master bratack Beitrag anzeigen
    Ich schätz mal 80% des Internets FSK 0, der rest sind onlinespiele, Pornos & ggf. Site's die der regierung nicht in den Kram passen.
    Dann solltest du mal neu schätzen!
    Der Großteil der Seiten im Internet bieten pornographischen Inhalt.
     
    Grüße Nico
    ----------------------
    Xing
    ----------------------
    Zitat Zitat von Mark Twain (1835-1910)
    Es gibt drei Dinge, die eine Frau aus dem Nichts hervorzaubern kann: einen Hut, einen Salat und einen Ehekrach.
    Zitat Zitat von Mike Wilson - Biographie über Larry Ellison (CEO Oracle)
    The Difference Between God and Larry Ellison: God Doesn't Think He's Larry Ellison

  4. #4
    master bratack master bratack ist offline Mitglied Silber
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    Es war ja mal anders. Aber da werden die Coder ja richtig bestraft. Mehr arbeit
    Aber wie will das realisiert werden? Neuer HTTP Standart?
     
    #MFG Bratack
    Coder

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  5. #5
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    Ich sehe das als eine groß angelegte und amtlich gesicherte Lizenz zum Geld drucken für Zertifizierungsstellen und Abmahnanwälte.
    Ich nehme mal an, dass eine selbsteinschätzung seiner Webseiten nicht aussreichend sein wird. Also müssen zugelassene Zertifisierungsstelle (evtl. TÜV) die Seiten prüfen und einstufen.
    Wenn ich mir nun dynamische Inhalte, wie hier auf Tutorials.de ansehe, dann kann ich mir nicht vorstellen, wie das realisiert werden soll. Haben die Moderatoren hier die nötige Zeit und Fachkenntnis, um die Einstufung zu überwachen? Wie häufig muss dies geprüft werden? Täglich? Stündlich?
    In Deutschland kann man das Web zunehmend nur noch passiv nutzen. Aktiv ist finanziell gesehen einfach zu riskant.
     
    Ganz gleich was auch immer, jedenfalls ja!

  6. #6
    Avatar von timestamp
    timestamp timestamp ist offline Mitglied Rubin
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    Einfach alles FKS 18. Keine Probleme. Die Welt ist wieder in Ordnung Mal abgesehen davon, dass die Altersbegrenzung wohl kaum jemanden vom Betreten der Seite wirklich hinter wird...
     

  7. #7
    Avatar von rd4eva
    rd4eva rd4eva ist offline Mitglied Brillant
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    Ich nehme mal an, dass eine selbsteinschätzung seiner Webseiten nicht aussreichend sein wird
    Dazu mal ein Zitat ( Quelle unten ):
    Entweder nehmen die Anbieter die Kennzeichnung selbst vor oder sie nehmen die Dienste von Kontrollstellen in Anspruch, die offiziell von der „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) anerkannt wurden.
    [...]
    Da diese Organisationen für ihre Dienste Gebühren erheben (z.B. beträgt der Mindestbeitrag bei der FSM 4.000 Euro pro Jahr) bleibt für die „Normalanbieter“ wohl nur die Selbsteinschätzung.
    [...]
    Wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes. [...]
    Quelle:
    http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/

    Udo Vetter hat dazu ebenfalls einen zwar langen aber lesenswerten Artikel geschrieben der ein bischen Entwarnung gibt.
    http://www.lawblog.de/index.php/arch...leiben-konnen/
     
    In order to understand recursion, one must first understand recursion.

  8. #8
    master bratack master bratack ist offline Mitglied Silber
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    LOL.
    Wie ist das den eigentlich wenn ich mein Webangebot auf nen Russichen server lege?
     
    #MFG Bratack
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  9. #9
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    @rd4eva
    Danke für den Link! Sehr interessant, was der Herr Vetter dazu schreibt. Bleibt zu hoffen, dass alle Gerichte und Richter die gleichen Schlüsse aus dem Gesetzestext ziehen.
    Da dieser aber sehr schwammig ist, wird es wohl wieder "Schwerpunktgerichte" geben, die potentiellen Abmahnern zuspielen.
    Das das ganze im Grunde totaler Blödsinn ist und dem erstrebten Ziel nicht hilfreich, sollte jedem klar sein, der einen Browser bedienen kann.
    Unsere gesetzgebende Führungselite gehört demnach nicht dazu .
     
    Ganz gleich was auch immer, jedenfalls ja!

  10. #10
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