tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  • 1 Beitrag von Dennis Wronka
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  1. #1
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    Hallo Coder-Gemeinde,

    das ist zwar etwas off-topic hier, aber ich weiß nich wohin sonst damit. Es geht um euer geballtes Wissen zur Historie des WWW. Forumsmoderatoren mögen diesen Beitrag gerne an den rechten Fleck veschieben.

    Meine Frage: In welchem Jahr sind die ersten visuellen Produkt-Konfiguratoren im Web aufgetaucht?

    Ich meine solche Dinge wie das hier oder den hier oder sowas. Also eine Web-Anwendung, bei der der User ein variantenreiches Produkt im Web selbst verändern kann und dabei immer sieht, wie's grade aussieht und was das gerade kostet.

    Hintergrund meiner Frage: Ich habe einen Konfigurator für einen unserer Kunden entwickelt, der läuft seit über einem Jahr sehr erfolgreich auf deren Website. Jetzt wurde dieser Kunde abgemahnt von einer windigen Firma die behauptet, unser Konfigurator wäre von ihnen geklaut. Sie bringen viele an den Haaren herbeigezogene Argumente, eines davon ist, sie seien weltweit die ersten gewesen, die einen visuellen Konfigurator im Internet angeboten hätten.

    Ich glaube zwar, dass die sowieso keine Chance haben damit durchzukommen, dennoch würde ich gerne diese Behauptung widerlegen.

    Vielleicht erinnert sich jemand daran, dass er schon im vorigen Jahrtausend sein Auto im Web konfiguriert hat. Oder jemand kennt eine gute Quelle aus der hervor geht, ab wann derartige Anwendungen im Web auftauchten.

    Jeder sachdienliche Hinweis ist willkommen.

    Viele Grüße,
    Martin
     
    Martin

  2. #2
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Hallo!

    Keine Ahnung wie lange es schon diese Konfiguratoren gibt, aber ganz sicher länger als 1 Jahr.

    Ist aber auch egal.....
    Denn ich bin der Meinung dass die Idee sich etwas "virtuell und visuell zusammen stellen" zu können, sich also solche nicht schützen lässt.
    Da sollte ein Anwalt aber eine kompetente Auskunft geben können.

    Wohl aber würde sich das Produkt schützen lassen.
    Sie können sich also "ihren Konfigurator" schützen lassen.

    Abgesehen davon: können sie nachweisen dass sie die "Erfinder" sind?
    Irgendwelche aus der Luft gegriffenen Behauptungen kann jeder aufstellen.
    Für mich klingt es einfach nur nach Abzocke.
    Ab zum Anwalt mit der Sache, soll der sich darum kümmern.

    Gruss Dr Dau
     
    Schri-Schra-Schrödi *g*
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  3. #3
    kuddeldaddeldu kuddeldaddeldu ist offline Mitglied Diamant
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    Hi,

    Zitat Zitat von ManicMarble Beitrag anzeigen
    Sie bringen viele an den Haaren herbeigezogene Argumente, eines davon ist, sie seien weltweit die ersten gewesen, die einen visuellen Konfigurator im Internet angeboten hätten.
    Ich bin, wie der Doc, der Meinung, dass eine solche Idee sich nicht schützen lässt, höchstens die Umsetzung. Frag doch bei den verlinkten Seiten mal an, seit wann sie diesen Service anbieten und ob sie ähnliches erlebt haben.

    LG

    PS.: Ich kenne eine Firma in Bremen, die u.a. auf so etwas spezialisiert und glaube ich seit 2000 am Markt ist.
     
    Da es nötig zu werden scheint: Ich leiste hier keinen Support über PN. Stellt Rückfragen zu Euren Problemen bitte in Eurem Thread, dann können alle helfen.

  4. #4
    Avatar von Dennis Wronka
    Dennis Wronka Dennis Wronka ist offline Soulcollector
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    Also: Wenn die behaupten Du haettest deren Konfiguration gestohlen dann ist dies ja eine Unterstellung von unrechtmaessiger Verwendung fremden Programmcodes.
    Zur Erleichterung verweise ich dabei mal auf die langatmigen Anschuldigungen von SCO gegenueber dem Linux-Kernel.

    Wenn die meinen Ihr haettet deren Code geklaut dann wird sowas sicherlich damit beendet werden koennen dass ein unabhaengiger Dritter (z.B. das Gericht, bzw. ein vom Gericht beauftragter Experte) Euren und deren Code vergleicht.

    Nur weil etwas gleich aussieht muss ja der Code nicht identisch sein. Es fuehren ja bekanntlich viele Wege nach Rom.

    Und wenn die die Idee/Umsetzung durchsetzen wollen dann geht das wohl nur ueber ein Patent. Aber wenn ich nichts verpasst habe gibt es in Europa bislang weiterhin keine Software-Patente, wodurch diese Moeglichkeit also flachfallen duerfte.

    Wenn Ihr also 100% sicher seit dass Euer Code nicht, auf welchem Wege auch immer, aus externer Quelle stammt und nicht frei lizensiert ist dann wuerde ich persoenlich erstmal die Fuesse hochlegen und nix machen.

    Anmerkung: Diese Aussage spiegelt meine persoenliche Meinung wieder. Ich habe keine Ahnung von Rechtsangelegenheiten und verweise fuer eine bindende Aussage auf einen Anwalt Deines Vertrauens.
    Sven Mintel bedankt sich. 
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  5. #5
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    Ich bin der Erfinder des Rades. Ich verklage alle die am Rad drehen!

    Das war nicht nur Ironie von mir sondern auch eine leicht sarkastische Darstellung deines Problems.

    Was ich zu meinen Vorrednern noch hinzufügen möchte, ist dass du auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreibst (selbstredend) und keine Frist versäumst, sonst "brennt's an und 'du' muss es Schlucken". Meine Wenigkeit würde jetzt alles wieder eintüten und zurück schicken mit dem Hinweis, dass der beanstandete Sachverhalt nicht nachvollziehbar sei.

    Was ihr aber schon mal machen solltet, ist diesen "Konfigurator" von der Seite zu nehmen. In diesem Punkt sollte man das ganze bis zur Klärung Ernst nehmen. Ein Anwalt wird dir mehr dazu erzählen und vielleicht sogar noch Schadensersatz rausholen, wenn alles unbegründet war und ihr sogar aufgefordert wurdet sämtliches, in der Richtung, umgehend zu unterlassen. Das ist aber jetzt noch (relativ realistische) Schönmalerei von mir

    Zu deiner Frage: Wenn du wissen willst seit wann es sowas gibt, dann frag bei dem nach der euch Abmahnt Er kann es scheinbar sagen und auch belegen.

    Das ist meine persönliche Meinung. Es muss nicht bei deinem Anliegen zutreffen, da zu wenig Informationen bekannt sind. Alle Angaben ohne Gewähr. Überlasse das einem Anwalt die haben Spaß dadran. Wenn dich sowas interessiert werde selbst Anwalt.
    Geändert von ZodiacXP (08.08.09 um 10:49 Uhr)
     
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    und keine Copy&Paste-Lösungen - ein bisschen selbst nachdenken sollte drin sein. Konstruktivismus 4tw!


    MfG, Zod

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  6. #6
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    Hallo und Danke für die vielen Antworten.

    Zunächst möchte ich nochmal klarstellen, dass bislang weder ich noch die Agentur, für die ich arbeite, abgemahnt wurde, sondern unser Kunde, in dessen Auftrag ich den Konfigurator entwickelt habe. Bei denen handelt es sich um eine große Firma, Teil eines noch größeren Konzerns mit eigener Rechtsabteilung und schlagkräftigem Anwaltsgeschwader, das sich dieser Sache natürlich bereits angenommen hat. Ich bin voller Zuversicht, dass die das im Griff haben. Bislang bin ich allenfalls Zeuge und ich kann jeden Eid schwören, dass ich das Teil alleine entwickelt habe und jeder Sachverständige würde das bei einem Quellcodevergleich bestätigen.

    Wie gesagt, EINER der (allesamt höchst lächerlichen) Punkte die "die Anderen" anführen ist die Behauptung, sie hätten den weltweit ersten visuellen Produkt-Konfigurator für's Web entwickelt, also quasi das Prinzip erfunden. Genau diesen einen Punkt würde ich gerne mit eurer Hilfe entkräften. Was ich suche sind Ansätze, wo ich eventuell konkreter nach den Anfängen des "Web-Produkt-Konfigurations-Wesens" recherchieren kann.

    Trotzdem Danke für die vielen ermutigenden Beiträge. Natürlich können wir gerne auch weiter über derartige Praktiken wettern. Ne richtig fette Sauerei ist sowas ja wirklich. Dieser Konfigurator ist quasi "mein Baby" und da kommen so Schmierenkommödianten daher ... da darf man sich auch mal aufregen drüber.

    Viele Grüße,
    Martin
    Geändert von ManicMarble (10.08.09 um 19:01 Uhr) Grund: (kleine Ergänzung)
     
    Martin

  7. #7
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    Zitat Zitat von ManicMarble Beitrag anzeigen
    Genau diesen einen Punkt würde ich gerne mit eurer Hilfe entkräften. Was ich suche sind Ansätze, wo ich eventuell konkreter nach den Anfängen des "Web-Produkt-Konfigurations-Wesens" recherchieren kann.

    Trotzdem Danke für die vielen ermutigenden Beiträge.
    Also ich würde den vermeintlichen Rechteinhaber fragen.

    Zudem muss man vorsichtig sein mit der Annahme, dass alles aus dem eigenen Füller auch frei von Ansprüchen Dritter ist. Da bieten sich die Kuriositäten der Telekom als Beispiel an. Man denkt immer die Grundfarben kann man nicht schützen, aber man kann - zumindest CMYK. Eine Seite in Magenta kostet dank Abmahnungen mehr als man denkt, da die Telekom sich sogar die Farbe geschützt hat. Auch mit dem Wort "Internet" kommt man nicht immer ungestraft davon (Quelle).

    btw: Wo ist unser gutes altes "in dubio pro reo" hin? Da frage ich lieber den Anwalt ob man so etwas überhaupt machen muss. Mir fiele da spontan die Beweislast ein und treffend finde ich: 2336.3 BGB. Noch schöneres Beispiel sind die Briefe oder Mails von Firmen die mir sagen, dass jemand mit meiner IP irgendwas böses gemacht hat bei ihnen und ich solle Anzeige erstatten. Ja, bin ich denn der geschädigte? Kein Stück. Da hat sich schön der geschädigte darum zu kümmern.

    Nur mit Hilfe eines Anwalts, Verbraucherzentrale oder ähnlichem kann man Rechtsfragen lösen. Wir dürfen dir keinen Rechtsbeistand geben und ich werde es auch nicht tun, sondern nur meine Meinung äußern zu allgemeinen Themen wie Beweislast und Nachrichten zu Markenrecht aus den Medien.

    Deswegen finde ich auch spezifische Fragen so schlimm, da das beantworten direkt gegen das §6 RDG verstößt.

    Also, auf zum Anwalt!
    Geändert von ZodiacXP (10.08.09 um 20:15 Uhr)
     
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    MfG, Zod

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  8. #8
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    Hallo ZodiacXP,

    ich dachte, aus meinem letzten Posting ginge hervor, dass ich gar keine "Rechtsberatung" will. Wie gesagt, die Anwälte des Kunden sind da schon dran, die wissen schon was zu tun ist. Auf die leichte Schulter nehmen die das sicher nicht.

    Meine eigentliche Frage an das Forum steht im Betreff. Ich Suche doch nur nach Hinweisen, wie man rausfinden könnte, seit wann es solche Anwendungen im Web gibt.

    Den angeblichen "Rechteinhaber" kann und will ich aus naheliegenden Gründen nicht fragen (seine Antwort kenne ich ja schon). Ich weiß natürlich auch, dass ich nicht dazu verplichtet bin, die anmaßende Behauptung zu widerlegen. Ich würde halt gerne ein paar Gegenbeispiele parat haben, sollte mich jemand in dieser Sache danach fragen.

    Trotzdem Danke
     
    Martin

  9. #9
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    Ok. Da liegt ein Missverständnis vor. Ich hatte durch deinen Eingangsartikel und der wiederholten bitte genau dies zu "entkräften", gedacht das juristischer Beistand gesucht wird.

    Das will ich auch gleich wieder gut machen und war eben in der Bibliothek zwei Bücher ausleihen:

    Grasmann, Produktkonfiguration auf Basis von Engineering Data Management-Systemen
    R1/XCON: 1981 zuerst kommerziell genutzt
    PLAKON: 1986 von der Bundesregierung gefördert, gefolgt von PROKON
    VT: 1988
    MOKON: 1991 gefördert
    PROFI: 1991
    SICONFEX, MMC-Kon, ALL-RISE: Ende 80er
    SAP R/3 und/oder KMAT: 1994
    COSMOS, ET-POS, SECON: unbekannt

    Speziell für das Internet wurde SCE (Sales Configuration Engine), SAP und COSMOS-Online genannt.

    Ein Standard für alle Branchen und Anwendungsgebiete wird ebenfalls genannt: DIN ISO EN 10007.

    Der Begriff "Konfigurationsmanagement" wurde Ende 50er in den USA geprägt.


    Dangelmaier, Marktstudie: Softwaresysteme zur Produktkonfiguration
    Klassifiziert die Systeme und nennt nur Firmen nach 1996, die solche Software entwickeln oder verwenden. Einige hiervon sind auch dabei.

    Diese Literatur verweist natürlich auf weitere, die ich dir auch nennen kann wenn du magst.
    Weiter zurück als bis zu 1950 bin ich damit nicht gekommen. Habs aber auch nur in den letzten 15 minuten durchgeblättert und nach Jahreszahlen Ausschau gehalten

    Gut Nacht.
    Geändert von ZodiacXP (11.08.09 um 00:24 Uhr)
    Markus Kolletzky und Sven Mintel bedanken sich. 
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  10. #10
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    Na, das nenne ich Engangement!

    Vielen Dank. Das ist ja mal eine prima Quellensammlung. Speziell die Abhandlung von Dr. Brinkop wird sicher hilfreich sein. Zwar geht es bei den meisten genannten Konfiguratoren um solche, die in ein ERP oder eine Warenwirtschaft eingebunden sind, aber auch visuelle Web-Konfiguratioren sind dabei. Und die Quellenangabe "[Brinkop 99] Variantenkonstruktion durch Auswertung der Abhängigkeiten zwischen den Konstruktionsbauteilen" kenne ich sogar aus der Zeit als ich bei meinem früheren Arbeitgeber ein Variantenstücklisten-System für das ERP entwickelt habe.

    Ich denke, wenn's hart auf hart kommt, werde ich (oder die Anwälte) ein paar der genannten Firmen anschreiben.

    Nochmal vielen Dank für Deinen selbstlosen Einsatz.
     
    Martin

  11. #11
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    Hallo Forum,
    hallo alle, die mein "Fall" von damals interessiert!

    Nach eineinhalb Jahren scheint diese Sache nun zu einem Abschluss gekommen zu sein. Deshalb möchte ich kurz den Ausgang schildern:

    Wie geschrieben war ja zuerst unser Kunde abgemahnt worden. Deren Rechtsabteilung hat die Sache dann abgeschmettert mit dem Hauptargument: Da können wir nix dafür, das war unsere Agentur. Na Danke auch. Darauf folgte natürlich prompt die Abmahnung an uns.

    Auf Empfehlung unserer Anwälte wurde gegen die Abmahnung Widerspruch eingelegt und mit Gegenklage gedroht. Die Gegenseite kündigte nun an, mit einer Klage ernst zu machen.

    Da diese Firma wohl am Rande des Ruins steht (ich habe die Demo-Versionen von deren "Konfigurator" gesehen, es ist kein Wunder, dass denen das keiner abgekaufen wollte), hat sie beim Landgericht Prozesskostenhilfe beantragt. Zu diesem Prozesskostenhilfe-Verfahren mussten dann natürlich auch wir (über unseren Anwalt) mehrere Stellungnahmen abgeben.

    Die Prozesskostenhilfe für die Klage wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt. Die Gegenseite legte Einspruch ein, mehr Stellungnahmen (und Anwaltskosten). Letztlich hat auch das Oberlandesgericht die Prozesskostenhilfe abgelehnt - die Argumente der Gegenseite waren einfach zu lächerlich.

    Unser Anwalt glaubt, dass die Gegenseite ohne Prozesskostenhilfe nicht klagen wird und die Sache damit ausgestanden ist. Aber man kann ja nie wissen.

    Wir könnten jetzt mit einer Gegenklage versuchen, eine Erstattung unserer Ausgaben zu erstreiten. Aber erstens geht das nur für die Anwaltskosten und nicht für die viel höheren Kosten des eigenen Zeitaufwands. Und zweitens ist bei denen eh nix zu holen.

    Fazit: Wir sind die eigentlichen Verlierer weil wir auf unseren Kosten sitzen bleiben (mehrere tausend Euro für den Anwalt und mehrere Tage Zeitverschwenung). Die Gegenseite hatte eh nix zu verlieren. Die Gerichte waren fein beschäftigt und die großen Gewinner sind die Anwälte.

    Schöne Grüße,
    Martin
    sheel bedankt sich. 
    Martin

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