tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
Like Tree1Danke
  • 1 Beitrag von Nico Graichen
ERLEDIGT
JA
ANTWORTEN
1
ZUGRIFFE
709
EMPFEHLEN
  • An Twitter übertragen
  • An Facebook übertragen
AUF DIESES THEMA
ANTWORTEN
  1. #1
    proloser proloser ist offline Mitglied Brokat
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    479
    Ich habe vor ein paar Monaten über den Kundenbereich von meinem Webhosting Provider eine Domain gekündigt und eine Bestätigung bekommen, damit die Domain zum 18.09.2011 gekündigt wird.

    Am 17.09.2011 habe ich von der Registrierungsstelle eine E-Mail bekommen, damit der Provider zukünftig keine Rechnungen mehr bezahlt und direkt an mich verrechnet wird.

    Natürlich habe ich sofort mein Provider informiert und die haben folgendes geantwortet:

    Laut den Richtlinien der Registrierungsstelle hätte die Domain anscheinend vorher von Ihnen gekündigt werden müssen.
    Dies müsste in den Unterlagen / Schreiben von der XXX(Registrierungsstelle) an Sie gestanden haben.
    Ich bin davon ausgegangen, damit eine Kündigung reicht und von der Registrierungsstelle habe ich nie Informationen erhalten.


    Bin ich jetzt für den Fehler von meinem Provider verantwortlich und muss die Domain weiter bezahlen?

    Gruß proloser
     

  2. #2
    Avatar von Nico Graichen
    Nico Graichen Nico Graichen ist offline aka gemballa
    tutorials.de Moderator
    Registriert seit
    Dec 2003
    Ort
    Pulheim (NRW)
    Beiträge
    3.898
    Blog-Einträge
    34
    Hi

    Das hängt davon ab, wer im Vertrag für die Domäne steht. Wenn da die Registrierungsstelle drin steht als Vertragspartner hättest du da auch kündigen müssen. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss das der Hoster für dich übernehmen.
    Du solltest aber unbedingt das Kleingedruckte deines Vertrags nocheinmal prüfen und nachlesen, was dazu darin steht

    Abhängig davon solltest du dann mit dem (ehemaligen) Vertagspartner in Kontakt treten.

    Der Auszug aus der Antwort klingt jedoch sehr fadenscheinig und so als wüsste der Hoster nicht so wirklich was er tut.

    Ich weiße dich noch darauf hin, dass hier keine Juristen Rat liefern, die Antworten also nicht rechtlich fundiert sein können
    proloser bedankt sich. 
    Grüße Nico
    ----------------------
    Xing
    ----------------------
    Zitat Zitat von Mark Twain (1835-1910)
    Es gibt drei Dinge, die eine Frau aus dem Nichts hervorzaubern kann: einen Hut, einen Salat und einen Ehekrach.
    Zitat Zitat von Mike Wilson - Biographie über Larry Ellison (CEO Oracle)
    The Difference Between God and Larry Ellison: God Doesn't Think He's Larry Ellison

Ähnliche Themen

  1. Nach Kündigung will Arbeitgeber privaten Laptop (anschauen) durchsuchen
    Von Meccan im Forum Buchführung, Recht, Steuer & Co.
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 29.01.09, 17:12
  2. Kündigung
    Von USU im Forum Ausbildung & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.02.08, 13:57
  3. 400 euro job angemeldet, mündliche kündigung erhalten
    Von sim0n3 im Forum Buchführung, Recht, Steuer & Co.
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 02.12.07, 02:33
  4. htaccess: *.domain.de -> www.domain.de/*.html
    Von Up81 im Forum Hosting & Webserver
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.11.05, 18:46
  5. Urlaub vor Kündigung
    Von VeschperMojo im Forum Ausbildung & Beruf
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.10.04, 16:00

Stichworte