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  1. #1
    tomate tomate ist offline Mitglied Gold
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    210
    Hallo zusammen,

    ich schreibe Rechnungen immer mit dem Hinweis:

    Kleinunternehmer nach §19 UstG
    Nun habe ich mir ein Angebot erstellen lassen, welches ich an meinen Kunden weiterreichen möchte. Dieses Angebot enthält jedoch 19% Umsatzsteuer.

    Beispiel:
    Ich bekomme dieses Angebot: 800€ + Ust = 952€
    Ich gebe weiter: 952€ Kleinunternehmer nach §19 UstG

    Das funktioniert ja nicht, da der Rechnungsempfänger ja dann bei mir faktisch 19% mehr bezahlt, weil er die 19% ja nicht abziehen kann. Sehe ich das soweit richtig?

    Ich habe bislang immer vermieden Ust. Auszuweisen, weil ich in der Annahme lebe, dann ich eine Bilanz erstellen lassen zu müssen.

    Muss ich, wenn ich einmal eine Rechnung mit USt. ausstelle alle folgenden Rechnung auch mit USt. ausstellen?

    Bedeutet das Ausstellen der Rechnungen mit USt. irgendeinen Finanziellen oder zeittechnischen Aufwand/Nachteil gegenüber der Rechnungsstelllug mit dem Hinweis „Kleinunternehmer nach §19 UstG“?

    Viele Grüße und Danke, Tomate
     

  2. #2
    Registriert seit
    Aug 2004
    Beiträge
    365
    Du hast die Möglichkeit externe Kosten als Nebenkosten zu berechnen oder eine seperate Rechnung beizulegen. Aber da ist sicherlich dein Steuerberater der geeignete Ansprechpartner.

    Ob USt. für Dich in Frage kommt ist hauptsächlich von den Einnahmen abhängig.
    Einen Überblick kannst Du Dir hier verschaffen: http://www.unternehmensformen-deutschland.de
     

  3. #3
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.161
    Moin,

    Zitat Zitat von Sneer Beitrag anzeigen
    Aber da ist sicherlich dein Steuerberater der geeignete Ansprechpartner.
    Ein sehr weiser Rat - nur der kann und darf Dich bei solchen Detailfragen rechtsverbindlich beraten!

    Ich bin mir so pauschal auch gar nicht so sicher, dass Du überhaupt USt. ausweisen darf, wenn Du beim FA die Kleinunternehmer-Reglung in Anspruch genommen hast!

    Bedeutet das Ausstellen der Rechnungen mit USt. irgendeinen Finanziellen oder zeittechnischen Aufwand/Nachteil gegenüber der Rechnungsstelllug mit dem Hinweis „Kleinunternehmer nach §19 UstG“?
    Worauf hin auch immer Deine Frage abzielt ...
    Klar brauchst Du mehr Zeit (oder Geld), weil Du (oder Dein StB) dann eine USt.-Erklärung abgeben musst
    Zudem müssen Deine Kunden dadurch mehr Geld ausgeben, was möglicherweise Deinem Umsatz nicht zuträglich ist

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
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