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29.01.11 11:07 #1
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Hallo,
wenn im Arbeitsvertrag geschrieben steht "Das Arbeitsverhältnis kann unter Einbehaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden..."
Im Netz finde man aber auch Aussagen wie diese:
"Fristen, die sich aus einem Tarifvertrag ableiten, haben Vorrang. Sind aber - trotz eines anwendbaren Tarifvertrages - in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag für Sie günstigere Fristen festgehalten, so gelten diese.
Die gesetzlich Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende; ist also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Anderes festgehalten, gilbt diese Frist, wenn Sie als Arbeitnehmer von sich aus kündigen."
Vestehe ich das jetzt richtig das ich wenn ich kündigen möchte, die für mich bessere nur 4 Wöchige Frist einhalten muss auch wenn im Vertrag etwas anderes steht?Sollte ein Tipp von mir geholfen haben, habe ich nichts gegen eine entsprechende Bewertung oder ein Danke und wenn ein Problem gelöst ist, dann den Beitrag bitte auch als erledigt markieren.
Was ich gar nicht leiden kann sind User die es nicht für nötig halten auf Antworten zu reagieren, die Themen nicht als erledigt markieren und/oder die sich nicht für Hilfe bedanken.
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Hast du einen Tarifvertrag?
Sonst würde ich denken, gilt das, was in deinem Vertrag steht.keep on smiling
www.smileyml.de
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29.01.11 12:21 #3
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Hi smileyml,
ich selber besitze leider keinen (oder meinst du ob wir einem bestimmten Tarifvertrag angeschlossen sind?). Aber ich könnte mal in der Personalabteilung fragen ob es da einen gibt und ob ich da mal reinschauen kann.Sollte ein Tipp von mir geholfen haben, habe ich nichts gegen eine entsprechende Bewertung oder ein Danke und wenn ein Problem gelöst ist, dann den Beitrag bitte auch als erledigt markieren.
Was ich gar nicht leiden kann sind User die es nicht für nötig halten auf Antworten zu reagieren, die Themen nicht als erledigt markieren und/oder die sich nicht für Hilfe bedanken.
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Hai,
es gelten immer die für den Arbeitnehmer günstigsten Fristen. (Ausnahme : Individuelle geschlossene Arbeitsverträge.)
Die längeren Kündigungsfristen gelten immer (Verlängerung je nach Betriebszugehörigkeit) für Kündigungen des Arbeitgebers.
Da hat es mal vor ein paar Jahren eine gesetzliche Angleichung von Angestellten und Gewerblichen gegen.
Falls Du kündigen willst, gelten 4 Wochen zum Monatsende.
Ciao StefanEine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !
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01.02.11 08:20 #5
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Hallo Stefan,
danke für die Antwort. Ich sehe das eigentlich auch so das hier die 4 Wochen Regel gilt. Was mich da halt immer stutzig macht ist wie du es selber schreibst das "individuelle".
Bei mir steht ja etwas individuelles im Vertrag. Oder zählt das dann nicht weil es schlechter gestellt ist als die gesetzliche Regelung?
Ich glaube ich muss mal ein paar Euro investieren und mich da schlau machen.
Gruß ThomasSollte ein Tipp von mir geholfen haben, habe ich nichts gegen eine entsprechende Bewertung oder ein Danke und wenn ein Problem gelöst ist, dann den Beitrag bitte auch als erledigt markieren.
Was ich gar nicht leiden kann sind User die es nicht für nötig halten auf Antworten zu reagieren, die Themen nicht als erledigt markieren und/oder die sich nicht für Hilfe bedanken.
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Hai,
das stand bei mir auch.
Es wurden je nach Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen festgelegt.
.. aber mit einem Zusatz auf geltendes Recht, bzw. Tarifvertrag.
Besser du machst dich schlau.
Ciao StefanEine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
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02.02.11 14:22 #7
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Ja, ich werde mir mal einen Rechtsverdreher suchen und da nachfragen.
Danke für die Antworten.
(Lasse das Thema aber offen, falls noch jemand was schreiben will/kann).Sollte ein Tipp von mir geholfen haben, habe ich nichts gegen eine entsprechende Bewertung oder ein Danke und wenn ein Problem gelöst ist, dann den Beitrag bitte auch als erledigt markieren.
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30.09.11 16:58 #8
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Bei solchen Dingen würde ich grundsätzlich einen Fachanwalt befragen. Beim Arbeitsrecht kann man nämlich schnell in Fallen tappen, die man als Laie gar nicht sehen kann. Alles was mit Kündigung, Abfindung und irgendwelchen Fristen zu tun hat, würde ich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Zumindest würde ich auf Internetseiten von Fachanwälten umschauen. Hier zum Beispiel findest du, wie ich meine, sehr schöne Infos zum Thema Abfindung: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-d...abfindung.html
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05.10.11 11:21 #9
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Bleibt die Frage: Möchte dich der Arbeitgeber sofern du kündigst überhaupt noch so lange sehen
? Bei beidseitigem Einverständnis kann auch sofort gekündigt werden!
(\_/)
(O.o) This is Bunny. Copy Bunny into your signature
(> <) to help him on his way to world domination.
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