tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
ERLEDIGT
NEIN
ANTWORTEN
3
ZUGRIFFE
1682
EMPFEHLEN
  • An Twitter übertragen
  • An Facebook übertragen
AUF DIESES THEMA
ANTWORTEN
  1. #1
    FoolMoon FoolMoon ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Jul 2009
    Beiträge
    157
    Hallo

    wegen des sehr guten Wintergeschäfts hab ich leider die Grenze von 17.500 Euro um 1.000 EURO überschritten.

    Rechnungen sind für das Jahr 2010 bereits alle raus. Idee war einige der Rechnungen in das kommende Jahr zu verschieben. Leider ist es dafür zu spät.

    Was mach ich nun? Muss ich auf die 1.000 Euro 19% als Steuer an das Finanzamt abgeben?
     
    Professioneller Industrieboden vom Profi!

  2. #2
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.161
    Moin,

    ich denke mal, dass es Dir hier keiner beantworten wird !

    Du solltest Dich umgehend an einen Steuerberater wenden, nur der kann und darf Dir eine rechtsverbindliche Antwort geben !

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich beantworte keine Fragen per PN !!
    Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

  3. #3
    Registriert seit
    Mar 2002
    Ort
    BRD
    Beiträge
    489
    Die 19% beziehst du wahrscheinlich auf die Umsatzsteuer - sofern du diese ausweist, ist dir eine "Umsatzsteuervoranmeldung" bekannt ... wenn nicht, ist es sowieso schon schlecht !

    Da du die 17.500 auf den "Einkommensteuerfreibetrag" beziehst, steckt die zu entrichtende Steuer schon im Namen ... und die ist höher als 19% ! Ansonsten bist du sowieso verpflichtet eine "Einkommensteuererklärung" abzugeben - da du dort dann wiederum bekanntlich die 18.500 EUR angibst wird dich das Finanzamt über die zu entrichtende Steuer in einem Folgebescheid unterrichten bzw. einziehen (wenn Lastschrift vorliegt) - ansonsten ... ist es der Gewinn abzgl. Verlust? Ansonsten lass den Steuerberater halt alle möglichen Kosten gegenrechnen ...

    alle Angaben ohne Gewähr und Gewehr !
     
    (\_/)
    (O.o) This is Bunny. Copy Bunny into your signature
    (> <) to help him on his way to world domination.

  4. #4
    wollmaus wollmaus ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Sep 2010
    Beiträge
    115
    Sofern du mit Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung meinst:
    Wenn ich mich nicht täusche, ist dort das Datum des Zahlungseingangs maßgeblich und nicht das Datum der Rechnungsstellung. Vielleicht hast du ja Glück und ein ausreichender Anteil der Zahlungen ist erst später eingegangen

    Auch sonst: Wenn das Limit nur unwesentlich überschritten wurde und die Prognose fürs nächste Jahr nicht davon ausgeht, daß dies wieder der Fall sein wird, wird dir niemand den Kopf abreissen.

    Ist schon ein Kreuz mit den guten Umsätzen
    Geändert von wollmaus (19.01.11 um 17:14 Uhr)
     

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 24.12.10, 19:33
  2. Arbeitslosengeld II und Nebengewerbe
    Von Ingrids-Kerzen im Forum Gründung & Gewerbe
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 28.12.07, 14:56
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.04.07, 13:15
  4. 2 Nebengewerbe
    Von Mway-Tuning im Forum Gründung & Gewerbe
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.11.04, 13:02
  5. Nebengewerbe?
    Von MyTini im Forum Gründung & Gewerbe
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.09.04, 16:05