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08.11.10 21:15 #1Habberle Tutorials.de Gastzugang
Ich bin private, selbstständige Musiklehrerin, habe einen Unterrichtsraum, bin gleichzeitig gewerblich aktiv und falle jetzt seit 2008 über die 17500 € Umsatzsteuergrenze im freiberuflichen, im gewerblichen bin ich weit drunter. Kann ich mich Umsatzsteuer befreien lassen oder habe ich sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, mich aus der Umsatzsteuerpflicht herauszuwinden? Mein Steuerberater meint, ich wäre jetzt 2009 auf jeden Fall im freiberuflichen UND gewerblichen umsatzsteuerpflichtig, was natürlich auf jede Menge Nachzahlung hinweist... HILFE
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Hai,
wenn dein Steuerberater dies meint, erwartest du doch nicht von Laien gegenteilige Meinungen !?
Für 2009 ist das ja auch schon reichlich spät...
-- und was hat er für Tipps für 2010 ?
Nachträglich wird das kaum etwas zu machen sein.
Ciao StefanEine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !
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08.11.10 23:35 #3Habberle Tutorials.de Gastzugang
Im Net steht auf vielen Seiten, dass man für eine Lehrende Tätigkeit sich umsatzsteuerbefreien kann. Auch hab ich von mehreren Seiten schon gehört, dass das Gewerbe mit der Freiberuflichkeit nicht immer zusammengefasst wird. Was stimmt denn jetzt nun**** Irgendwie kenn ich mich schön langsam nicht mehr aus. Außerdem ist der Steuerberater mehr für´s Finanzamt...
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09.11.10 07:48 #4
Moin,
ich dachte immer, dass Freiberufler EK-befreit sind (resp. sich befreien lassen können) ....
Aber ich könnte mir (zumindest theoretisch) vorstellen, dass es von der jeweiligen EK-Höhe anhängt, bspw. EK aus Freiberuf 5000€, EK aus Gewerbe 15000€.
Aber wie Leola13 schon schrieb: das werden die (zumeist) Laien hier nicht befriedigend beantworten können und dürfen !! Das kann und darf nur ein StB. ******
Erkundige Dich ggf. mal bei einem Zweiten oder direkt beim FA!
Nicht unbedingt - StB's können da relativ locker Fristverlängerungen beantragen !!Für 2009 ist das ja auch schon reichlich spät...
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
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Hallo Habberle,
es kommt auf deinen Gesamtumsatz im Vorjahr und im aktuellen Jahr an. Wenn du 2008 mit beiden Bereichen, Gewerbe und selbständigen Tätigkeit zusammen einen Umsatz von über € 17500 erzielt hast bist du umsatzsteuerpflichtig und dein Steuerberater hätte dich Ende 2008 (bzw. spätestens Anfang 2009) darauf hinweisen müssen, dass du ab 2009 umsatzsteuerpflichtig bist. Bei weiteren Fragen bzw. Hilfe kann ich dir folgenden Steuerberater empfehlen: www.stbkornfeld.de.
Jens Kornfeld
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
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