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Hallo,
ich habe folgenden Frage.
Darf mein Nachbar einfach Fotos mit seiner Kamera von meinem Auto oder sonstigen Eigentum von mit machen?
Mein Nachbar regt sich auf, das er nicht aus seiner Einfahrt mit seinem Auto rauskommt, da mein Auto 10 cm zuweit an seiner Einfahrt steht.Bänch...
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15.06.10 11:22 #2Maik Tutorials.de Gastzugang
Moin,
wenn es, wie in diesem geschilderten Fall, der "Beweisführung" dient, denke ich schon.
mfg Maik
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15.06.10 11:23 #3
Ein Nachbarschaftsproblem, also
Nun, ich denke er darf (Panorama- bzw. Straßenbildfreiheit).
http://www.tutorials.de/forum/fotogr...otofaq.html#41
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15.06.10 11:33 #4Maik Tutorials.de Gastzugang
Anderes Beispiel. Ich bin in einem Architekturbüro tätig, das u.a. Beweissicherungsgutachten vor Beginn von Baumaßnahmen (i.d.R. Errichtung neuer Stromleitungsmasten für öffentl. Verkehrsmittel / DB) durchführt, bei dem in einem festgelegten Radius alle bestehenden Schäden der angrenzenden Gebäude fotografisch und schriftlich dokumentiert werden, damit keiner der Besitzer später behaupten kann, dies sei durch die Baumaßnahme geschehen.
Für diese Aufnahmen holt sich mein Chef bzw. der Auftraggeber auch keine Genehmigung ein. Er darf hier lediglich nicht das Grundstück betreten.
mfg Maik
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Danke für die schnelle Hilfe =)
Bänch...
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21.06.10 05:52 #6
Hallo!
Tolle Nachbarschaft..... so fängt es meist an.....
Hat er zufällig eine "umstrickte Klorolle" auf der Hutablage, dass er so ein Theater wegen ein paar Zentimeter machen muss?
Wie Maik schon sagt, zwecks Beweisführung darf er es vermutlich machen.
Allerdings muss er auch etwas unternehmen, ansonsten ist es keine Beweisführung mehr, sondern nur noch Schikanierung (aka Mobbing)..... gegen die ich versuchen würde dann eine Unterlassung zu erwirken.
Behilflich könnte es sein ihn beim fotografieren zu fotografieren..... zwecks Beweisführung.....
Und natürlich auch selbst die Parkpositionen beider Fahrzeuge zwecks Gegenbeweis festhalten (aus einem andern Blickwinkel könnte die Sache nämlich schon wieder ganz anders aussehen
).
Aber immer schön dran denken, wenn der Bereich nicht allgemein öffentlich (also von der Strasse/dem Fussweg aus) einsehbar ist, gibt es Ärger (Eingriff in die Privatsphäre).
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
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21.06.10 11:19 #7
Ich halte von so einer Beweisführung absolut gar Nix. Dr.Dau, sorry, aber genau so eine Verhaltensweise führt zu nur einem Ziel : Sich nicht ausstehen können und das Nachbarschaftgefüge mehr denn je strapazieren. Gut ist es, auch ein Foto von der Begebenheit zu machen, für den blöden Fall, man sollte sich erklären müssen. Der Rest ist mit beschwichtigenden, ruhigen Worten besser zu handhaben als das Mobbing mitzumachen. Und wenn das Gegenüber uneinsichtig ist, dann eben mit Gleichgültigkeit strafen..
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Danke für die vielen Antworten.
Derzeit hat er kein Problem mehr mit mir, da er jetzt seine 2 Autos auf unserer, mit wenig Parkmöglickeiten versehenen Straße, abstellt damit keiner in der Nähe seiner Einfahrt parkt.
Naja demnächst habe ich 4 Wochen Urlaub und ich muss mein Auto da nicht auf der Straße abstellen
GrüßeBänch...
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Auch wenn es mit der Frage ansich nichts zu Tun hat...
Worüber regst du dich eigentlich auf?
Wenn du 10cm zu weit in seiner Auffahrt stehst, fahre 10cm zurück und sei froh, dass er dein Auto nicht abschleppen lässt.
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