tutorials.de Buch-Aktion 02/2012
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  • 1 Beitrag von tombe
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  1. #1
    Avatar von MC-René
    MC-René MC-René ist offline Mitglied Brokat
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    Hallo!

    Ich habe selbst gemachte Fotos von Autos anderer Personen, welche ich gerne online stellen würde.

    Das Kennzeichen würde ich wegretuschieren. Die Personen/Besitzer der Autos kenn' ich nicht!

    Gibt es da evtl. konflikte mit dem Gesetz?

    Danke für Eure Meinungen!
     
    Greetz, MC!

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  2. #2
    Avatar von tombe
    tombe tombe ist offline Mitglied Diamant
    tutorials.de Premium-User
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    Also wenn du diese Bilder auf einer Veranstalltung machst, wäre es sicher nur fair wenn du dir die Zeit nehmen würdest um auf den Besitzer zu warten und diesen zu fragen (dann könntest du sogar diesen namentlich nennen).

    Ansonsten ist es meiner Meinung nach so das wenn a) das Kennzeichen nich zu erkennen ist und b) keine Personen auf dem Bild sind oder zumindest nicht zu erkennen sind nichts dagegen spricht solche Bilder abzubilden.

    Ist aber nur meine Meinung zu diesem Thema, keine verbindliche Aussage!!

    Gruß Thomas
    MC-René bedankt sich. 
    Sollte ein Tipp von mir geholfen haben, habe ich nichts gegen eine entsprechende Bewertung oder ein Danke und wenn ein Problem gelöst ist, dann den Beitrag bitte auch als erledigt markieren.

    Was ich gar nicht leiden kann sind User die es nicht für nötig halten auf Antworten zu reagieren, die Themen nicht als erledigt markieren und/oder die sich nicht für Hilfe bedanken.

  3. #3
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    18.238
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    6
    Moin,

    da gibt es keine Konflikte, sofern das Auto auf öffentlichem Areal steht:
    http://www.zoonar.de/blog/2008/05/27...ei-fahrzeugen/
    MC-René bedankt sich. 

  4. #4
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Aug 2007
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    Niedersachsen
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    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    da gibt es keine Konflikte, sofern das Auto auf öffentlichem Areal steht:
    http://www.zoonar.de/blog/2008/05/27...ei-fahrzeugen/
    Moin Sven,

    hmm - interessanter Link ... das hätte ich so nicht gedacht

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich beantworte keine Fragen per PN !!
    Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

  5. #5
    Avatar von MC-René
    MC-René MC-René ist offline Mitglied Brokat
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    Apr 2004
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    Saarland
    Beiträge
    289
    VIelen Dank schonmal für die Hinweise und Meinungen!

    @Sven: Danke für den Link! Sehr hilfreich!
     
    Greetz, MC!

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  6. #6
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    Hallo!
    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    da gibt es keine Konflikte, sofern das Auto auf öffentlichem Areal steht:
    http://www.zoonar.de/blog/2008/05/27...ei-fahrzeugen/
    Kann man so nicht pauschal sagen.
    Das Kennzeichen ist bei den Rechtsgelehrten immer wieder ein Streitthema.
    Schliesslich lässt sich über dieses der Halter ermitteln, folglich wird es nicht selten als personenbezogene Daten angesehen.
    Ob die Halterermittlung auch mit rechten Dingen zugeht, spielt nur eine untergeordnete Rolle..... schliesslich geht es ja nur darum ob die Halterermittlung über das Kennzeichen überhaupt möglich ist..... und hier lautet die Antwort eindeutig "ja" (es sei denn dass das Kennzeichen geklaut/gefälscht ist).

    Ein weiterer Streitpunkt ist das Aussehen des Fahrzeugs.
    Wenn es z.B. eine aussergewöhnliche Lackierung oder auffällige Anbauten hat, dann hat es einen gewissen Wiedererkennungswert.
    Über den Wiedererkennungswert lässt sich zwar nicht direkt der Halter ermitteln, jedoch könnte das Fahrzeug (und somit dessen Kennzeichen) schnell wiedererkannt werden.
    Ganz nebenbei spreche ich da aus eigenen Erfahrungen.

    Kurz gesagt:
    Wenn es sich um ein gewöhliches Serienfahrzeug handelt, und dieses auf öffentlichen Grund steht/fährt, gibt es keine Probleme (solange dessen Kennzeichen und die ggf. darin befindlichen Personen unkenntlich gemacht sind).
    In allen anderen Fällen kann es nicht schaden sich die (natürlich schriftliche) Genehmigung beim Halter einzuholen, das Fahrzeug zu fotografieren und die Fotos zu veröffentlichen.
    Aber Obacht, veröffentlichen ist nicht gleich veröffentlichen..... sinnvoll kann es sein wenn man sich an einem (seriösen) Modelrelease orientiert.

    Gruss Dr Dau

    PS: dieses ist wie immer keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wider.
     
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  7. #7
    bambihunter bambihunter ist offline Grünschnabel
    Registriert seit
    Apr 2010
    Beiträge
    3
    Moin,

    mal noch ein Fall wo es porblematisch sein könne, wenn auch unwahrscheinlich. Aber Autos sind gestaltete Dinge und da haben (wie zb bei Häusern auch) die Designer bzw Hersteller ein Urheberrecht drauf. Von daher darf man eigentlich, wenn mans genau nimmt keine Bilder von Autos, schon gar nicht zu gewerblichen Zwecken ohne einverständnis der Hersteller veröffentlichen.

    Auch wenn ich nicht glaube dass Dich ein hersteller deswegen verklagen wird, wäre in diesem Fall die klärende Frage ob das Auto nur Beiwerk zum Foto ist, oder Bildwichtiges Element. Also wenn auf dem Foto nur das Auto druff ist, wärs zumindest schwierig.

    Weit draussen, aber wahr.

    EDIT:
    Ich muss mich revidieren, laut dieser website http://www.zoonar.de/blog/2008/05/27...ei-fahrzeugen/ sind anscheinend 2-dimensionale abbildungen von von 3-dimensionalen dingen durch den bestand eines Geschmaksmusters nicht verboten. Was mich wunderd, da ich weiss dass es bei modernen Bauwerken von berühmen Architekten durchaus so ist.... Hmmm, hat jemand mehr infos?

    Gruß
    Bambi
    Geändert von bambihunter (16.05.10 um 00:12 Uhr)
     

  8. #8
    rene1234 rene1234 ist offline Rookie
    Registriert seit
    Sep 2008
    Beiträge
    5
    Hallo liebe Tutorialfreunde, würde mich auch freuen, wen Ihr mehr Infos über 2-dimensionale abbildungen von von 3-dimensionalen dingen hier schreibt, den das ist ein sehr bekanntes Problem meinerseits und einen Anwalt zu fragen ist zu teuer
     
    Eine Blondine verdächtigt ihren Freund der Untreue und überrascht ihn im Sportwagen mit einer anderen. Sie zieht eine Pistole und will ihn erschießen, doch plötzlich überwältigt sie die Traurigkeit und sie hält sich die Kanone an den eigenen Kopf. Ihr Freund ruft noch: "Tu es nicht!" Aber sie antwortet nur: "Halts Maul, Du bist als nächster dran."

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