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30.03.10 21:11 #1
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Hallo,
ich habe neben meiner Festanstellung einen Nebentätigkeit aufgenommen.
Die Nebentätigkeit ist auf 400€ Basis. Ich erhalte 200€, da es sich monatlich lediglich um ein paar Stunden handelt.
Meine Frage ist jetzt: Wie sieht das bei meiner nächsten Einkommensteuererklärung aus? Ich muss die Einkünfte aus der Nebentätig ja angeben.
In wie weit habe ich hier mit Nachzahlungen zu rechnen? Es wäre ja doof, wenn die Nachzahlungen die Einnahmen größtenteils auffressen würden.
Hat hier jemand einen Tipp für mich?
Wäre sehr dankbar dafür!
-
Moin,
wenn du Arbeitnehmer bist, und sonst nichts(auch die Nebentätigkeit ist ein Arbeitsverhältnis) bist du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Also würde ich sagen: Rechne dir durch, wie es für dich am Ende ausgehen würde, und wenn es schlecht aussieht, mache keine Erklärung
Wie es ausgeht, kann man nicht pauschal sagen, das hängt davon ab, was du von der Steuer abzusetzen hast.
-
31.03.10 07:48 #3
Moin,
hat Du wirklich einen Arbeitsvertrag für einen sog. "400 € Job" ?
Für einen solchen führt nämlich Dein Arbeitgeber pauschale Beträge an die Sozialversicherungen und das FA ab
Wenn Du ja für Deine Festanstellung eine Ek-Steuerklärung abgeben musst, sich hierbei alle Einkünfte anzugeben. Vermutlich bekommst ja von Deinem 400 € Job-Arbeitgeber auch eine Steuerbescheinigung, oder Mit Nachzahlungen NUR aufgrund der Nebentätigkeit brauchst Du somit nicht zu rechnen, allenfalls für div. Zinseinkünfte usw.
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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-
31.03.10 12:58 #4
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Hallo,
ja es ist eine Anstellung auf 400€ Basis, welche ich als Nebentätigkeit zu meinem Vollzeitjob ausübe.
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, dass ich damit weiterkommen werde!
-
15.04.10 08:51 #5
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Da kenne ich mich leider nicht aus, aber ich verrmutte, dass es sich nicht lohnt. Mit Sicherheit wirst du viel Steuer zahlen müssen. Ich würde mich an deiner Stelle beraten lassen.
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15.04.10 11:04 #6
Hallo!
Der Minijob-Arbeitgeber muss nur dann Steuern abführen, wenn diese nicht bereits per Lohnsteuerkarte berechnet werden.
Quelle: Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Die Höhe der Steuern beträgt pauschal 2%.
Macht bei max. 400 EUR/Monat also max. 96 EUR Steuern/Jahr.
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
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